Die Sondernutzungssatzung war am 17. Juni 2013 Gegenstand einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Die Veranstalter von Bierbörse und Marktschreierwettbewerb hatten gegen Gebührenbescheide aus dem Jahr 2012 geklagt. Die Kläger einigten sich letztlich mit der Kommune auf einen Vergleich. Die CDU-Fraktion erkundigt sich in einer Anfrage nach den Folgen aus dem Urteil.

“Sie haben ja gehört, dass wir an einer Neuen arbeiten, aber im Moment sind wir noch bei der alten”, berichtet Baudezernentin Dorothee Dubrau (parteilos). Die neue Satzung soll den veränderten rechtlichen Erfordernissen entsprechen, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichts ergeben haben. “Es würde wahrscheinlich genauso lange dauern, die alte Satzung zu ändern wie die Neue zu beschließen”, so Dubrau.

Ist die bisher gültige Sondernutzungssatzung noch gerichtsfest? Ja. In Zusammenhang mit der bisherigen Sondernutzungssatzung wurden 25 Klagen geführt, die alle zugunsten der Stadt entschieden worden sind. “Kosten für die Stadt sind somit nicht angefallen”, freut sich Dubrau. 49 Verfahren sind allerdings noch anhängig.

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