Diesen Stadtratsbeschluss am Mittwoch, 8. Juli, können sich mehrere Fraktionen und die Verwaltung ins Poesiealbum heften. Es wird eine neue Liegenschaftspolitik in der Stadt Leipzig geben. Der Beschluss war überfällig. Selbst die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass Leipzig eine wachsende Stadt ist und der Liegenschaftsbesitz der Stadt wertvoll ist. Da kann man nicht einfach nur verkaufen, wie's passt.

Also beantragten SPD- und Grünen-Fraktion mit zwei verschiedenen Anträgen eine Kehrtwende in der städtischen Liegenschaftspolitik, die Grünen noch etwas konsequenter als die SPD. Einige Stellungnahmen aus der Verwaltung klangen dann gar nicht gut. Man fand die Arbeit des Liegenschaftsamtes ganz in Ordnung, da müsse doch gar nichts geändert werden.

Aber das Thema ließ sich nicht mehr wegwischen. Überall fehlt’s an Flächen. Dass die alte Politik in eine Sackgasse geführt hat, ist unübersehbar: Wohin mit Asylbewerberheimen, Schulen, Kitas, sozialen Wohnungen? Wohin mit Stadtgärten und Museen?

Eine wachsende Stadt braucht eine andere Flächenpolitik. Das hat dann auch das Wirtschaftsdezernat akzeptiert, dem das Liegenschaftsamt angegliedert ist, und einen Verwaltungsvorschlag erarbeitet, der am Mittwoch, 8. Juli, im Leipziger Stadtrat mit Mehrheit abgestimmt wurde. Nur um Punkt 5 gab’s ein bisschen hin und her. Aber auch der kam am Ende durch.

Ein Erfolg, den sich nun vor allem die Grünen auf die Fahnen schreiben.

“Mit dem gestrigen Beschluss des Leipziger Stadtrates zur strategischen Liegenschaftspolitik wurde ein drastischer und grundlegender Paradigmen- und Kurswechsel eingeleitet”, verkündete die Grünen-Fraktion mit freudiger Erregung am Folgetag. Und betonte noch einmal, dass zentrale Grundlage für den Beschluss der Stadtratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf“, den die Fraktion bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung 2015/16 stellte, bildete. Doch damals hatte auch die Verwaltung einen gehörigen Respekt vor dem Antrag: Paradigmenwechsel sind so aus der Kalten nicht wirklich ihr Ding. Also hat man den Antrag aufgrund seiner Tragweite lieber in das reguläre Antragsverfahren des Stadtrates verschoben und dann in den Folgemonaten zwischen Politik und Verwaltung intensiv beraten und weiterentwickelt. So wurde es ein echtes Gemeinschaftswerk.

“Fortan wird Flächenbevorratung vor Ausverkauf gehen. Vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Stadt und dem großen Bedarf an sozialer, sportlicher, wirtschaftlicher und kultureller Infrastruktur ist die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik ein längst überfälliger Schritt in die einzig richtige Richtung. Die Politik der vergangenen Jahrzehnte, die stets darauf ausgerichtet war, auf Grundlage einer ‘schrumpfenden Stadt’, vor allem durch den Verkauf kommunaler Flächen und Gebäude einen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu erbringen, gehört nunmehr endgültig der Geschichte an”, gab sich am Donnerstag, 9. Juli, Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ganz staatsmännisch. Aber ein historischer Zeitenwechsel in der Liegenschaftspolitik der Stadt ist der Beschluss schon.

“Die Folge der vergangenen Politik des Ausverkaufs führte zu ständigen Behinderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik und kommt uns heute teuer zu stehen”, stellt Elschner fest. “Die Verwaltung ist nunmehr kurzfristig aufgefordert, ein Gesamtpapier zur Liegenschaftspolitik vorzulegen, welches die gestern gesetzten Eckpfeiler in ein Gesamtkonzept gießt und zur Handlungsgrundlage der kommenden Jahre erklärt. Meine Fraktion ist stolz, mit unserem Antrag Impulsgeber gewesen zu sein.“

Die Vergabe und Entwicklung von kommunalen Flächen ist eines der zentralen Instrumente der Steuerung und Gestaltung von Stadtentwicklung. Liegenschaftspolitik ist die Grundlage nicht nur von Wohnungsbau-, sondern auch von Kita- und Schulentwicklungspolitik. Auch aus kultur-, sport- und wirtschaftspolitischer Sicht braucht Leipzig Freiräume, um sich durch experimentelle Nutzungen neu zu erfinden.

Der Beschluss vom 8. Juli 2015:

Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung)

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Strategie zur aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig (RBIII-1281/03) zu aktualisieren. Dabei soll insbesondere beachtet werden, dass bei einem Verkauf von städtischen Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente Perspektive identifiziert werden kann (z.B. keine Sicherung der sozialen Infrastruktur), folgende Kernziele Berücksichtigung finden sollen:

• Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Ansiedlung (Erweiterung) von Unternehmen,
• Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens,
• Wohnungsbau (z.B. Restflächen),
• Förderung Klima verbessernder Maßnahmen,
• Förderung von Eigentumsbildung.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu stellen, dass Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des Unternehmenszwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf geprüft werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren ist bis zum I. Quartal 2016 dem Stadtrat vorzulegen.

3. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1 sowie des Ratsbeschlusses A-567/14 (Konzeptvergabe) wird die Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 eine Vorlage zur ergänzten Strategischen Liegenschaftspolitik einbringen, die auch das Ergebnis einer Überprüfung der die Zusammenführung wohnungspolitisch wichtiger Bestände bei der LWB enthalten wird.

4. Der Grundstücksverkehrsausschuss ist stets in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Liegenschaftsverkäufe mindestens fünf Wochen vor Verkauf zu informieren. Dazu wird ihm eine Liste mit den bestätigten Erst- und Zweitvorlagen, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen, vorgelegt.

5. Bis zur Umsetzung des Ratsbeschlusses A-567/14 (Regularien für Verkäufe nach Konzeptverfahren) werden keine mehrgeschossigen Wohngebäude (Wohnanlagen) zum Verkauf neu ausgeschrieben.
Verkaufsvorgänge, bei denen bestätigte Erstvorlagen bestehen, können abgeschlossen werden.

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