Sachsen war im Dezember 2015 das letzte Bundesland, das die Stellplatzpflicht von 1939 aus der Bauordnung strich. Seitdem können Kommunen selbst regeln, ob und wie viele Stellplätze sie von Bauherren fordern. Eigentlich. Denn obwohl auch in Leipzig seit Jahren über das Thema diskutiert wird, hat die Stadt weder am 16. Dezember einen Vorschlag in petto gehabt noch seither einen vorgelegt. Berechtigterweise fragen jetzt die Grünen nach.

Denn verordnete Stellplätze machen Bauen teurer, als es sein muss. Und sie manifestieren die Autostadt. Auch an Stellen, wo die Stadt eigentlich seit 20 Jahren versucht, den Autobesatz zu reduzieren. Wie in der Innenstadt. Doch meint es Leipzigs Verwaltung damit eigentlich ernst?

Die Grünen-Fraktion hat jetzt jedenfalls den überfälligen Antrag im Verfahren mit dem Ausrufezeichen-Titel: „Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten!“

Am 23. März wird er kurz in der Ratsversammlung auftauchen, um dann in die Ausschüsse delegiert zu werden. Denn eine Regelung für die gesamte Stadt wird es so womöglich nicht geben. Denn dazu sind zu viele Interessengruppen zu berücksichtigen.

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 SächsBO in Verbindung mit § 49 SächsBO unter Beteiligung insbesondere der Wohnungsmarktakteure eine Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig zu erarbeiten.“

Allein der zitierte Abschnitt in der im Dezember novellierten Bauordnung für Sachsen lautet: Die Gemeinde kann durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen, „die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder (§ 49 Absatz 1), die unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs und der Erschließung durch Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs für Anlagen erforderlich sind, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist (notwendige Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder), einschließlich des Mehrbedarfs bei Änderungen und Nutzungsänderungen der Anlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht, deren Voraussetzung und die Höhe der Ablösungsbeträge, die nach Art der Nutzung und Lage der Anlage unterschiedlich geregelt werden kann“.

Eine geldwerte Regelung. Denn Bauherren, die bislang keine Stellplätze bauen wollten, konnten diese durch eine Gebühr an die Stadt ablösen. Mit dem Geld hat die Stadt dann selbst investieren können, um Parksituationen in Wohngebieten zu entspannen – zum Beispiel Parkhäuser bezuschussen.

Was – wie man bei jedem Blick in die innerstädtischen Wohnviertel sieht – nicht viel hilft. Die Stadt ist nicht für 200.000 parkende Pkw im Stadtraum gebaut worden. Und nachträglich einbauen kann man Stellplätze oder gar Tiefgaragen in die Gründerzeitsubstanz meist auch nicht.

Die einzig sinnvolle Lösung ist tatsächlich der konsequente Abschied vom privaten Automobil, vielleicht sogar in direkter Verbindung mit einer konsequenten Parkraumbewirtschaftung.

Und mittlerweile kommt ja bekanntlich auch ein riesiger Bedarf an bezahlbaren Wohnungen auf Leipzig zu.

„Um den Wohnungsbau zu fördern und bezahlbare Wohnungen zu schaffen wurde mit dem am 28.10.2015 vom Stadtrat beschlossenen Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig vereinbart, dass sich Stadt und Wohnungsmarktakteure bei Bund und Land dafür einsetzen, dass kostentreibende bauliche Standards überprüft und ggf. auch gesenkt werden“, argumentieren nun die Grünen. Und die Stellplatzerrichtung bzw. -ablöse kostet nun einmal Geld, das in der Regel aufs Wohnen umgelegt wird und es damit verteuert. „Im Wohnungspolitischen Konzept heißt es, dass aus Sicht der Stadt die Regelung zur Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung durch eine kommunale Satzungsermächtigung ersetzt werden sollte, um eine Reduzierung der Anforderungen in Leipzig zu ermöglichen.“

Das ist also eigentlich so schon beschlossen. Nur: Reagiert hat die Verwaltung nach der Änderung der Landesgesetzgebung im Dezember noch nicht.

„Aufgrund der geänderten Landesgesetzgebung vom 16.12.2015 können sächsische Kommunen nun erstmals eigene Regelungen durch Erlass einer Satzung nach SächsBO bezüglich der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen“, betonen die Grünen. „Damit hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit, die Stellplatzpflicht für Kfz selbst und gebietsspezifisch zu regeln, um Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern und um Baukosten zu senken.“

Und es ist auch ein Thema, das die Investoren direkt betrifft, so die Grünen-Fraktion: „Verbände der Bauwirtschaft und des Wohnungsbaus senden schon seit Jahren Signale an die Politik, Stellplatzverpflichtungen zu reduzieren. Insbesondere der Zwang zum Tiefgaragenbau treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe.“ Logische Folgerung: „Das 2015 fortgeschriebene Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig bekräftigt diese Maßnahme. Deswegen sollte die Stadt Leipzig von den neuen kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, entsprechende Untersuchungen in die Wege leiten und eine Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten.“

Hätte zwar alles schon im Entwurf vorliegen können, denn auf Landesebene wird ja darüber nun schon über ein Jahr debattiert und die Signale, dass die Änderung der Bauordnung kommt, gab es spätestens seit Frühjahr 2015. Aber irgendwie haben sich viele Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung durch die permanent angespannte Personalsituation spürbar verlangsamt. Die Unterfinanzierung der Kommunen in Sachsen macht sich auch hier bemerkbar – und wird selbst wieder zum Kostenfaktor für alle Betroffenen.

Der Antrag der Grünen-Fraktion „Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten!“

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Es gibt 2 Kommentare

“[…]Die einzig sinnvolle Lösung ist tatsächlich der konsequente Abschied vom privaten Automobil[…]”
gut möglich, dass das die einzig sinnvolle Lösung ist. Ich bin gespannt, wie man das einer alleinerziehenden zweifachen Mutter erklären will.

Das ist natürlich sehr zu begrüßen, aber man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für Hausbesitzer die Mieten weniger steigen lassen würde. Es würde wohl nur der Profit steigen, da Kosten wegfallen, die Einnahmen aber bei einer steigenden Nachfrage nicht zurückgehen werden…

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