Im Vorfeld hatte es genügend Debatten um die Neufassung der Polizeiverordnung in Leipzig gegeben. Die einen wollten am liebsten die Bettler mittels Polizeiverordnung vertreiben, andere hatten den grausam fiedelnden Straßenmusikus im Auge. Von Zeiten für Musik- und Ruhephasen bis hin zur Pflicht eines Vorspielens und Gestattung von Straßenmusik vor allem im Zentrum waren die Vorschläge gegangen. Am Ende stand heute tatsächlich ein Beschluss.

Die Aussprache zur neuen Verordnung hingegen bot genügend Stoff, diese einfach mal selbst nachzuhören.

Das Audio zur Polizeiverordnung zum Nachhören

Christian Kriegel (AfD). Foto: Michael Freitag
Christian Kriegel (AfD). Foto: Michael Freitag

Die wichtigsten Änderungen der neuen Polizeiverordnung in Sachen Musik und Betteln in Leipzigs Innenstadt

Das Betteln von Kindern oder Kindern in Begleitung Erwachsener ist nun offiziell verboten. Straßenmusikdarbietungen sind in Leipzig nur noch von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr gestattet. Damit wurden die Spielzeiten erstmals eingeschränkt. Es darf auch weiterhin nach Kurzdarbietungen vor Freisitzen anschließend durch die Musiker um Geld gebeten werden. Der Antrag von Naomi-Pia Witte, welcher unter anderem eine Prüfung zur Erteilung einer Spielberechtigung nach Vorspielen vorsah, wurde abgelehnt. Die Polizeiverordnung im gesamten wurde unter Gegenstimmen vor allem der Grünen und der Linken angenommen.

Naomi-Pia Witte (Linke). Foto: Michael Freitag
Naomi-Pia Witte (Linke). Foto: Michael Freitag

In eigener Sache – Wir knacken gemeinsam die 250 & kaufen den „Melder“ frei

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2016/10/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Michael Freitag über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar