Seit dem Jahr 2011 hat die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) Eigentümerziele, die der Stadtrat bestätigt hat. Das kam damals nicht aus heiterem Himmel. Leipzig war längst auf Wachstumskurs und den Ratsfraktionen war sehr wohl bewusst, dass man die eigene Wohnungsgesellschaft brauchen würde, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Doch die Lage hat sich verschärft. Es muss nachgebessert werden.

Die entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters geht jetzt zur Beratung in die Fraktionen. Und es steht in der Begründung sogar, wie viel Druck mittlerweile auf dem Kessel ist: „Angesichts der aktuell vorhandenen Bestände der LWB  an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie entsprechen, und des Fakts, dass der Leerstand an Wohnungen in Leipzig bereits jetzt auf 3 % gesunken ist, soll die LWB mindestens ein Drittel ihrer Wohnungen zu einem Mietpreis anbieten, der den Angemessenheitskriterien der KdU-Richtlinie entspricht. Der Mietzins entsprechend KdU-Richtlinie liegt in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße derzeit zwischen 207,01 EUR für 1-Person-Haushalte und 449,06 EUR für 5-Personen-Haushalte.“

KdU sind die Kosten der Unterkunft, also das, was das Jobcenter den Bedarfsgemeinschaften gewährt, die ein Anrecht auf diese Unterstützung haben. Andererseits beschreibt der Wert auch ungefähr das, was Leipziger Haushalte mit niedrigem Einkommen sich leisten können. Und das sind nicht wenige.

Und es wird die LWB sein müssen, die einen Teil des künftigen Bedarfs an solchen Wohnungen bereitstellen muss.

Bislang war festgeschrieben, dass die LWB 36.000 Wohneinheiten für Leipzig vorhalten soll. (Aktuell sind es 35.000) Dabei wird es nicht bleiben. Wenn der Gesamtwohnungsbestand wächst – und es wird ja gerade im hochpreisigen Segment in Leipzig emsig gebaut – dann muss auch der Bestand der LWB wachsen. Deswegen steht in den neuen Eigentümerzielen nun: „Seitens LWB ist ein Marktanteil i.H.v. 10,5 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Bei der Haltung und Erweiterung des Wohnungsbestandes ist darauf zu achten, dass die Bestände möglichst breit über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.“

Nicht alles werden Sozialwohnungen sein. Aber ein nennenswerter Anteil der LWB-Wohnungen soll zu sozial verträglichen Konditionen angeboten werden: „Hierbei soll der Anteil der vorzuhaltenden Wohnungen, die den Angemessenheitskriterien der Richtlinie ‚Kosten der Unterkunft‘ entsprechen, auf mindestens 1/3 des Gesamtbestands festgeschrieben werden. Als sonstiger preisgünstiger Wohnraum gelten Wohnungen mit einem Mietzins entsprechend der Richtlinie ‚Kosten der Unterkunft‘ zuzüglich maximal 10 %. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuche des Sozialamtes vorrangig.“

Dass man 2011 mit den Eigentümerzielen eher zurückhaltend verfuhr, hatte mit der Tatsache zu tun, dass es weit und breit kein Wohnungsbauförderprogramm für Sozialwohnungen gab. Der Bund stellte dem Freistaat zwar 40 Millionen Euro dafür zur Verfügung – aber die Staatsregierung weigerte sich hartnäckig, den Wünschen der Großstädte, damit auch sozialen Wohnungsbau zu fördern, nachzukommen. Das passiert jetzt erst im Doppelhaushalt 2017/2018. Das Geld, das dabei nach Leipzig fließen soll, soll nicht komplett von der LWB verbaut werden. Für freie Auftragnehmer hat die Stadt schon ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.

Aber die Hälfte der Gelder, die sich irgendwo um die 15 bis 20 Millionen Euro bewegen, soll in ein Sozialwohnungsbau-Programm der LWB fließen: „Die LWB forciert dementsprechend unter der Prämisse einer weiterhin nachhaltig wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Unternehmens ihre Bau- und Planungsvorbereitungen ab 2017 für die Umsetzung von 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Schaffung von mietpreis-  und belegungsgebundenen Wohnraum im Neubau und durch die Sanierung leerstehender Wohnungen.“

Das wird schwer genug. Die Vergaberichtlinien für die Förderung machen eigentlich sozialen Wohnungsbau unmöglich und so bürokratisch, dass am Ende eher geförderte Wohnungen für den Mittelstand draus werden. Das wird auf jeden Fall ein Spagat für das städtische Wohnungsunternehmen, das sich in den letzten Jahren vor allem durch den Verkauf von Wohnungsbeständen saniert hat. Auch da gibt es jetzt einen Zeitenwechsel. Die Zeiten des Verkaufs sind vorbei. In den neuen Richtlinien steht jetzt stattdessen wieder Neubau und Ankauf.

Aber wie kann trotzdem ein sozial verträglicher Mietpreis entstehen?

Es soll wieder kompakter und sparsamer gebaut werden: „In Verbindung mit der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum entwickelt die LWB Modellprojekte für kosten- und flächensparendes Bauen, die im Rahmen der weiteren Neubaustrategie des Unternehmens auf weitere Standorte übertragen werden können.“

Und auch für alternative Wohnprojekte soll das städtische Unternehmen künftig als Partner zur Verfügung stehen, „z.B. kooperative Wohnprojekte, alternative Wohnformen –  Zurverfügungstellung von nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben von stadtstrategischer Bedeutung“.  Denn Leipzig hat ja auch das Problem, dass die Stadt in den letzten Jahren viele wertvolle Grundstücke, die sie jetzt dringend braucht für Schulen, Kitas usw. einfach verkauft hat. Die Not ist überall spürbar und die Stadt kommt mit Errichtung all der benötigten Einrichtungen nicht hinterher. Also gibt es auch eine Art Hilferuf an die LWB: „Ferner leistet die LWB Beiträge zur Erfüllung von Aufgaben mit stadtstrategischer Bedeutung (z.B. als Bauträger bei der Sanierung und beim Neubau von Kindertagesstätten und anderen sozialen Einrichtungen), sofern wirtschaftliche Ziele dem nicht entgegenstehen.“

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