So ganz unschuldig ist Leipzigs Verwaltung nicht daran, dass die Diskussion um neue Rechte für Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte in Leipzigs Medien schon wieder dem Gebell zum Opfer fällt. Sie hat den Antrag der Linksfraktion zum Thema zwar begrüßt und einen Workshop für das Frühjahr angekündigt. Aber sie hat die Gelegenheit versäumt, zu sagen, was alles möglich ist.

Stattdessen verbeißen sich die üblichen Beller wieder in die Frage Alles oder Nichts, Hü oder Hott, geben aber vor allem jenen viel Platz, die einfach nur gegen jede Änderung sind. So reitet man eine Diskussion in Grund und Boden. Logisch, dass die Grünen über den Verlauf dieser Diskussion richtig sauer sind. Denn irgendwie scheint Leipzig so langsam unter derselben Veränderungsunwilligkeit zu leiden wie die ganze Bundesrepublik.

Und der Antrag lag ja nicht erst seit Oktober vor. Im Gegenteil: Im März 2015 schon brachte die Fraktion Die Linke den Antrag ein, die Ortschaftsverfassung auf die Stadtbezirke auszudehnen. In der vergangenen Wahlperiode war es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewesen, die dieses Anliegen in den Rat einbrachte.

Das Thema ist nicht neu.

Seit mehr als 15 Jahren beschäftigen sich nun Verwaltung und Politik von Wahlperiode zu Wahlperiode mit dem Thema, wie das demokratische Ungleichgewicht zwischen den in den Ortschaften existierenden Ortschaftsräten und den in den Stadtbezirken existierenden Stadtbezirksbeiräten behoben werden kann.

SPD und CDU aber haben, so kritisieren die Grünen, bislang erfolgreich die Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene verhindern können.

„Es ist bekannt und keine Neuigkeit, dass gerade die ehrenamtlich tätigen Stadtbezirksbeiräte mit ihrer Rolle im kommunalen demokratischen Gefüge unzufrieden sind. Viele berechtigte Gründe gibt es hierfür. Bereits in der letzten Wahlperiode hat die Stadtverwaltung mit den Mitgliedern der Stadtbezirksbeiräte intensiv darüber diskutiert. Viele Schwachstellen bestehen allerdings bis heute fort!“, kommentiert Norman Volger, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Problem. Beide Seiten wissen so ziemlich genau, was geändert werden müsste, um die Arbeit zu verbessern. „Zwar konnte in der letzten Wahlperiode letztendlich insbesondere mit einem Antrags- und Rederecht zu sogenannten ‚wichtigen Angelegenheiten‘ zumindest eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte erreicht werden, doch eine Direktwahl oder auch eine Finanzausstattung in Form von Verfügungs- bzw. Brauchtumsmitteln analog der Ortschaftsräte gibt es auch weiterhin nicht. Warum nicht mehr Eigenverantwortlichkeit und vollständige Gleichstellung?“

Angesichts der langen und regelmäßig wiederkehrenden Debatte um die Einführung der Ortschaftsverfassung zeigen sich die Grünen irritiert darüber, wie der ehemalige Stadtrat und aktuelle Stadtbezirksbeirat Clemens Meinhardt von der CDU nun davor warnt, „jetzt etwas übers Knie brechen“ zu wollen.

Noch im Kommunalwahlprogramm von 2014 versprach die Union den Wählern, sich für eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte analog der Ortschaftsräte einsetzen zu wollen.

„Nun also wieder eine Rolle rückwärts?“, fragt Volger. „Auch der Debattenbeitrag der Ortsvorsteherin Annemarie Opitz vom Ortschaftsrat Engelsdorf trägt nicht zur Versachlichung der Diskussion bei, indem sie befürchtet, mit dem Antrag der Fraktion Die Linke würden die bestehenden Ortschaftsräte in ihrer Existenz bedroht sein. Dies ist jedenfalls erkennbar nicht die Intention des Antrages – also eine Phantomdebatte! Auch nach dem Stadtratsbeschluss vom März 2015, der die Erhöhung der Brauchtumsmittel für die gesetzlich eingegliederten Ortsteile letztmalig zum Gegenstand hatte, gibt es für die Ortschaftsräte zudem keinen Grund zur Sorge, dass etwa durch Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf die Stadtbezirksebene diese in irgend einer Weise für sie geschmälert werden sollen.“

Vorbildlos ist der Vorstoß ebenfalls nicht, wie Volger feststellt.

„Wir bedauern es zudem, dass die SPD-Fraktion bei ihrem kategorischen ‚Nein‘ bleibt, denn in der Landeshauptstadt Dresden haben 2015 Rot-Grün-Rot im Stadtrat die entsprechenden Weichen bereits gestellt.“

Zum Antrag „Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig“ schlägt die Verwaltung vor, bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 in Abstimmung mit verschiedenen Stadtteilakteuren und dem Stadtrat ergebnisoffen zu prüfen, ob die bestehenden Strukturen für die nächste Wahlperiode 2019 bis 2024 anzupassen sind. Aber das ist aus Sicht der Grünen auch eher nur ein zaghaftes Versprechen.

„Grundsätzlich ist es immer zu begrüßen, wenn sich eine Stadtverwaltung für Diskussionen offen zeigt, die im Ergebnis letztendlich aber auch zu einer Verbesserung von Gremienarbeit, ob in einem Stadtbezirksbeirat oder in einem Ortschaftsrat, tatsächlich führt. Doch die Begründung im Verwaltungsstandpunkt lässt leider gerade eine ergebnisoffene und sachliche Diskussion zur Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene nicht zu!“, findet Tim Elschner, verwaltungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Es wäre ein Glanzstück der Stadtverwaltung gewesen, wenn sie an den Stadtrat, an die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte und nicht zu vergessen die Stadtgesellschaft mit einem Verwaltungsstandpunkt diesmal herangetreten wäre, der sich intensiv mit dem Geflecht an Fragen und Herausforderungen, die sich in Zusammenhang mit einer Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig ergeben, konstruktiv auseinandergesetzt und Vorschläge bzw. ein tragfähiges Konzept dahingehend unterbreitet hätte.“

Doch leider sei sie dem zwanzig Monate nach Antragstellung nicht nachgekommen.

„Wir sind enttäuscht, denn genügend Zeit war!“, findet Elschner. „Insofern wird auch dieser Verwaltungsstandpunkt wieder einmal dem Anliegen ‚Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig‘ in keinster Weise gerecht. Die gutklingenden Worte der Stadtverwaltung: leider nichts weiter als ein Placebo!“

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