Ute Elisabeth Gabelmann, die Stadträtin der Piraten, trieb vor der letzten Ratsversammlung am 19. September eine nicht ganz unwichtige Frage um. Wenn sich jetzt einige Leipziger Ortsteile zusehend entmischen, Besserbetuchte also immer öfter unter sich bleiben – ist da der Weg nicht weit, dass in Leipzig auch wie andernorts abgeschlossene Wohnquartiere, sogenannte „Gated Communities“ entstehen?

„,Gated Communities‘, wie meist abgeriegelte Anlagen des gehobenen Wohnens genannt werden, verzeichnen wachsende Beliebtheit“, hatte die Stadträtin festgestellt. „Mittels Zäunen, Videokameras und Wachdienst wird ein Wohngebiet vom Rest der Stadt abgeteilt. Unterschiedlich große Teile einer Stadt sind dabei der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Während in den Vereinigten Staaten ‚Gated Communities‘ eher in Vororten angesiedelt sind, werden sie in deutschen Großstädten am liebsten ins Herz einer Stadt gesetzt.“

Gibt es diese Entwicklung also jetzt auch in Leipzig? Und: Wie viele solcher „Gated Communities“ gibt es schon?, fragte die Stadträtin.

Laut Definition unterschiedlicher Betrachter (hier Lexikon der Geographie) werden unter Gated Communities „umzäunte, meist elektronisch gesicherte moderne Luxuswohnanlagen für privilegierte Bevölkerungsschichten, die sich vor kriminellen Übergriffen ihrer sozial unterlegenen Nachbarschaft schützen wollen“, verstanden, holt das antwortende Dezernat Stadtentwicklung und Bau erst einmal ganz weit aus.

„Sie bestehen vereinfacht gesagt aus einem größeren, durch Einzäunung nach außen abgegrenzten Areal mit mehreren Gebäuden, Einrichtungen, eigenen privaten Straßen und Parks sowie eigenen 24h Pförtner- und Sicherheitsdiensten, welche die Zugangskontrolle ausüben.“

Aber: „Nach Kenntnis der Verwaltung gibt es in Leipzig keine solchen abgetrennten Wohnquartiere, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht zugänglich sind.“

Auch nicht im Leipziger Norden, was ja von manchem gemutmaßt wird. Dort werden ja mehrere ehemalige Kasernenareale in Wohnquartiere umgewandelt. Aber während die Soldaten in nun historischen Zeiten tatsächlich hinter Mauern und Toren abgesperrt von der Öffentlichkeit leben und marschieren mussten, sind die Gelände heute geöffnet. Einstige Wegebeziehungen innerhalb der Kasernen haben sich in öffentliche Straßen verwandelt und einen Wachdienst, der etwa an den ehemaligen Kasernentoren die Passanten kontrolliert, gibt es auch nicht.

Gut möglich, das hier gut verdienende Leipziger unter sich sind. Aber es sind sichtlich nicht die üblichen Reichen, die hinter gut bewachten Zäunen dann trotzdem protzig ihre Villen zeigen.

Was die Befürchtungen von Ute Elisabeth Gabelmann noch nicht ausräumt. Denn gibt es überhaupt Gesetze, die die Absperrung ganzer Wohnquartiere für die Öffentlichkeit verhindern? „Welche gesetzlichen Regelungen existieren im Hinblick auf die Abriegelung ganzer Wohn-Quartiere?“

Rein rechtlich, so das Planungsdezernat, scheint es gar keine Handhabe zu geben, solche Abschottungen zu verhindern.

Der rechtliche Hintergrund dazu:

„Für die Beantwortung der Frage muss festgehalten werden, dass das Eigentums- und das Nachbarschaftsrecht dem Eigentümer zusichert, mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren zu dürfen, sofern Gesetze, Rechte Dritter und der Schutz von Tieren beachtet werden (BGB § 903). Ein Eigentümer hat somit auch grundsätzlich das Recht, sein Eigentum zu schützen. Gleichzeitig soll der Eigentümer einer Sache diese im Sinne des Allgemeinwohls einsetzen und gebrauchen.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann anderen Nutzern Rechte einräumen, die über eine Grunddienstbarkeit definiert werden müssen (§ 1018 BGB). Das kann etwa ein Wegerecht oder Durchfahrtsrecht sein. Die Grunddienstbarkeit kann aber auch regeln, dass ein Eigentümer auf bestimmte Rechte verzichtet.

Einfriedungen von Grundstücken können in Bebauungsplänen geregelt werden. Bauordnungsrechtlich ist darauf hinzuweisen, dass Grundstückseinfriedungen, die höher als 2 m, gemessen ab Erdoberfläche, nach § 61 Abs. 1 Nr. 7a SächsBO genehmigungspflichtig sind.“

Was ja heißt: Eigentlich kann der Grundstückseigentümer machen, was er will. Der einzige Hebel der Stadt ist das Baurecht: Sie kann schon in der Bauplanung verhindern, dass überhaupt ein abgesperrtes Gelände entsteht. Ohne Baugenehmigung kann dann auch der Bauherr nicht loslegen. Was die Rolle der Stadt bei der Einbringung öffentlicher Nutzungen natürlich stärkt.

Oder mit den Worten des Planungsdezernats: „Bei der planmäßigen Entwicklung größerer zusammenhängender Bereiche wird in Leipzig im Sinne des Allgemeinwohls darauf geachtet, dass die Zugänglichkeit z. B. der Straßen und Plätze für die Öffentlichkeit erhalten bleibt. Dies wird über städtebauliche Verträge, soweit diese für die Herstellung oder Ertüchtigung der Erschließungsanlagen abgeschlossen werden müssen, und die Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten in den Grundbüchern gesichert.“

Und Leipzig habe auch nicht vor, in künftigen Stadtquartieren „Gated Communities“ entstehen zu lassen, so das Baudezernat: „Im Sinne der Leipzig Charta verfolgen wir das Ziel der europäischen Stadt, welche sozial gemischt ist. Künftige Stadtquartiere werden unter dieser Prämisse entwickelt und mittels Instrumenten des Baugesetzbuches (z. B. Bauleitplanung, städtebaulicher Vertrag) vertraglich gesichert. Abgeriegelte homogene Wohnquartiere widersprechen diesem Ansatz.“

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 59 ist da: Zwischen Überalterung und verschärftem Polizeigesetz: Der Ostdeutsche, das völlig unbegreifliche Wesen

Zwischen Überalterung und verschärftem Polizeigesetz: Der Ostdeutsche, das völlig unbegreifliche Wesen

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Es gibt 2 Kommentare

“Nach Kenntnis der Verwaltung gibt es in Leipzig keine solchen abgetrennten Wohnquartiere, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht zugänglich sind.”

Doch, allem Anschein nach schon: In das Quartier Viertelsweg/Olbrichtstr./Max-Liebermann-Str/Witzlebenstr. habe ich noch keinen Eingang gefunden. Gut, da gibt es keinen Pförtner, aber offenbar ein Schließsystem.

Obwohl ich gestehen muss, dass ich noch keine Türklinke ausprobiert habe. Aber es gibt einen hohen Zaun mit Türen und Toren.

Frau Gabelmann war im Sommer sicher in Kalifornien oder Südafrika im Urlaub.
Mußten sich die Fraktionskollegen Morlok und Hobusch da nicht auf die Zunge beißen, bei Frau Gabelmanns Gentrifizierungs-Phantasien?!

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