Leipzig ist schon erstaunlich als Labor heutiger Politik und zeigt auf vielen Ebenen, dass die Gleichgewichte schon lange nicht mehr stimmen und sich Verwaltungen zu Verteidigern wirtschaftlicher Interessen entwickelt haben, die sie auch gegen den Wählerwillen durchzusetzen versuchen. Das ist auch bei den Kosten der Unterkunft der Fall, die in Leipzig schon lange ein Politikum sind und auch nicht gerichtsfest. Die Linksfraktion will das jetzt ändern.

Sie hat einen Stadtratsantrag formuliert, der letztlich dazu führen soll, dass die von der Stadt festgelegten Kostensätze auch den realen Mieten im Wohnungsmarkt entsprechen.

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von einem externen Gutachter prüfen zu lassen, wie hoch die Angemessenheitsgrenzen des Schlüssigen Konzepts der Stadt Leipzig, derzeit die Verwaltungsrichtlinie (DS-00687/14), mindestens sein müssten, damit alle SGB II und SGB XII beziehenden Einwohner/-innen der Stadt Leipzig mit Wohnraum innerhalb dieser Angemessenheitsgrenzen versorgt werden könnten“, heißt es im Antrag.

Mit der Konkretisierung: „Hierbei hat der Gutachter sowohl die durch das Sozialgericht Leipzig in seinem Urteil vom 25.11.2020 (AZ S 17 AS 2667/16) aufgestellten Grundsätze, insbesondere zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohneinheiten innerhalb der Angemessenheitsgrenzen, als auch den Umstand, dass günstiger Wohnraum zum Teil auch von nicht bedürftigen Menschen bezogen wird, als auch die Marktzugangsschwierigkeiten aufgrund der geringeren Bonität von Transferleistungsbeziehenden zu berücksichtigen.

Der/die Gutachter/-in als auch die Aufgabenstellung an den/die Gutachter/-in sind mit dem Fachausschuss Soziales/Gesundheit und Vielfalt abzustimmen. Das Gutachten ist zeitnah nach Fertigstellung dem Fachausschuss Soziales/Gesundheit und Vielfalt vorzulegen. Die Hinweise des Gutachters sollen dem Oberbürgermeister helfen, das zukünftige Konzept der Stadt Leipzig zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen so zu verbessern, dass dieses schlüssig ist und einer richterlichen Prüfung standhält.“

Das kann man schon als kleinen Misstrauensantrag an die Verwaltungsspitze werten, nachdem diese nun seit Jahren die viel zu geringen KdU-Sätze verteidigt hat, die zwar den Wohnungsmarkt des Jahres 2010 ganz gut abbilden, nicht aber den eng gewordenen von 2020. Den Linken ist durchaus bewusst, dass sie hier einmal mehr in einen Bereich vorstoßen, den der Gesetzgeber als Hoheitsrecht der Verwaltung definiert hat.

Aber wenn die Verwaltung keine realistische Kostentabelle auf die Reihe bekommt, braucht es augenscheinlich kompetente Unterstützung von außen.

Dass die Verwaltungsspitze das Problem nicht begreift, hat natürlich auch damit zu tun, dass man mit den Gehältern im öffentlichen Dienst in einer völlig anderen Welt lebt als die Menschen, die auf soziale Grundsicherung angewiesen sind. Für die oberen Gehaltsgruppen gibt es in Leipzig keine Wohnungsnot, für die sozial Schwachen aber nun schon seit Jahren.

Es gibt schon lange nicht mehr genug preiswerte Wohnungen für die finanzschwachen Mieter in Leipzig

Und die Richter am Sozialgericht sind auch nicht mehr bereit, die Ausflüchte der Verwaltung zu tolerieren, die die Betroffenen dann als ziemlich harte Maßnahmen des Jobcenters erleben.

„Das Urteil der 17. Kammer des Sozialgerichtes Leipzig kommt zu der Einschätzung, dass das Schlüssige Konzept der Stadt Leipzig insofern nicht schlüssig ist, da es nicht die Verhältnisse des einfachen Standards von Wohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbildet (s. AZ: S 17 AS 2667/16)“, begründet die Linksfraktion ihren Vorstoß. „Das Gericht kommt zu der Auffassung, dass die Anzahl der wohnungssuchenden Personen mit niedrigem Einkommen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Angebotswohnungen bei weitem übersteigt.“

Und die Zahl allein sagt noch nicht alles, so die Linke: „Hinzu kommt, dass nachgewiesenermaßen viele Wohnungen, die zwar formal den Kosten der Unterkunft entsprechen, nicht den Leistungsberechtigten nach SGB II und SGB XII zur Verfügung stehen, da eine Reihe von Bestandshaltern nicht an Transferleistungsbezieher/-innen vermieten. Des Weiteren verlangen Wohnungsunternehmen eine unbegrenzte Bürgschaft von Transferleistungsbezieher/-innen. Darüber hinaus mieten auch Haushalte mit höheren Einkommen Wohnungen im niedrigen Preissegment an.“

Aus diesem Grund fordere die Linksfraktion jetzt eine Überarbeitung des Konzeptes zur Begrenzung der Angemessenheitsgrenzen im Rahmen eines externen Gutachtens.

Bis so ein Gutachten vorliegt, solle Kulanz walten, wenn es um die Kostenerstattung für die Bedürftigen geht: „In Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sollen die Kosten der Unterkunft und Heizkosten bis zum Inkrafttreten des neuen Schlüssigen Konzeptes in Höhe der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % angewendet werden. Für Personen, die bereits von ihrem Existenzminimum die Überschreitung der aktuellen Richtwerte aus ihrem Regelsatz bezahlen, sind nach § 44 SGB X ab 01.01.2019 Kosten zu überprüfen und ggf. zu erstatten.“

Noch ein Hoheitsrecht der Verwaltung

Und dann taucht auch hier – wie schon beim Falschparken und beim Artenschutz im Baurecht – die Frage nach dem Hoheitsrecht der Verwaltung auf. Was kann eigentlich ein Stadtrat entscheiden, wenn ganz zentrale Themen der Gegenwart allein in der Entscheidungsbefugnis der Verwaltung liegen, sich gewählte Stadträte also eigentlich nicht einmischen dürfen, die Ergebnisse im Alltag aber so überhaupt nicht genügen, ja sogar den selbst erklärten Leitlinien der Stadt widersprechen?

Eben das, was bei den Bürgern das Gefühl auslöst, dass „die Politik“ zwar allerlei schöne Sonntagsbroschüren produziert, sich im Alltagshandeln aber nicht die Bohne dran hält? Gerade an so einer Stelle entstehen Politikmüdigkeit und Frustration. Denn irgendwann werden die Ausreden nicht mehr geglaubt.

Und so geht auch die Linksfraktion dezidiert auf das Thema ein: „Die Anträge fallen in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates, da sie der Beseitigung von Missständen innerhalb der Stadtverwaltung dienen (§ 28 (3) Sächs. Gemeindeordnung). Spätestens nach den Ausführungen des Sozialgerichts Leipzigs steht fest, dass das derzeitige Konzept zur Begrenzung der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht den Schlüssigkeitsanforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg und bewirkt lediglich eine Verzögerung in der Rechtskraft der Entscheidung.

Durch diese offensichtliche Verzögerung wird jedoch einem erheblichen Teil der Sozialleistungsbezieher die Möglichkeit genommen, die bisher selbst von ihrem Regelsatz gezahlten Mietanteile rückwirkend erstattet zu bekommen. Denn wer nicht bis zum 31.12.2020 die Überprüfung seiner Bescheide beantragt hat, wird auf alle Nachzahlungen, die das gesamte Kalenderjahr 2019 betreffen, verzichten müssen, da diese Ende 2020 verjähren.“

Da steht wirklich die Frage: In wessen Interesse agieren Stadtverwaltung und Jobcenter da eigentlich? Im fürsorglichen Sinn für die Bürger, die eh schon knapp über die Runden kommen müssen, ganz bestimmt nicht.

Die Linksfraktion: „Zu einem rechtmäßigem Verwaltungshandeln gehört es, dass eine Überprüfung von Amts wegen erfolgt und allen Betroffenen zugutekommt.“

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Es gibt 2 Kommentare

Schade, dass man bei der L-iz.de keine Likes für Kommentare vergeben kann. Der obige hat nämlich mehr als eines verdient.

Die Überprüfung von Amts wegen wird ganz sicher nicht erfolgen. Wer nicht überprüfen lässt, wer nicht klagt, der nicht gewinnt, wieder einer, der sich leidvoll a”nach oben” beugt und denkt, dass man es ja mit den Armen machen kann, sie nicht gehört werden. Stimmt ja auch irgendwie. Und wieder einer mehr, der sich in die Arme der Rattenfänger und Querdenker begibt, die demonstrieren wenigsten, die sind laut, die werden gesehen und gehört, die treten für uns ein. Genauso denken sehr viele unter den Querdenkern. Lassen sich von deren “Argumenten” einlullen und benutzen. Denn Widersprüche und Klagen haben ja bisher nicht geholfen.

Wenn man sich das Aktenzeichen anschaut, bemerkt man, dass die Klage aus dem Jahr 2016 (!!!) stammt. Das Sozialgericht hat sich also 4 ganze Jahre Zeit gelassen, um hier zu entscheiden. 4 Jahre, in denen der betroffene Kläger und mit ihm viele hundert Familien und Einzelpersonen aus dem karg gerechneten Regelbedarf zur Miete zugezahlt haben. Wer nun wenigstens einen Überprüfungsantrag stellt, der kann die letzten 2 Jahre erstattet bekommen. Und die anderen Jahre?

Nochmal: die Klage ist aus 2016. Inzwischen ist der Wohnungsmarkt noch angespannter, mit jedem Jahr wird es schwerer, überhaupt günstige Wohnungen zu finden. Zu bedenken ist auch: hat man endlich was gefunden, der Vermieter akzeptiert einen ALG2-Empfänger, jedoch das Jobcenter sagt: nitschewo, zu teuer, dann bekommt man weder Umzugskosten erstattet noch ein Kautionsdarlehen. Das Jobcenter möchte nämlich in all seiner Fürsorglichkeit nicht, dass sich der Leistungsempfänger der Miete wegen irgendwann verschuldet und die Miete nicht mehr zahlen kann und dann wieder umziehen muss. Muss er doch sowieso andauernd, denn schon die nächste Mieterhöhung führt zur Unangemessenheit und zur neuen Wohnungssuche. Auf dass sich das Karussell immer weiter drehe …

Mit den “angemessenen” Mieten verkleinern sich die Wohnungen immer weiter. Ich empfehle eine Suchanfrage bei den diversen Portalen mit den Suchworten 45m², 1-2 Zimmer, Kaltmiete 229€. Oder eben entsprechend der jeweiligen Haushaltsgröße.
Und gerade jetzt in Zeiten von Corona, Lockdown, Ausgangssperren ist man auf eine Wohnung angewiesen, die eben nicht nur Wohnmobilgröße hat. Tinyhouses sind ne tolle Idee, aber eben nicht für die Ewigkeit und schon gar nicht für jedermann geeignet.

Schon Heirich Zille sagte vor etwa 100 Jahren: “Man kann einen Menschen mit einer Wohnung genauso sicher erschlagen, wie mit einer Axt.” Ok, er meinte die damaligen Arbeiterwohnungen in Berlin (und auch in Leipzig und anderswo) wo man teil im 3. oder gar 4. Hinterhof ohne Licht und Luft dahinvegetierte, die Wohnungen nass und kalt, die Menschen arm, die Kinder immer krank, 3 Generationen in 2 Zimmern.
Sooo schlimm ist es nun glücklicherweise nicht mehr, nichtsdestotrotz ist die Wohnung aber heute mehr als nur der Schlafplatz. Sie ist Aufenthalt, sie ist Kultur, für so manchen auch Arbeitsplatz, sie ist das Leben. Die Lebensweisen haben sich in den letzten 100 Jahren grundlegend gewandelt, mit ihnen auch unser Anspruch an eine Wohnung und der Bedarf an eine Wohnung.

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