Hinter vielen juristischen Ecken verbarg sich eine spannende Anfrage der Grünen-Fraktion. Diese wollte wissen, ob bei den sogenannten Corona-Spaziergängen, die als nicht angemeldete Versammlungen durchgeführt wurden, Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldepflicht erhoben wurde.

Hintergrund ist, dass Anzeigen gegen die (unbekannten) Leiter/-innen von linkem Protest bekannt seien. Die Anfrage der Grünen beziehe sich also darauf, ob Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldepflicht deshalb auch bei anderen Versammlungen gestellt würden. Ansonsten ergebe sich hier eine erhebliche Lücke, die die Initiator/-innen von Corona-Spaziergängen oder andere nutzen würden.

„Meine Befürchtung ist, dass wenn sich diese Praxis weiter verbreitet, bestimmte Kreise irgendwann wirklich auf die Idee kommen, grundsätzlich keine Anmeldung mehr zu machen, sondern sich nur noch über Social Media-Kanäle zu verabreden. Dann funktioniert das Versammlungsrecht, so wie wir es haben, nicht mehr“, so Kasek.

Rosenthal sorgt für Verwirrung

In der Antwort von Heiko Rosenthal wurde erläutert, dass auch unangemeldete Versammlungen durchgeführt werden könnten, solange sie nicht Sicherheit und Ordnung gefährden. Das ist prinzipiell richtig, aber leider passen da Frage und Antwort nicht zusammen.

Deshalb erläuterte Jürgen Kasek erneut, dass es um den praktischen Umgang mit solchen Versammlungen gehe, die, auch wenn sie durchgeführt werden dürften, trotzdem einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellten. Er fragte, wie der regelhafte Umgang mit diesem Verstoß sei. Heiko Rosenthal wusste leider keine Antwort auf diese Frage, versprach aber Klärung mit dem Ordnungsamt.

Jürgen Kasek betonte, dass Anzeigen auch für die Statistik relevant seien. Er bezog sich damit darauf, dass ebenso eine Gefahr bestehen kann, dass vermehrt linker Protest angezeigt wird, Corona-Spaziergänge jedoch nicht. Dadurch entsteht eine Verzerrung in der Statistik.

Dann wurde es spannend

Schließlich nahm Jürgen Kasek auf eine solche Anzeige gegen unbekannte Leiter/-innen eines linken Protests Bezug. „In der einen Anzeige, die mir vorliegt, hat die Stadt das (Durchführen einer nicht-angemeldeten Versammlung) mal angezeigt“, führte Jürgen Kasek aus. „Die Stadt schreibt da auch von „Rädelsführern“.

Und Sie werden überrascht sein, Herr Rosenthal, ich kann das ganz transparent machen, ich habe damit kein Problem: Dass da drin steht, dass ich an dem Tag einer der „Rädelsführer“ gewesen sei, obwohl ich an dem Tag noch nicht mal eine Versammlung angemeldet habe oder eine andere Versammlung in der Stadt durchgeführt habe. Das hat mich doch persönlich überrascht, dass ich allgemein als Rädelsführer in der Stadt gelte.“

Dabei würde dem „Rädelsführer“ jedoch gar kein rechtlicher Verstoß vorgeworfen. Warum dies dann so in einer Anzeige stehe: Kasek wünschte sich Aufklärung. Heiko Rosenthal versicherte lediglich, dass eine Nachbesprechung mit dem Ordnungsamt stattgefunden habe.

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