Immer mehr Leipziger haben das Instrument der Petition für sich entdeckt, um ihr Anliegen zur Sache des Stadtrates zu machen. Doch das Ganze hat eine Kehrseite: Die Verwaltung kommt bei der Bearbeitung der Petitionen nicht hinterher. Und das sieht natürlich insbesondere die Linke-Stadträtin Beate Ehms als Problem, denn sie ist Vorsitzende des Petitionsausschusses des Stadtrates. Nun greift sie selbst zur Stadtratsanfrage, um nach einer Lösung zu fragen.

Denn in Artikel 35, Satz 1 der Sächsischen Verfassung steht: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Und in der Sächsischen Gemeindeordnung ist geregelt, bis wann die Antragsteller einen Bescheid bekommen sollen: „Dem Petenten ist innerhalb angemessener Frist, spätestens aber nach sechs Wochen, ein begründeter Bescheid zu erteilen. Ist innerhalb von sechs Wochen ein begründeter Bescheid nicht möglich, ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.“ (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung)

Das Einreichen von Petitionen ist ĂĽber das Online-Portal der Stadt Leipzig relativ einfach. Nur: Diese sechs Wochen werden immer seltener eingehalten. Manche Petitionen liegen monatelang in den diversen Ă„mtern, bevor dort eine Stellungnahme fĂĽr den Petitionsausschuss geschrieben wird.

Petitionen versacken in monatelanger Warteschleife

„Im alle zwei Wochen tagenden Petitionsausschuss müssen wir feststellen, dass die Liste der Petitionen, deren Bearbeitung länger als zwei Monate dauert, sich stetig erweitert. Sie umfasst derzeit 18 offene Petitionen. Die ältesten stammen aus dem Jahre 2022“, beschreibt Beate Ehms das Problem.

„Vor diesem Hintergrund bitte ich als Vorsitzende des Petitionsausschusses um die Beantwortung folgender Frage: Wie stellt der Oberbürgermeister in Zukunft sicher, dass Petitionen binnen der angestrebten sechs Wochen (Sächsische Gemeindeordnung) abgeschlossen werden?“

Wozu eben eine fachliche Stellungnahme der Verwaltung gehört, ob die Petition so auch umgesetzt werden kann oder ob sie besser abzulehnen wäre. In der Regel erarbeitet der Petitionsausschuss auf Grundlage dieser Stellungnahmen dann einen Beschlussvorschlag für die Ratsversammlung. Erst deren Votum sorgt dann dafür, dass eine Petition tatsächlich auch zu Verwaltungshandeln wird. Oder auch grundsätzlich abgelehnt wird, wen sie gar keine Zustimmung erfährt.

Am Mittwoch, dem 5. Juli, steht die Anfrage von Beate Ehms zur Beantwortung an.

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