Es gibt Momente, da sieht man die Mitglieder im Petitionsausschuss des Stadtrates regelrecht die weisen Köpfe schütteln. Das sind dann eher nicht die zuweilen skurrilen Petitionen der Bürger, die sie dazu bringen, denn jeder Wunsch der Bürger ist erst einmal heilig und beratenswert. Aber manchmal schreibt die Stadtverwaltung Stellungnahmen dazu, die nur eins ausatmen: amtliches Desinteresse. So wie beim Rauchverbot an LVB-Haltestellen.

Damit haben sich ja in der jüngeren Vergangenheit schon mehrere Anträge etwa des Jugendparlaments beschäftigt. Es ist ja nicht nur für Erwachsene so, dass sie sich bedrängt und belästigt fühlen, wenn ihnen jemand auf dem schmalen Bahnsteig seinen Zigarettenrauch ins Gesicht bläst oder einfach rücksichtslos vor sich hin dampft, während die Rauchwolke über den ganzen Bahnsteig zieht. Das mag für die Raucher eine Sucht sein. Aber für die zum mitrauchen Gezwungenen ist es auch eine direkte Gesundheitsschädigung.Und so wurde der Petent sehr deutlich in seiner Petition: „Nach unzähligen negativen Erlebnissen sowie weiterhin zunehmenden Missständen, wachsender Rücksichtslosigkeit von Rauchern und fortwährendem Nichthandeln der städtischen Behörden und der Leipziger Verkehrsbetriebe, fordere ich die Stadt auf, ein dauerhaftes generelles Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten, Dampfen) sowie Verbot von illegaler Rauchermüllentsorgung durchzusetzen!“

„Nirgendwo habe ich Kontrollen zum illegalen Kippenmüll gesehen (Polizeiordnung Leipzig, § 3(2)). Aber sehr wohl oft erlebt, wie Kippen geschnippst werden und an Kinderwagen vorbeifliegen oder darin landen. Leider auch von LVB-Mitarbeitern. Die andauernde ungefragte Belästigung durch Flugasche, Qualm, Rauch, Kippen ist unerträglich. Auf Hinweis, dass Raucher Rücksicht nehmen können oder sich nicht neben einem Baby eine anzuzünden, kann man froh sein, dass man nur beleidigt wird.“

Da war es durchaus forsch, wie das Dezernat Stadtentwicklung und Bau auf das Ansinnen reagierte: mit Komplettverweigerung und der Behauptung, das Anliegen werde von der Verwaltung schon berücksichtigt.

„Der Sachverhalt ist insofern bereits berücksichtigt, als dass das Wegwerfen von Zigarettenstummeln als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Der Forderung nach einem generellen Rauchverbot an Haltestellen in Leipzig kann hingegen mangels Rechtsgrundlage nicht abgeholfen werden“, schrieb es und empfahl die Ablehnung.

Aber da hatte es nicht mit dem zunehmend aufmüpfiger werdenden Stadtrat und seinem Petitionsausschuss gerechnet. Da sitzen durchaus auch ein paar gewählte Stadträt/-innen drin, die das Leid an den Haltestellen kennen und wissen, dass man gerade im Gedränge zu Arbeitsbeginn und Feierabend nirgendwohin ausweichen kann und die hartnäckigsten Raucher auch nicht einsehen, warum sie nicht in der wartenden Menge rauchen sollten, sondern lieber etwas abseits, wo man ihnen noch ausweichen könnte.

Im Grunde ist die Empfehlung des Petitionsausschusses nicht nur ein Alternativvorschlag, sondern eine regelrechte Mahnung an die Verwaltung, sich bei solchen Themen nicht einfach mit der Gesetzeslage herauszureden, sondern einfach mal im Sinne der nichtrauchenden Mehrheit über die Möglichkeiten nachzudenken, die eine Stadt durchaus hat, ohne gegen Raucher Polizeigewalt ausüben zu müssen.

Die vier Vorschläge des Petitionsausschusses:

1. Der Oberbürgermeister prüft die Durchführung einer Kampagne, die das Rauchen in den Haltestellenbereichen des ÖPNV kritisch thematisiert und zu gesunder Lebensweise und mehr Rücksichtnahme auf Mitmenschen auffordert. Die Kampagne wird in enger Zusammenarbeit mit der LVB durchgeführt.

2. Der Oberbürgermeister prüft regelmäßig die rechtlichen Grundlagen für ein generelles Rauchverbot an Haltestellen des ÖPNV. Er nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf eine entsprechende Gesetzesänderung hinzuwirken.

3. Die Bemühungen der LVB, an der zentralen Haltestelle am Hauptbahnhof Rauchfreiheit zu gewährleisten, indem versuchsweise separate Rauchzonen eingerichtet werden, wird begrüßt. Eine Ausweitung auf andere Haltestellen mit entsprechenden räumlichen Voraussetzungen soll im Gespräch mit den LVB ermöglicht werden.

Das wäre dann zumindest schon mal ein Angebot, das ja auch auf Bahnsteigen der Deutschen Bahn funktioniert und dort sehr wohl angenommen wird, nicht nur weil Nichtraucher die Raucherzone dann meiden können, sondern weil Raucher/-innen hier sogar unbehelligt sind und der Abfalleimer für die Kippen gleich da ist. Man kann gespannt sein, wie gut das auch an den Haltestellen der LVB funktioniert. Vielleicht ist es wirklich einfach nur ein Lernprozess.

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Man fragt sich, ob eine Verwaltung je kreativ sein und über den Gesetzesrand hinüberblicken möchte / kann??
Jegliche Denkvorgänge müssen externe Personen vom Petitionsausschuss oder des Stadtrates übernehmen.

Wenn eine Verwaltung nur Dienst nach Vorschrift macht (und die Hälfte der Arbeitszeit für die Überprüfung dieser dafür aufgewendet wird) kann man auch Hinz und Kunz mit Mindestlohn dort arbeiten lassen.

Bliebe übrig, eine Anfrage zu stellen, wie oft diese Ordnungswidrigkeit (Rauchermüll) in Leipzig geahndet wurde.
Aber da höre ich schon wieder die Antwort, dass dies bestimmt keine amtliche Vorgabe des Gesetzgebers sei…

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