Ja, das mit den Spielplätzen wäre eigentlich kein Problem, hatte das Ordnungsamt zugestimmt, nachdem das Jugendparlament eine ganze Reihe Orte aufgelistet hatte, an denen in Leipzig das Rauchen verboten werden sollte. Auch Kitas und Schulen tauchten dort auf, obwohl es dort sowieso schon verboten ist. Schwieriger wird es aber bei Parks und Grünanlagen.

Im Grunde müsste der Stadtrat nur die kommunale Satzung ändern, dann könnte an jedem Spielplatz der Stadt ein „Rauchen verboten“-Schild aufgestellt werden. So hatte es auch das Ordnungsamt formuliert, als es sehr ausführlich zum Antrag des Jugendparlaments Stellung nahm:

„Ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen der Stadt Leipzig könnte insbesondere mittels kommunaler Satzung gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 SächsGemO umgesetzt werden. Diese Möglichkeit ergibt sich dadurch, dass es sich bei Spielplätzen um öffentliche Einrichtungen (vgl. § 10 Abs. 2 SächsGemO) handelt, welche der Organisationshoheit – als Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie – der Gemeinde unterliegen. Unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften kann die Benutzung öffentlicher Spielplätze durch die Gemeinde geregelt werden.“

Komplizierter schätzte das Ordnungsdezernat die Möglichkeit ein, in Parks und Grünanlagen ein generelles Rauchverbot zu verhängen: „Eine Festlegung möglicher Rauchverbote für Parks und öffentliche Plätze analog der Ausführungen im Abschnitt D. ,Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen‘ wäre theoretisch möglich, jedoch mit einer Vielzahl rechtlicher Unsicherheiten behaftet. So ist zunächst fraglich, ob die Festlegung eines generellen Rauchverbotes in Parks und auf öffentlichen Plätzen die verfassungsrechtlich fixierten Selbstverwaltungskompetenzen der Stadt Leipzig nicht überdehnen würde. Die generelle Festlegung eines Rauchverbotes für den hier behandelten Bereich würde zudem aller Voraussicht nach das Grundrecht der Raucher/-innen auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu intensiv einschränken.“

Aber nicht nur das Jugendparlament findet das Thema wichtig. Denn wer an öffentlichen Plätzen gezwungen ist, neben rücksichtslosen Rauchern zu warten, der hat nicht immer die Möglichkeit auszuweichen. An Haltestellen zum Beispiel, was die Linksfraktion dazu brachte, einen eigenen Ergänzungsantrag zu schreiben, ganz kurz und knapp: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern ein Rauchverbot in Fahrgastunterständen an Haltestellen von Bus, Bahn, S-Bahn auf dem Gebiet der Stadt Leipzig rechtlich umgesetzt werden kann.“

Rauchen wird, wie man sieht, immer unbeliebter und die Nichtraucher wehren sich zunehmend auch an Orten, wo sie bislang immer aushalten mussten, wenn neben ihnen gequarzt wurde.

Aber wie ist das nun mit all den Orten, von denen das Ordnungsamt meint, dass dort ein Rauchverbot gar nicht durchsetzbar ist?

Die Frage hat die Grünen-Fraktion jetzt aufgegriffen und ihrerseits ein paar Ergänzungspunkte zum Antrag des Jugendparlaments geschrieben.

Darin heißt es: „Wenn aus rechtlichen Gründen an öffentlichen Plätzen und vor öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot nicht verordnet werden kann, wird die Stadtverwaltung beauftragt Alternativen zum Rauchverbot und deren finanzielle Auswirkungen zu prüfen (…).“

Dazu gehöre auch bei den Grünen: „Eingangsbereiche zu öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig und Haltestellen der LVB: Es wird mit Hinweisschildern auf alternative Plätze hingewiesen, wo Raucher/-innen rauchen können, ohne andere Bürger zu stören. Diese zusätzlichen freiwilligen Raucherzonen (mit Begrenzung und Aschenbecher daneben) können fest oder mobil während der Öffnungszeiten bereitstehen.“

Und dasselbe könnte man auch in Parks und auf öffentlichen Plätzen probieren: „Die Verwaltung wird beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr soll die Maßnahme evaluiert werden.“

Raucherinseln an der einen Stelle also und raucherfreie Spielwiesen an der anderen. Und das Ganze so eine Art Appell an die Raucher/-innen, wie die Grünen betonen: „Auf diese Weise wird das bürgerliche Gewissen eines jeden Rauchers und einer jeden Raucherin angesprochen. Man muss nicht immer Menschen bestrafen oder etwas verbieten, damit sie kooperieren. Mit angemessenen Raucherbereichen auf freiwilliger Basis werden die Rechte der Raucher/-innen respektiert und die Gesundheit der Nichtraucher/-innen geschützt.“

Auf Leipzigs Spielplätzen sind Rauchverbote denkbar, bei Parks und Grünanlagen zweifelt das Ordnungsdezernat

Auf Leipzigs Spielplätzen sind Rauchverbote denkbar, bei Parks und Grünanlagen zweifelt das Ordnungsdezernat

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Es ist ja nicht nur das Rauchen, sondern auch das wegwerfen der Kippen, wo manche Raucher gehen oder stehen, obwohl daneben ein Müllbehälter steht (siehe Haltestellen, vor allem am Bahnhof).

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