Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis innerorts in Städten und Gemeinden künftig größtenteils Tempo 30 gilt. Es macht den Verkehr flüssiger, aber auch sicherer. Mittlerweile sind über 1.000 deutsche Städte, Gemeinden und einzelne Landkreise dem durch Leipzigs Baubürgermeister Thomas Dienberg mit initiierten Bündnis „Lebenswerte Städte“ beigetreten, das für eine Novellierung der StVO in dem Punkt kämpft. In der Leipziger Könneritzstraße ist Tempo 30 eigentlich hochaktuell, findet das Jugendparlament.

In Abschnitten gilt hier zwar schon Tempo 30. Aber warum das nicht für die ganze Straße durchgängig gilt, ist den Leipziger Jugendparlamentariern ein Rätsel.

Weshalb sie jetzt beantragt haben: „Die Stadt wird beauftragt, bis Ende 2023 zu prüfen, ob die auf der Könneritzstraße befindlichen Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30, welche von Brockhausstraße bis Industriestraße und von der Rochlitzstraße bis Schnorrstraße gehen, zusammengelegt werden können, um so den Straßenabschnitt der Haltestelle Stieglitzstraße in den Bereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 einzuschließen. Sollte dies möglich sein, erfolgt die Umsetzung ebenfalls bis Ende des Jahres 2023.“

Denn irgendwie unlogisch ist das schon, wenn die Tempo-30-Zone mitten in der Könneritzstraße auf einmal unterbrochen ist.

Blick auf die Kreuzung von Könneritzstraße und Industriestraße in Leipzig-Schleußig, im Bild auch der Konsum-Supermarkt. Foto: Luise Mosig
Die Kreuzung von Könneritzstraße und Industriestraße in Leipzig-Schleußig. Foto: Luise Mosig

„Der bisher bestehende Bereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 endet direkt vor der Haltestelle Stieglitzstraße, welche auch von den Schüler/-innen der International School genutzt wird. Unmittelbar hinter der Haltestelle und einer kleinen Kreuzung beginnt ein neuer Bereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30“, beschreibt das Jugendparlament den Flickenteppich.

„Dass der belebte Raum mit Haltestelle, Eingang eines Supermarktes und vielen anderen kleinen Läden (u.a. eine Eisdiele) aus dem Bereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 ausgeschnitten ist, ergibt keinen Sinn.

Eine Erweiterung des Bereiches mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 um diesen Abschnitt würde keine Behinderungen oder Einschränkung etwaiger Verkehrsteilnehmer bedeuten, da die bisher bestehende Lücke der beiden Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 nicht ausreicht, um sinnvoll auf Tempo 50 zu beschleunigen.

Eine Füllung der Lücke zwischen den beiden Abschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung 30 würde zudem die Sicherheit des Bereiches um die Haltestelle erhöhen.“

Erst 2025/2026 freie Kapazitäten

Und siehe da: Das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) sieht es genauso. Es gibt da nur wieder die üblichen kleinen Probleme.

„Die Verwaltung hat das Anliegen bereits geprüft und beabsichtigt, den Geltungsbereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Könneritzstraße, im Abschnitt zwischen Industriestraße und Schnorrstraße, zu erweitern“, schreibt das VTA in seiner Stellungnahme zum Antrag des Jugendparlaments.

„In dem betreffenden Abschnitt der Könneritzstraße befinden sich jedoch die Lichtsignalanlage Könneritzstraße/Industriestraße sowie die Fußgängersignalanlage Schnorrstraße. An der Lichtsignalanlage sind aufgrund der geplant geringeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Zwischenzeiten neu zu berechnen und die damit zusammenhängenden Änderungen in der Steuerung der Anlage zu erarbeiten. Des Weiteren sind die Fahrzeiten und Meldepunkte des ÖPNV neu zu berechnen.“

Und auch hier gilt, was bei so vielen wichtigen Verkehrsthemen gilt: Im VTA hat sich über die Jahre ein gewaltiger Rückstau an Aufgaben aufgebaut, für die es jetzt erhebliche Zeit braucht, um sie abzuarbeiten. Da kommt dann auch ein eigentlich so simples Vorhaben wie in der Könneritzstraße frühestens 2025 in den Arbeitskalender.

Oder mit den Worten des VTA: „Aufgrund der Vielzahl von dringenden und bereits durch den Rat priorisierten Arbeitsaufgaben im Sachgebiet der Lichtsignalanlagensteuerung ist eine Einordnung in das Arbeitsprogramm jedoch erst für 2025/2026 möglich.
Die verfügbaren Kapazitäten bearbeiten dabei u.a.:

  • Maßnahmen des Basismoduls Hauptachsen (siehe auch VII-DS-07679-DS-01-NF-04)
  • Maßnahmen zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes – Tempo 30
  • Maßnahmen der Verkehrsunfallkommission.“

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Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Thomas Dienberg in diesem Medium heiliggesprochen wird, lieber Autor. Ich sah ihn neulich am Alten Rathaus stehen, ich kam nach 20Uhr mit meinem Velo durch die “Grimm’sche” fuhr (als ich in Richtung “Eistraum” – was für ein Euphemismus – unterwegs war, wo ich mich dann austoben konnte). Ich überlegte kurz ihn anzusprechen, aber er war schon im Gespräch. Sonst hätte ich ihn mal persönlich nach seinen politischen Zielen fragen können. Und was das Gegenteil von “lebenswert” sein könnte? Sterbenswert? Wenn ich “Lebenswerte Städte” höre, wird mir flau und ich muß mich setzen. Was damit alles transportiert wird!

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