Auf der Stadtratssitzung am 19. Januar 2022 wurde über den Antrag „Sirenen zur Katastrophenwarnung“ der Fraktion Freibeuter beraten. Anfänglich lehnte die Branddirektion den Antrag ab. Sie unterbreitete aber einen Alternativvorschlag, der auch so beschlossen wurde, dass die aktuelle Warninfrastruktur in der Stadt Leipzig (einschließlich der Möglichkeiten von Cell Broadcasting nach dessen Einführung) evaluiert werden soll. Dem Stadtrat sollte bis spätestens Ende 2022 ein entsprechender Bericht vorgelegt werden.

Cell Broadcasting ist eingeführt und hat sich bei den Warntagen 2022 und 2023 bewährt und das Ende des Jahres 2022 ist ein Weilchen her.

Zwischenbericht

Jetzt liegt ein Sachstands-Zwischenbericht zur Umsetzung vor, mit folgendem Ergebnis: „Im Auftrag des Stadtrates wurde das System zur Warnung der Bevölkerung in der Stadt Leipzig evaluiert und die Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht zusammengestellt.

Die Evaluierung hat gezeigt, dass mit dem derzeit genutzten Warnmittelmix die gesetzlichen Aufgaben zur Warnung der Bevölkerung erfüllt werden können. Jedoch würde der ergänzende Aufbau eines flächendeckenden Sirenensystems die Wirksamkeit und Resilienz des Systems nachhaltig steigern.

Ob und gegebenenfalls mit welcher Umsetzungsvariante die Errichtung eines flächendeckenden Sirenensystems in der Stadt Leipzig eine verhältnismäßige und angemessene Maßnahme zur Verbesserung und zur Resilienzsteigerung des Warnsystems wäre, kann auf Basis der im Bericht enthaltenen groben Kostenschätzung nicht beurteilt werden.

Dazu bedarf es einer ingenieurtechnischen Umsetzungskonzeption, die konkrete Aussagen zu Art, Anzahl und Funktionsumfang der Sirenen unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen sowie möglicher Umsetzungszeiträume und aktueller Fördermöglichkeiten trifft.

Das Dezernat III hat aus diesem Grund eine Beschlussvorlage in das Verfahren zur Entscheidung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters eingebracht, welche die externe Beauftragung einer solchen Umsetzungskonzeption zum Ziel hat.

Diese Konzeption soll als Basis für eine entsprechende nachgelagerte Grundsatzentscheidung des Stadtrates dienen. Im Fall einer Entscheidung ‚pro Sirenen‘ kann auf die vorliegenden Planungen aufgebaut werden.“

Fazit: Es lässt einen manchmal ratlos zurück, wenn man die Verwaltungsmeinung liest. Deshalb ist der Volltext hier mit verlinkt.

Fakt ist: Es wurde festgestellt, dass ein flächendeckendes Sirenensystem die Wirksamkeit und Resilienz des Warnsystems nachhaltig steigern würde, was auch im Ursprungsantrag stand.

Es gibt, nach 21 Monaten, einen nicht öffentlichen Bericht und eine grobe Kostenschätzung, aus der nicht geschlossen werden kann, wie eine verhältnismäßige und angemessene Maßnahme, die zur Steigerung der Wirksamkeit und Resilienz des Warnsystems führt, aussehen muss.

Die Stadt will jetzt eine ingenieurtechnische Umsetzungskonzeption beauftragen und dafür eine Beschlussvorlage in den Stadtrat einbringen. Wenn diese Umsetzungskonzeption vorliegt, muss der Stadtrat erneut entscheiden, ob Sirenen installiert werden.

Auch wenn der nächste Termin für eine Beschlusskontrolle auf den Oktober 2024 festgesetzt wurde, ist erfahrungsgemäß nicht vor 2025 mit einem Beschluss für oder gegen Sirenen zu rechnen.

Sollte dieser „pro Sirenen“ ausfallen, dann steht der Aufbau einer Infrastruktur für Sirenen noch in ferner Zukunft. Kann man davon ausgehen, dass zumindest der zuständige Fachausschuss den genannten Bericht, mit der Kostenschätzung, einsehen kann?

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