Ab dem 1. Januar 2024 wird für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in der Zentralen Bußgeldbehörde ein neues, digitales Verfahren eingesetzt, teilte das Ordnungsamt mit. Dieses ermöglicht mehrere neue Onlinedienste: das sogenannte Online-Knöllchen, die Online-Anhörung sowie die Online-Anzeigenerstattung.

„Ich freue mich sehr, dass wir nun nach mehreren Jahren Vorbereitungszeit mit dem neuen Verfahren produktiv gehen können“, sagt Matthias Laube, Leiter des Ordnungsamtes. „Das ermöglicht uns einerseits effizientere Verfahrensweisen und andererseits die rechtssichere Abbildung aller erforderlichen verfahrensbezogenen Prozesse. Für die Betroffenen sowie die Erstatterinnen und Erstatter von Anzeigen enthält das Verfahren eine Reihe von technischen Vorteilen.“

Wie soll es funktionieren?

Das Online-Knöllchen als Nachfolger des bekannten rot-weiß-blauen Hinweiszettels an der Windschutzscheibe ermöglicht über eine individuelle Kennung bzw. einen entsprechenden QR-Code, den erhobenen Vorwurf sofort online einzusehen, nachzuvollziehen und das Verwarnungsgeld via Kreditkarte, Giropay oder paydirekt unkompliziert und sicher zu bezahlen. Wenn das Verwarngeld innerhalb von sieben Kalendertagen bezahlt wird, gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Damit gehen mehrere Vorteile einher: Durch die Bußgeldstelle werden weder Personendaten erhoben noch ein Brief verschickt. Wurde die Ordnungswidrigkeit mit einem Mietwagen begangen, können sich Betroffene durch das Online-Knöllchen die oft zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma sparen. Das mit dem Online-Knöllchen einhergehende Angebot, das Verfahren schnell abzuschließen, ist in jedem Fall freiwillig.

Schriftliche Verwarnungen und Anhörungen der Zentralen Bußgeldbehörde enthalten ab dem 1. Januar Zugangsinformationen zur Online-Anhörung und sind grundsätzlich in allen Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich. Sie werden unter anderem dann versendet, wenn das Angebot einer Zahlung über das Online-Knöllchen nicht angenommen wurde oder die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldtatbestand erfüllt.

Wer die Online-Anhörung in Anspruch nimmt, hat es damit einfacher, sich fristgerecht und ohne viel Aufwand zu einem Sachverhalt zu äußern und Einsicht in die Details der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu nehmen.

Neue Gesetzeslage seit 2017

Vervollständigt wird das neue digitale Angebot durch ein Onlineportal für Ordnungswidrigkeiten. Bürgerinnen und Bürger können damit der Zentralen Bußgeldstelle rechtssichere und vollständige Anzeigen zur weiteren Verfolgung übermitteln. Mit den neuen Möglichkeiten dieses Portals werden Fehler und unvollständige Angaben vermieden, die Datenverarbeitung wird effizienter.

In der Bußgeldbehörde werden jährlich rund 450.000 Ordnungswidrigkeitsanzeigen bearbeitet. Das bisher verwendete Verfahren war seit 1996 im Einsatz. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ist der Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten spätestens ab 1. Januar 2026 elektronisch zu führen.

Daran ist auch die Zentrale Bußgeldbehörde gebunden. Mit Blick auf die Dauer von Einspruchsverfahren ist die Einführung der elektronischen Akte – bereits zwei Jahre vor der gesetzlichen Vorgabe – unbedingt sinnvoll.

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