Nicht nur zur Pflege der Wege in den Parkanlagen reichen die Gelder, die die Stadtreinigung Leipzig von der Stadt bekommt, nicht hinten und nicht vorne. Dasselbe gilt für die Pflege der Grünanlagen. Auch das wurde am 26. November Thema in der Ratsversammlung, auch wenn die Ratsfraktionen dazu keine Debatte anregten. Denn wenn es schon mal hart auf hart kommt, poltern immer neue Hiobsnachrichten auf den Tisch. Und dazu gehören auch fehlende knapp 1,5 Millionen Euro für die Grünanlagenpflege.

Das Umweltdezernat brachte in der Vorlage das Problem so auf den Punkt: „Die Abweichung des Gesamtbetriebsergebnisses in der Hochrechnung zum 31.05.2025 resultiert maßgeblich aus den Abweichungen der tatsächlichen zu den geplanten Personalkosten sowie den strukturellen Defiziten in den haushaltsfinanzierten Betriebszweigen.

Die Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig gibt den finanziellen Rahmen zur Erfüllung der Aufgaben vor. Das strukturelle Defizit resultiert konkret aus der nur teilweisen Anpassung der Kostenbeteiligung um gestiegene Personalkosten und der Nichtberücksichtigung von Kostenentwicklungen für Material, bezogene Leistungen und sonstigem Aufwand.

Entsprechend der Vorgabe der Stadt Leipzig wurden für die Planung der Personalkosten aller haushaltsfinanzierten Bereiche nur 2 % Erhöhung berücksichtigt. Tatsächlich weist die aktuell geltende Gehaltstabelle des TVÖD eine Tarifsteigerung von durchschnittlich 3 % über alle Entgeltgruppen aus und führt im Betriebszweig Grünanlagen mit Mitarbeitenden in niedrigeren Entgeltgruppen zu Personalkostensteigerungen von ca. 3,5 %.

Unter Berücksichtigung der Vermeidung einer Nachtragswirtschaftsplanung sowie der noch ausstehenden Überarbeitung der Leistungsvereinbarung gemäß Punkt 2.2 ist die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig am Betriebszweig Grünanlagen für das Jahr 2025 durch einen Mehrbedarf in Höhe von 1.470.842 € erforderlich, um das Defizit des Bereiches auszugleichen.“

Kosteneinsparungen zu Lasten des Personals

So bringen dann selbst Tarifsteigerungen die eh schon knappen Haushaltsplanungen ins Wanken. Und das hat in diesem Fall auch damit zu tun, dass auch die Grünanlagenpflege durch die Stadtreinigung mit einem Uralt-Vertrag von 2003 geregelt ist: „Die Kostenbeteiligung für die Grünanlagen resultiert aus der im Jahr 2003 abgeschlossenen Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) zur Bewirtschaftung der Grünanlagen.“

Die Vorlage aus dem Umweltdezernat wird sehr deutlich, wie da in den vergangenen Jahren einfach bei den Kosten verschoben und „kompensiert“ wurde, nur um den Vertrag nicht anpassen zu müssen, obwohl das schon seit Jahren fällig gewesen wäre: „Da bei der Anpassung der Kostenbeteiligung in der Regel keine gestiegenen Kosten für Materialkosten, bezogene Leistungen und sonstigen Aufwand aus dem städtischen Haushalt genehmigt wurden, ist über die Jahre ein strukturelles Defizit entstanden.

Insbesondere die starken Preissteigerungen der letzten Jahre:

Anstieg des Mindestlohnes um 46 % seit seiner Einführung 2015 (Verteuerung von Fremdleistungen)
Erhöhung der Maut um 224 % für LKW mit 4 Achsen
gestiegene CO₂-Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Erdöl um 120 % von 2021 bis 2024
Anstieg der Verwertungskosten durch höheren CO₂-Preis um 28,6 % für thermische Abfallbehandlung

haben zu Kostensteigerungen geführt, die sich nicht in der Kostenbeteiligung der Stadt widerspiegeln.

Darüber hinaus sind höhere Abschreibungen durch die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, den Wegfall von Fördermitteln und Gartengeräte mit ausreichender Akkuleistung einzuplanen.

Kostenerhöhungen in der Grünanlagenpflege wurden in den letzten Jahren im Wesentlichen zu Lasten des Personals kompensiert. Des Weiteren konnten notwendige Instandhaltungs- und Investitionsvorhaben in den letzten Jahren nicht im erforderlichen Umfang realisiert werden.“

Ein neuer Vertrag ist überfällig

So fährt man ein Unternehmen auf Verschleiß. Schon 2024 hat der Oberbürgermeister zugestanden, dass die Leistungsvereinbarung mit der Stadtreinigung endlich angepasst werden muss. Schon 2021 vermerkte eine Dienstanweisung des OBM, dass die Leistungen der Stadtreinigung angemessen und marktüblich vergütet werden sollten. Warum der Vertrag dann bis heute nicht angepasst wurde, verrät die Vorlage freilich nicht.

Und Jung musste auch zugeben, dass es für die auflaufenden 1,47 Millionen Euro im Haushalt 2025 – anders als in der Vorlage noch angegeben – keine Deckungsquelle gibt. Das heißt: Die Summe muss über einen Kassenkredit ausgeglichen werden. So fällt der Stadt ein über Jahre nicht angepasster Vertrag gleich doppelt auf die Füße.

Der Ratsversammlung blieb letztlich nichts anderes übrig, als der Vorlage zuzustimmen. Mitsamt der von OBM Jung angemerkten Veränderung, dass es keine Deckungsquelle mehr im Haushalt gibt und der Finanzbürgermeister für die 1,47 Millionen Euro kurzfristig einen Kredit aufnehmen muss.

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