2021 war es: Damals beschloss der Leipziger Stadtrat, dass die Leipziger Stadteinigung künftig auch ein Unterflur-Behältersystem aufbauen soll. Gerade bei neuen Wohnquartieren soll es zum Einsatz kommen und den Bewohnern das Einwerfen ihres Mülls erleichtern. Aber gut Ding will Weile haben. Am 26. November kam nun endlich die Vorlage der Verwaltung in den Stadtrat, mit der das Anschaffungsprogramm der Stadtreinigung Leipzig über 7,5 Millionen Euro bewilligt werden sollte.
Das Geld kommt diesmal nicht aus dem Stadtsäckel. Die Investitionen in das neue System muss die Stadtreinigung Leipzig über die Abfallgebühren refinanzieren.
Oder im Text der Vorlage, die am 26. November zur Abstimmung kam: „Die Finanzierung der Kosten wird in den Wirtschaftsplänen 2025/2026 ff. dargestellt und erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Wirtschaftspläne 2027/2028 ff. des EB SRL und deren Genehmigung durch die Landesdirektion. Im Wirtschaftsplan 2025/2026 wurden bereits 375.000 € (75.000 € für Behälter und 300.000 € für Container-Kranaufbauten) dafür berücksichtigt und genehmigt.
Insgesamt ergibt sich eine Investitionssumme in Höhe von 7.550.000 €, deren detaillierte Aufteilung der Anlage 1 zu entnehmen ist.
Den Kauf der Unterflurbehälter und der Technik finanziert der EB SRL vor. Die Refinanzierung erfolgt anschließend über die Gebühren (vorbehaltlich der Beschlussfassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2027/2028 ff.). In der aktuell gültigen Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig für die Jahre 2025/2026 ist dies kostenseitig bereits berücksichtigt.“
Träume von leeren Gehwegen
CDU-Stadtrat Falk Dossin nahm die Gelegenheit wahr, Stadt und Stadtreinigung für den Start des Projektes zu loben und die Vorteile des Unterlurbehälter-Systems auch für die Leipziger zu betonen. Doch genau für die Bereiche, die Falk Dossin in seiner Rede so schön ausmalte, wird das System gar nicht infrage kommen: all die Häuser in der Stadt, wo die Hausmeister die Mülltonnen Woche für Woche auf die Gehsteige verfrachten müssen.
Das System eignet sich tatsächlich vor allem für (neue) Großwohnsiedlungen, wo auch der nötige Platz vorhanden ist, die Unterflurbehälter mit drei beziehungsweise fünf Kubikmetern Fassungsvermögen zu platzieren. Und es wird einige Jahre dauern, bis die geplanten 400 Unterflurbehälter tatsächlich alle installiert sind und auch die benötigten neuen Fahrzeuge voll ausgelastet sind.
Im Text der Vorlage: „Mit dem Ausführungsbeschluss soll dem EB SRL die Ermächtigung zur Ausschreibung und Beschaffung von bis zu 2 Fahrzeugen, 2 Aufbauten samt Kran sowie Unterflursammelbehältern (100 x 3 m³ und 300 x 5 m³) inklusive dazugehöriger Optionen wie u. a. Betonaußenbehälter, Sicherheitsplattformen und elektronische Schließsysteme bestätigt werden.
Bei allen Positionen handelt es sich um Erstbeschaffungen. Die Kran- und Container-Aufbauten ergänzen bereits vorhandene und in Nutzung befindliche Abrollcontainerfahrzeuge, welche bereits in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Nr. VII-DS-01894 vom 25.02.2021 angeschafft wurden. Diese Kombination aus Abrollcontainerfahrzeugen ermöglicht es dem EB SRL, die Technik flexibel einzusetzen, da mit Einführung der Unterflurbehälter nicht von Anfang an mit großen Mengen zu rechnen ist.
Außerdem kann diese Kombination innerhalb des EB SRL auch für andere Zwecke genutzt werden (bspw. Transport von anderen Abfallfraktionen). Diese Übergangslösung soll so lange genutzt werden, wie das Entsorgungsvolumen der zu entleerenden Unterflurbehälter vergleichsweise gering ist.
Mit zunehmender Verbreitung und dem weiteren Einbau von Unterflurbehältern im Stadtgebiet steigt auch das regelmäßige Entleerungsvolumen. In diesem Zuge ist dann vorgesehen, bis zu zwei batteriebetriebene Komplettfahrzeuge für die Entleerung von Unterflurbehältern anzuschaffen, die am neuen Betriebsobjekt im Wasserturmweg wegen der hohen Ladeleistung stationiert werden. Diese Investition macht nach heutigem Stand ein Volumen von 1.974.000 € der insgesamt 7.550.000 € aus.
Eine Anschaffung dieser Technik wird voraussichtlich und in Abhängigkeit der Anzahl neuer Gebiete mit Geschosswohnungsbau in den Wirtschaftsjahren 2027/2028 erforderlich – spätestens jedoch für den darauffolgenden Wirtschaftsplan 2029/2030.“
Das System wird also gar nicht flächendeckend aufgespannt, sondern vor allem in größeren Wohnanlagen installiert. Wo das nicht möglich ist – und das ist der größte Teil der Leipziger Gebäude – werden auch künftig die Tonnen auf dem Gehweg stehen.
Die Vorlage bekam mit 63:0 Stimmen trotzdem die einhellige Zustimmung der Ratsversammlung.
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