Wer darf rein? Wer darf nicht rein? Sollen unliebsame Parteien ausgeschlossen werden? Oder Veranstaltungen in historischen Gebäuden der Stadt nicht stattfinden, wenn draußen mit zu viel Protest gerechnet werden muss und eine Beschädigung des Gebäudes zu befürchten ist? Sollen da nicht die Leiter der Einrichtungen, die das Gebäude verwalten, selbst entscheiden können, ob die Veranstaltung stattfinden darf?

Das fragten sich die Grünen im Leipziger Stadtrat nach einem Vorfall an der Alten Börse. Die Debatte im Stadtrat am 28. Januar aber wurde dann wieder mal parteipolitisch und ziemlich grundsätzlich.

Anlass war eigentlich ein Vorfall, den auch die Polizei nur beiläufig vermerkte. Er fand im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2025 statt. Am 8. Februar hatte die AfD eine Wahlkampfveranstaltung mit dem AfD-Co-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla in der Alten Handelsbörse am Naschmarkt

organisiert. Erwartbar war also, dass sich dagegen deutlicher Protest einfinden würde, den es dann auch gab. Rund 1.000 Personen demonstrierten draußen gegen die AfD-Veranstaltung. Die Demo blieb weitgehend friedlich. Nach der Polizeimeldung war es dann ein einziger 17-Jähriger, der die Gelegenheit nutzte, um mit Farbbeuteln zu schmeißen, von denen einige auch die Hausfassade der Alten Börse trafen.

Die Demo war erwartbar und ist vom Demonstrationsrecht auch gedeckt. Und eine Demonstration ist keine Störung, wie AfD-Stadtrat Roland Ulbrich am 28. Januar in seiner Rede andeutete. Womit er eigentlich nur die Innensicht der AfD deutlich machte, die mit Gegenprotest noch nie wirklich locker umgehen konnte.

Für sie sind das da draußen immer nur Störer. Als wenn die AfD ihre Veranstaltungen gerade in Wahlkampfzeiten nicht gerade so platziert, damit sie möglichst Gegenprotest provozieren.

Herr Roland Ulbrich (AfD) im Leipziger Stadtrat am 28.01.2026. Foto: Jan Kaefer
Roland Ulbrich (AfD) im Leipziger Stadtrat am 28.01.2026. Foto: Jan Kaefer

Das nur am Rande. Denn tatsächlich tat die Polizei am 8. Februar, was ihre Aufgabe ist. Sie kassierte den jungen Mann mit den Farbbeuteln ein und sicherte den friedlichen Verlauf des von „Leipzig nimmt Platz“ und „Omas gegen rechts“ organisierten Protests vor der Alten Börse.

Brauchen die historischen Gebäude besonderen Schutz?

Die Grünen-Fraktion dachte bei ihrem Antrag dann wohl eher um drei Ecken. Und beantragte: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über eine Satzungsänderung oder auf andere Art den Schutz des kulturellen Erbes der Stadt Leipzig vor Indienstnahmen und Gefährdungen insbesondere in Wahlkampfzeiten zu gewährleisten. Den Betreiber*innen dieser Gebäude und Veranstaltungsorte soll erlaubt werden, nur Vermietungen zuzulassen, die nach eigenen Risikoeinschätzungen den regulären Betrieb und die Gebäude selbst nicht beeinträchtigen könnten.“

Die Fraktion stellte also den Schutz der historischen Gebäude in den Mittelpunkt, wie auch Dr. Gesine Märtens in ihrer Rede zum Antrag betonte. Die Direktoren der Eigenbetriebe sollten selbst entscheiden können, ob sie eins der Häuser vermieten, wenn danach mit Schädigungen an der Bausubstanz zu rechnen ist. „Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Kulturstätten und der Wahrung des Ansehens der Stadt Leipzig.

Die Stadt Leipzig hat eine besondere Verantwortung, ihre historischen und kulturellen Stätten zu bewahren und vor Instrumentalisierung zu schützen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Abwägung den Schutz der Gebäude und den Ruf der Institutionen neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in den Mittelpunkt stellt.“

Herr Enrico Stange (Die Linke) im Leipziger Stadtrat am 28.01.2026. Foto: Jan Kaefer
Enrico Stange (Die Linke) im Leipziger Stadtrat am 28.01.2026. Foto: Jan Kaefer

Aber nicht nur CDU-Stadtrat Lucas Schopphoven und BSW-Stadtrat Ralf Pannowitsch betonten, dass das Anliegen – so formuliert – gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im deutschen Parteienrecht verstoßen würde. Keine Partei dürfe derart in ihrem Versammlungsrecht eingeschränkt werden.

Die Grünen hatten zwar nicht von Parteien geschrieben, wie Gesine Märtens betonte. Aber die Debatte drehte sich eben doch um Parteien, ob im Stadtrat vertreten oder nicht.

Linke-Stadtrat Enrico Stange verwies bewusst auf §1 im deutschen Parteiengesetz, wo es heißt: „Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.“

Gegenprotest ist keine Störung

So gesehen nutzen eben auch die Parteien solch öffentliche Orte, um ihre Art der Meinungsbildung zu betreiben. Und auch das Sächsische Versammlungsgesetz sieht eine solche Einschränkung im Voraus nicht vor. Die einzige Instanz, die das Versammlungsrecht einhegen darf, ist die Polizei.

Aber auch nur nach fundierter Lageeinschätzung und mit der Gefahr, dass die verfügbaren Polizeikräfe nicht ausreichen, um die Friedfertigkeit von Versammlungen und Demonstrationen zu gewährleisten. Und am 8. Februar blieb es friedlich. Das schätzte auch die Polizei so ein.

Die Verwaltung war dem Ansinnen der Grünen dann doch einen Schritt weit entgegengekommen. Denn auszuschließen ist es ja nicht, dass man künftig mit Veranstaltungen rechnen muss – auch in den historischen Kleinoden der Stadt –, bei denen man mit Gewalt und Beschädigungen rechnen muss. Wie schließt man das aus?

Die Frage ist bislang ungeklärt, stellte auch das Rechtsamt der Stadt in seiner Stellungnahme fest: „Die Antragsteller wollen eine rechtssichere Regelung des Zugangs zur sonstigen Nutzung von Verwaltungsliegenschaften, Anstaltsliegenschaften und den Liegenschaften sonstiger öffentlicher Einrichtungen insbesondere durch politische Parteien bzw. ihre örtlichen Teilgliederungen festlegen.

Die verbindliche, den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtsklarheit und ‑bestimmtheit genügende Zugangsregelung wird am besten durch eine Neuregelung der Widmungssatzung hergestellt. Damit wird vermieden, dass die Festlegungen wegen Unbestimmtheit oder nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung als rechtswidrig keinen Bestand haben.

Durch die Widmungssatzung wird unter Wahrung der Chancengleichheit der Parteien nach allgemeinen verbindlichen Kriterien der gleichmäßige Zugang zu den gewidmeten Liegenschaften der Stadt Leipzig geregelt. Im Gegenzug werden auch einzelne Liegenschaften oder Kategorien von Liegenschaften wie etwa Schulen von einzelnen Nutzungen, insbesondere durch die Parteien, speziell im Wahlkampf ausgenommen.“

Eine Position, die dann auch Gesine Märtens teilte, die den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellte. Dem folgte übrigens die Stadtratsmehrheit mit 41:21 Stimmen. So sind es jetzt die Juristen der Stadt, die eine neue Satzung formulieren müssen, die einerseits rechtssicher ist, andererseits aber auch niemandem in seiner Chancengleichheit beschneidet.

Was eben auch heißt: Viel wird sich da nicht ändern und dem Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums wird nicht auch noch die Aufgabe übergeholfen, einschätzen zu müssen, ob eine Parteiveranstaltung aus dem Ruder läuft oder nicht.

Man kann gespannt sein, ob es dann trotzdem Passagen gibt, welche die wertvollen historischen Gebäude der Stadt unter besonderen Schutz stellen. Bis zum Ablauf des 1. Quartals 2026 will die Verwaltung den Entwurf einer Neufassung der Widmungssatzung vorlegen. Und bestimmt wird es dann in der Ratsversammlung wieder prinzipiell, weil es nun einmal letztlich um Politik geht.

Und eine zunehmend konfrontative Atmosphäre in der politischen Diskussion, an der die AfD nicht ganz unschuldig ist.

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