Am Donnerstag, 6. Dezember, stellte die Landesdirektion Leipzig ein Gutachten vor, das sie bei der TU Dresden in Auftrag gegeben hatte. Es ging um eine nautische Bewertung der Gewässer im Südraum Leipzig und die Frage: Inwieweit kann oder darf Schiffbarkeit erklärt werden? Dürfen Motorboote fahren? Ein gerade im Zusammenhang mit dem Floßgraben sehr heikles Thema.

Mit dem weitgehenden Zusammenbruch des Braunkohleabbaus im Mitteldeutschen Braunkohlerevier stand die Region nach der Wende kurzfristig vor der Aufgabe, die richtigen Weichen für die Nachnutzung zu stellen. Auf der Grundlage zahlreicher Planungen, Studien, Konzepte und Workshops wurde die Idee, die Bergbaulandschaft in eine attraktive Seenlandschaft umzuwandeln, entwickelt. Dazu gehört ganz zentral die Befahrbarkeit mit Booten.

In Anbetracht des erreichten Entwicklungsstandes und der sich abzeichnenden wachsenden Erwartungen an eine aktive Freizeit- und Tourismusnutzung hat sich die Landesdirektion im Jahr 2010 entschlossen, ein Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit einzuleiten. Zunächst fokussierte sich das Verfahren auf den sogenannten Kurs 1, der Gewässerverbindung zwischen dem Stadthafen und dem Cospudener See, und wurde im Jahr 2011 unter Aussparung des Floßgrabens und des Cospudener Sees auf die städtischen Gewässerabschnitte 2, 5 und 7 ausgedehnt.

Im Rahmen des Verfahrens wurde die Technische Universität (TU) Dresden beauftragt, gutachterlich den Fokus auf die fachlichen Grundlagen des Bootsverkehrs zu richten. Hintergrund ist, dass der Bau wassertouristischer Infrastruktur zwar gewünscht, ein uneingeschränkter (Motor-)Bootsverkehr jedoch weder gewollt noch möglich ist. Zudem ist aber zu konstatieren, dass die wassertouristisch relevanten Gewässer im Leipziger Stadtgebiet teilweise bereits heute einem sehr hohen Nutzungsdruck unterliegen.

Ziel des Gutachtens war somit die Klärung der Frage, wer welche Boote wann und vor allem wie fahren darf, ohne schädliche Einwirkungen auf die Natur zu bewirken und einen jederzeit sicheren Bootsverkehr zu gewährleisten.

Wichtigste Feststellung des Gutachtens: Die Freigabe uneingeschränkten Motorbootsverkehrs ist weder auf den betrachteten Fließgewässern noch auf den Seen möglich.

Das hat natürlich Implikationen. Eine ganz wichtige: Sicherheit geht vor (Natur-)Erlebnis.

Aber dann machen die Gutachter doch eine deutliche Wende und postulieren: Die Leipziger Gewässer vertragen zwar eine Zunahme des Bootsverkehrs. Und setzen gleich noch eins drauf: Höhere PS-Zahlen schaffen höhere Sicherheit und führen nicht zwangsläufig zu einem höheren Treibstoffverbrauch bzw. Emissionen. Und: Es gibt keine fachlichen Gründe, den Antrieb auf Elektromotoren zu beschränken.

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Noch verblüffender ist die Erkenntnis: Lärm spielt auf den Gewässern bei den vorgeschlagenen Geschwindigkeiten keine Rolle. Die Gutachter vergleichen es mit dem Gespräch anderer Wassersportler.

Und so empfiehlt das Gutachten eine Freigabe unterschiedlicher Bootsklassen auf den einzelnen Gewässern bzw. Gewässerabschnitten.

Das Erstaunliche an diesem Gutachten: Es bestätigt nur die offenen Diskussionen, wie sie auch schon vor 2010 und vor Freigabe von Kurs 1 im Jahr 2011 schwelten, stellt zwar einerseits den stellenweise schon hohen Nutzungsdruck fest, sieht aber in noch mehr PS auf den Gewässern keine Minderung der Sicherheit. Was die Diskussion um motorisierte Fahrzeuge logischerweise nicht beendet, sondern weiterhin offen lässt.

Die Ergebnisse werden jetzt in die fortführende Entscheidungsfindung zur Erklärung der Schiffbarkeit auf den Leipziger Gewässern einfließen, betont die Landesdirektion noch.

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