In der Gesamtschau heißt das, dass jeder, der "Bootsgängigkeit" für einen Wassertourismus fordert, explizit einen Gewässerausbau fordert. Diese Forderung schließt jedoch auch die Forderung nach einer motorisierten Nutzung ein. Bewusst, oder fahrlässig unbewusst. Diese Forderung wiederum zieht die Forderung nach einer Schiffbarkeitserklärung zwingend nach sich. Wasser-"Straßen" für ausschließlich muskelbetriebene Nutzung gibt es nach der bestehenden bundes- und hierauf fußenden landesrechtlichen Konstruktion nicht.

Ex-Umweltpfarrer und Ex-Regierungspräsidiums-Präsident Walter Christian Steinbach hat dies auf einer Veranstaltung des Grünen Rings Leipzigs (der GRL hat unter Federführung des Leipziger Amtes für Stadtgrün und Gewässer das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) erstellt) schon 2008 gefordert. Die Tagebaurestseen müssten “wirtschaftlich” betrieben werden. Und natürlich auch die sie verbindenden Gewässer. Hintergrund dieser Forderung sind 3,5 Milliarden Euro an “Investitionen”, die in die Tagebaurestseen geflossen sind.

In Wahrheit jedoch sind diese 3,5 Milliarden keine Investitionen, sondern bergrechtlich vorgeschriebene (und damit Teil der Braunkohleförderung) Sanierungskosten. Einem Regierungspräsidenten Unwissenheit zu unterstellen, schickt sich wohl nicht. Täuschung aber auch nicht.

Und letztlich, ich wiederhole mich hier, ist die Wassermotorisierung nur eine Fortsetzung dessen, was schon in den Tagebauen durchgeführt wurde. Das Staatsunternehmen LMBV schreibt: Mit Motorsport wird die Region vorangebracht ….

Und auch hier wiederhole ich mich, das WTNK ist kein regionales, sondern ein landes-, wegen der Tagbausanierung (incl. der Mittel aus dem Bund-Länder-Abkommen) auch ein bundespolitisches Thema. Auch, wenn es lächerlich erscheint: der Ausbau des Floßgrabens ist, weil Teil des WTNK, auch ein überregionales Thema. So, wie jeder andere Teil-Gewässerausbau (Wasserschlange, Harth-Kanal, E-S-K, Schiffshebewerk, Schleusen etc.) Teil des Gesamtkonzeptes ist und somit nicht für sich betrachtet werden kann – sondern immer nur als Teil des Ganzen. Wer die einzelnen Gewässerabschnitte separiert, betreibt das Geschäft der motorisierten Gewässernutzung. Das haben verschiedene Politiker noch nicht verstanden ….

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