Das ist harter Tobak für die Steuerungsgruppe „Leipziger Neuseenland“, das vielbelobte „Wassertouristische Nutzungskonzept“ und das Kommunale Forum Südraum Leipzig: Die Pläne für die „Markkleeberger Wasserschlange“ sind nicht genehmigungsreif, teilt die Landesdirektion am Mittwoch, 28. März, mit. Das vorgelegte Projekt ist mit so vielen Mängeln behaftet, dass es wahrscheinlich nicht einmal mit einer Neuplanung zu retten ist.

Die Landesdirektion Sachsen bewertet den vom Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig zur Planfeststellung eingereichten Antrag für einen Schifffahrtskanal zwischen dem Markkleeberger See und der Pleiße („Markkleeberger Wasserschlange“) in seiner momentan vorliegenden Fassung als nicht genehmigungsfähig, teilt die Landesdirektion mit. Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Dietrich Gökelmann, empfiehlt deshalb in einem Schreiben an die Verbandsvorsitzende Simone Luedtke die Rücknahme, grundlegende Überarbeitung und spätere erneute Einreichung eines Planfeststellungsantrages zum Vorhaben „Markkleeberger Wasserschlange“.

Die Ablehnung der LDS zu den bisher vorliegenden Planungen ist das Ergebnis der Auswertung von Stellungnahmen und Einwänden Verfahrensbeteiligter, die in der LDS nach öffentlicher Auslegung der Planunterlagen eingegangen sind.

Unter anderem wurden folgende ausgewählte Aspekte des Projektes von Verfahrensbeteiligten bemängelt:

– Schwerwiegende wasserwirtschaftliche Probleme

Es konnte nicht nachgewiesen werden, wie ein Rückfluss von Pleißewasser in den Markkleeberger See verhindert werden soll, wie schädliche Auswirkungen auf das Gewässer Kleine Pleiße vermieden werden können, wie eine zuverlässige Steuerung der geplanten Anlagen möglich und wie die erforderliche Kanaldichtung technisch umsetzbar ist.

Das Gesamtprojekt "Wasserschlange". Karte: Kommunales Forum Südraum Leipzig
Das Gesamtprojekt “Wasserschlange”. Karte: Kommunales Forum Südraum Leipzig

– Kein Einvernehmen zur Nutzung der Hochwasserschutzdeiche der Pleiße

Das gesetzlich erforderliche Einvernehmen der Landestalsperrenverwaltung Sachsen zur Nutzung der Pleißedeiche im Zuge des Vorhabens wurde nicht erteilt. Um dieses herstellen zu können sind Änderungen der technischen Planung erforderlich.

– Fehlende Berücksichtigung von straßenrechtlichen Anbauverboten

Aufgrund der laufenden Planung zum Neubau der Bundesstraße B2/B95 im Bereich des Markkleeberger AGRA-Parks – hier ist auch eine Tunnelvariante in vertiefter Prüfung – hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Zustimmung erteilt. Die weitere Planung der „Wasserschlange“ ist erst nach Festlegung der Vorzugsvariante der B2/B95 durch das Bundesverkehrsministerium sinnvoll.

– Verstöße gegen die Raumordnung

Das Vorhaben steht im Widerspruch zu den Festlegungen und Zielen des geltenden Landesentwicklungsplanes sowie zur raumordnungskonformen Nutzung der im Vorhabengebiet liegenden Vorranggebiete „Natur- und Landschaft“.

– Nicht ausreichende Untersuchung von Naturschutzbelangen

Die vorliegenden Unterlagen sind hinsichtlich ihrer Aktualität und der Vollständigkeit der Untersuchungen insbesondere zum Artenschutz und in Bezug auf die Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Störungen für geschützte Arten nicht ausreichend.

– Ungeklärte eigentumsrechtliche Fragen

Entgegen der Aussage in den eingereichten Unterlagen ist die Grundstücksverfügbarkeit nicht vollständig gegeben. Darüber hinaus hat ein Nebenerwerbslandwirt eine drohende Existenzgefährdung durch das Vorhaben plausibel dargelegt.

„Die Vielzahl und Schwere der Mängel in den augenblicklich vorliegenden Planungsunterlagen zur Markkleeberger Wasserschlange lassen keine Aussicht auf eine Planfeststellung zu. Die Zeit und die Arbeit, die auf eine Fortführung des Verfahrens mit diesen Unterlagen verwendet werden, wären verloren. Damit ist niemandem gedient. Der Zweckverband muss sich – wenn er das Projekt weiter verfolgen will – die große Zahl schwerwiegender Einwände jetzt zu eigen machen und eine komplett neue Planfassung vorlegen. Darüber hinaus müssen sich auch die am Vorhaben beteiligten Kommunen verbindlich zu einer Übernahme der aus dem Projekt erwachsenden finanziellen Lasten bekennen“, fasst der Präsident der LDS, Dietrich Gökelmann, die Position seiner Behörde zu den vom Zweckverband eingereichten Planungen zusammen.

Und genau das hat mehrere Folgen. Denn dann muss das Projekt komplett neu geplant werden. Vor 2020 ist mit einer genehmigungsfähigen Planvariante nicht zu rechnen. Damit aber rutscht dieses Wasserbauprojekt wahrscheinlich aus dem Zeithorizont für die sogenannten Paragraph-4-Mittel, mit denen die Tagebaufolgelandschaft aufgewertet werden soll. Die mindestens 10-Millionen-Euro teure Wasserschlange müsste also von den Kommunen (Landkreis Leipzig und Stadt Markkleeberg) anders finanziert werden.

Die aufgezählten Mängel sind aber so tiefgreifend, dass mit einer einfachen Alternativvariante nicht zu rechnen ist. Schon vor der Einreichung der Planunterlagen war klar, dass die wasserwirtschaftlichen Probleme kaum zu lösen sein werden. Das Problem wird auch für eine Alternativvariante stehen und mit der beabsichtigten Verbindung mit der Mühlpleiße nicht zu lösen sein.

Das WTNK begründet keinen baulichen Eingriff in die Pleiße

Das WTNK begründet keinen baulichen Eingriff in die Pleiße

 

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Es gibt 2 Kommentare

Und da war es wieder, im Leipziger Südraum werden rechtliche Rahmenbedingungen nicht immer als bindend angesehen. So nach dem Motto erst mal Tatsachen schaffen und dann findet sich schon ein Weg wie man das Gesetz aushebeln kann. Es ist nur Schade das damit Planungsressourcen von 20 Jahren und 2,6 Millionen in den Sand gesetzt wurden. Nach Aussage von Markkleeberger Oberbürgermeister Karsten Schütze (SPD) in der LVZ. Der dann auch mal der Landesdirektion Grenzen aufzeichnen möchte. Zitat (LVZ) : “Die Bewertung stehe der Landesdirektion nicht zu, müsse auf größerer politischer Ebene geklärt werden, findet der Markkleeberger Oberbürgermeister.” Zum Glück macht die Landesdirektion mal ihren Job.

Nicht anders als bei der sogenannten “Störstellenbeseitigung der Pleiße” (Beseitigung von “Störstellen”, die das Befahren der Pleiße mit Motorbooten verhindern) fehlt es schon an einer Planrechtfertigung.
Es gibt keinen rechtlichen Grund für den Bau dieses Kanals. Genauso wenig, wie für die Beseitigung der sogenannten “Störstellen”.

“Harter Tobak” wäre, wenn endlich der Frage nachgegangen würde, was diese sogenannte “Steuerungsgruppe” in Wahrheit ist.
In diesem Sinne ist das Ergebnis der Prüfung der Planungsunterlagen nur die Wiedergabe dessen, was die sogenannte “Steuerungsgruppe” auch nur ist – nicht genehmigungsfähig.

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