Die NPD hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Schlappe einstecken müssen. Die Karlsruher Richter wollten die Frage, ob die Partei nun verfassungsfeindlich ist, aus formalen Gründen nicht beantworten. Doch eine Pleite hatten die Neonazis ohnehin eingeplant. Denn jetzt steht ihnen der Weg frei für den Gang nach Straßburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll den Kameraden Demokratie-Tauglichkeit attestieren. Dass die Karlsruher Richter den Neonazis den gewünschten Persilschein verweigern würden, stand von vornherein fest. Das deutsche Recht sieht ein solches Verfahren schlichtweg nicht vor. Somit hatte der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts keine große Mühe, den NPD-Antrag abzuweisen.

Die NPD zeigte sich nicht überrascht, hat sie ihr weiteres Vorgehen doch von langer Hand geplant. “Natürlich sind wir”, so Parteichef Holger Apfel in einer Erklärung, “auf dieses Szenario vorbereitet und sehr optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seiner Verantwortung nachkommen und in der Sache entscheiden wird.”

“Der Antrag der NPD war reines Theater”, kommentiert SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann die Entscheidung. “Er hatte keinerlei juristische Substanz.” Der Göttinger Bundestagsabgeordnete fordert, wohl mit Blick auf das geplante Verbotsverfahren, der NPD nicht länger die Initiative zu überlassen. Die Rechtsradikalen hatten die Politik mit ihrem Vorstoß vergangenen November überrascht.

Offensichtlich möchte die NPD-Spitze Handlungsfähigkeit demonstrieren. Statt sich im stillen Kämmerlein auf den Verbotsantrag vorzubereiten, beschäftigen Kameraden die Gerichte. Die Idee, die Verfassungstreue prüfen zu lassen, war ein in der Geschichte der Bundesrepublik ein einmaliger Vorgang. Die mediale Aufmerksamkeit konnte Apfel und Co. sicher sein.

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Der Parteichef muss zwingend Erfolge vorweisen. Der innerparteiliche Druck wächst zusehends. Längst sehnen sich Teile der neonazistischen Basis nach der Rückkehr seines Vorgängers Udo Voigt. Dem langjährigen Vorsitzenden gelang Ende der Neunziger das Kunststück, die militanten Kameradschaften unter das Dach der Partei zu locken. Mit der neuformierten Basis gelang schließlich der Einzug in die Landesparlamente von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Das desaströse Resultat von Apfels Strategie der “radikalen Seriosität” ist kaum zu übersehen. Das Rezept, charmante Parteianhänger mögen mit radikalen Positionen beim Wähler punkten, geht nicht auf. Bei der Niedersachsen-Wahl erreichte die Partei 0,8 Prozent. Zu wenig, um in den Genuss der lukrativen Wahlkampfkosten-Erstattung zu kommen. Außerdem verliert die Partei immer mehr Mitglieder. Gehörten dem sächsischen Landesverband Ende 2011 laut Verfassungsschutz noch 760 Neonazis an, waren es ein Jahr später nur noch 700.

Frische Devisen könnte die NPD dringend gebrauchen. Der Bundestag stellte jüngst die Überweisungen auf das Parteikonto ein. Grund: Eine Millionenstrafe wegen einem fehlerhaften Rechenschaftsbericht. Die Partei hat Klage eingereicht. Die rund 313.000 Euro, die ihnen vierteljährlich aus der staatlichen Parteienfinanzierung zustehen, benötigen die Kameraden besser heute als morgen. Einerseits muss sie ihre kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten refinanzieren. Dazu zählt die anwaltliche Betreuung während des geplanten Verbotsverfahrens. Andererseits steht im September die Bundestagswahl an. Ein weiteres Debakel, also das Verfehlen der Hürde für die Wahlkampfkosten-Erstattung, könnte Apfel das Amt kosten.

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