Es geht schon längst nicht mehr nur um internationale Spionageprogramme wie "Prism" und "Tempora". In einer immer weiter digitalisierten Welt wird es immer schwieriger, auch die persönlichsten Daten zu schützen. IT-Konzerne wie Facebook & Co. kooperieren nicht nur mit den us-amerikanischen Geheimdiensten, sie selbst sammeln gewaltige Datenberge. Und nicht nur sie. Eigentlich eine Zeit, in der die Datenschutzbeauftragten der Länder mehr Ressourcen brauchen. In Sachsen ist das Gegenteil der Fall.

Schon im Tätigkeitsbericht von 2011 hatte Andreas Schurig, der Sächsische Datenschutzbeauftragte, beklagt, dass ihm die gerade gewährte Personalaufstockung um 1 Stelle gleich wieder gestrichen wurde. Schon damals kritisierte er heftig, dass seine Arbeitsstelle für stichprobenartige Kontrollen im Grunde keine Leute mehr hatte, stattdessen – auch aufgrund steigender Beschwerden – mit der Abarbeitung dieser Beschwerden voll ausgelastet sei.

Im Bericht des Datenschutzbeauftragten heißt es dazu: “Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum sind fast 60 % mehr Beschwerden eingegangen; die Zahl der Beratungsanliegen ist sogar um fast 160 % gestiegen. Dieses erhebliche Arbeitspensum zu bewältigen war nur möglich, indem einerseits den doch recht zahlreichen Anfragen zu Vorträgen oder Schulungen bzw. zur aktiven Teilnahme an Tagungen, Diskussionspodien oder ähnlichen Veranstaltungen nur in wenigen Ausnahmefällen entsprochen und andererseits die Durchführung von anlassfreien Kontrollen auf ein Minimum zurückgefahren worden ist. Gerade Letzteres schmerzt dabei besonders, da die Erfahrungen anderer Aufsichtsbehörden, darunter auch des (bis Ende 2006 zuständigen) Sächsischen Staatsministeriums des Innern (vgl. 1. – 3. TB) zeigen, wie sinnvoll, d. h. wegen bestehender Datenschutzmängel notwendig und wegen der damit verbundenen öffentlichen Auswertung für andere Unternehmen auch äußerst hilfreich, derartige Kontrollen sind. “

Wer auf die Website des Datenschutzbeauftragten schaut, wie mühsam selbst die Aufarbeitung der “Spitze des Eisbergs” ist. “Seit dem Sommer 2012 bemüht sich der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner Zuständigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde um eine Tiefenprüfung der Datenverarbeitung innerhalb der Unister-Unternehmensgruppe”, heißt es da zum Beispiel. Zwei Mal haben sächsische Gerichte dem Ansinnen des Datenschutzbeauftragten volles Recht gegeben. Der Zwischenstand nach einem Dreiviertel Jahr: “Wegen der nicht abgeschlossenen Tiefenprüfung können vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten weiterhin keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch Unternehmen der Unister-Unternehmensgruppe getroffen werden.”
Am 24. Juli nahm der Datenschutzbeauftragte zum “Prism”-Skandal Stellung. Und sein Votum war deutlich: “Geheimdienste gefährden massiv den Datenverkehr zwischen Deutschland und außereuropäischen Staaten.”

Eigentlich höchste Zeit, den Datenschutz in Sachsen deutlich besser auszurüsten. Das finden auch die Grünen und fordern mehr Personal für den sächsischen Datenschutzbeauftragen.

“Lippenbekenntnisse reichen nicht für die Arbeit des Beauftragten”, so Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. “Die Überlastung des Datenschutzbeauftragten sind seit langem bekannt. Damit der Datenschutzbeauftragte anlassfreie Datenschutzkontrollen unter anderem in Privatunternehmen (Arztpraxen, Gaststätten, Firmen) durchführen kann, haben wir schon im letzten Jahr in den Haushaltsverhandlungen vorgeschlagen, den Datenschutzbereich um vier auf 25 Stellen aufzustocken. Dieser Vorschlag wurde aber von der CDU/FDP-Koalition abgelehnt. Justizminister Jürgen Martens muss sich endlich für die Personalaufstockung ins Zeug legen.”
“Schon zwischen den Jahren 2009 und 2011 haben die Beschwerden beim sächsischen Datenschutzbeauftragten um 60 Prozent zugenommen. Die Beratungsanliegen stiegen sogar um 160 Prozent”, so der Abgeordnete. “Das war für jeden im Datenschutzbericht nachlesbar.”

“Die Digitalisierung ist ein Schwerpunkt der CDU/FDP-Koalition unter dem Stichwort ‘Staatsmodernisierung’. Dafür werden nach aktuellem Haushaltsplanentwurf in den Jahren 2013/2014 mehr als 60 Millionen Euro bereitgestellt. Zu einem modernen Freistaat gehört aber auch eine angemessene Ausstattung des Datenschutzbeauftragten als Aufsicht und bürgerrechtliches Korrektiv, um die zunehmende Digitalisierung, Verfügbarkeit und Vernetzung persönlicher Daten datenschutzkonform zu gestalten. Die personelle Verstärkung des vom Landtag gewählten Datenschutzbeauftragten um die von uns beantragten vier Stellen ist daher dringend geboten”, so der Abgeordnete.

Die Grüne-Fraktion hatte beantragt, im Haushaltskapitel des Sächsische Datenschutzbeauftragte einen Titel im Jahr 2013 um 274.300 Euro (von 1.159.900 Euro auf 1.434.200 Euro) und 2014 dann um 316.000 Euro (von 1.200.500 auf 1.516.500 Euro) zu erhöhen. Das sind vier zusätzliche Stellen. Damit sollte der Stellenplan von den im Entwurf vorgesehenen 21 Stellen auf 25 Stellen angehoben werden.

Der aktuelle Bericht des Datenschutzbeauftragen – auf Seite 13 ist die gestiegene Zahl der Anfragen dokumentiert:
www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/noeb/taetigkeitsberichte/5_TB.pdf

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte.
www.saechsdsb.de

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