Am Ende war die Legislaturperiode zu kurz - der NSU-Untersuchungsausschuss wurde mit seinem Berg von Aufgaben bis zum Ablauf der Wahlperiode 2014 nicht fertig. 2012 war der Ausschuss auf Antrag der Opposition eingesetzt worden, nachdem das Bekanntwerden der rechtsextremen Terrorzelle "NSU" 2011 für mehr als nur Erschrecken auch in Sachsen gesorgt hatte. Denn hier waren die drei Jenaer Neonazis 13 Jahre lang unbehelligt untergeschlüpft.

Und weil aus Sicht der Opposition die Aufklärung des Komplexes bis Sommer 2014 nicht abgeschlossen wurde, haben die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag gemeinsam einen neuen Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ und möglichen weiteren neonazistischen Terrornetzwerken im Freistaat beantragt. Dieser knüpft an Fragen an, die bereits der Untersuchungsausschuss der 5. Legislaturperiode (März 2012 bis Juni 2014) aufgeworfen hat. Thematisiert worden war insbesondere die Suche nach dem ab Anfang 1998 in Sachsen untergetauchten „Trio“ Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe: Offenbar lagen auch sächsischen Behörden frühzeitig Informationen vor, die auf einen Aufenthalt der in Fahndung stehenden Personen in Sachsen hindeuteten und im Nachhinein als zutreffend bewertet werden können. Jedoch wurde es versäumt, diesen Hinweisen rechtzeitig nachzugehen und die Gesuchten zu stellen.

Was auch die Arbeit des Sächsischen Verfassungsschutzes in diesem Zusammenhang ins Bühnenlicht rückt. Wer hat damals eigentlich welche Erkenntnisse gehabt und sie nicht weitergegeben? Und warum nicht?

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses in der 5. Wahlperiode konnte sich auf mehr als 540 Aktenordner verschiedener Behörden stützen, in 36 Sitzungen wurden 34 Zeugen befragt. Mehr als 80 Personen, die bereits als Zeugen benannt waren, konnten jedoch aus Zeitgründen nicht mehr befragt werden. Der Ausschuss hat die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und des polizeilichen Staatsschutzes daher zwar anreißen, aber nicht hinreichend aufarbeiten können. Die Themenbereiche Justiz und Kommunales blieben unbearbeitet. Diese Arbeit soll nun fortgesetzt werden, nachdem bisherige Erkenntnisse in einem umfangreichen abweichenden Bericht der demokratischen Oppositionsfraktionen bilanziert wurden.

“Im neuen U-Ausschuss sollen weitere Fragen aus dem NSU-Fallkomplex erörtert werden”, erklärt dazu Kerstin Köditz, Sprecherin für Antifaschistische Politik und in der 5. Wahlperiode Obfrau ihrer Fraktion im U-Ausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“. “Sie beziehen sich unter anderem auf die etlichen in Chemnitz und Zwickau begangenen Banküberfälle, das polizeiliche Vorgehen nach der Explosion in der Zwickauer Frühlingsstraße am 4. November 2011 sowie die Rolle möglicher Unterstützernetzwerke des NSU. Hierbei bestehen auch aktuelle Bezüge: Nach dem Verbot der Kameradschaft ‘Nationale Sozialisten Chemnitz’ (NSC) wurde bei einem Anführer der Gruppierung ein Exemplar der sogenannten ‘NSU-CD’ sichergestellt. Dabei handelt es sich um einen mit rassistischem Propagandamaterial befüllten Datenträger, der den Titel ‘Nationalsozialistischer Untergrund der NSDAP’ trägt. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde ein Exemplar bereits Mitte der 2000er Jahre durch den auch in Sachsen aktiven, zwischenzeitlich unter nicht restlos geklärten Umständen verstorbenen V-Mann ‘Corelli’ zugetragen, ohne weiter beachtet zu werden. Es handelte sich um eine der frühesten Erwähnungen des Begriffs ‘NSU’. Dass solche CDs auch in der sächsischen Neonaziszene zirkulierten, legt nahe, dass der Kreis der Mitwisser größer sein könnte als angenommen.”

Die damalige Mehrheit im Untersuchungsausschuss sah zwar die Mängel bei den betroffenen sächsischen Behörden mittlerweile als behoben an.

Aber das glauben auch die Grünen nicht. Dazu sind ihnen viel zu viele Fragen offen geblieben. Etwa wie es möglich war, dass die drei aus Jena Geflüchteten in Sachsen einfach so untertauchen konnten.

“Wir Grünen halten die Wiedereinsetzung eines Untersuchungsausschusses für notwendig und geboten. Wie bereits in der letzten Legislatur stellt sich uns die Frage, wie es möglich sein konnte, dass drei gesuchte Neonazis vor den Augen der sächsischen Behörden untertauchten und Sachsen über zehn Jahre als Rückzugs- und Ruheraum nutzen konnten. Der letzte NSU-Ausschuss konnte diese Frage nicht beantworten”, kommentiert das Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. “Der aktuelle Antrag orientiert sich am Auftrag des letzten Untersuchungsausschusses. Es bestand bei der Vorlage des Anschlussberichtes Einigkeit, dass der Untersuchungsauftrag nicht vollständig bewältigt werden konnte. Die acht Themenkomplexe konnten nur unzureichend behandelt werden, drei davon gar nicht. Von zwölf Sachverständigen und 120 verlangten Zeugen wurden nur sechs Sachverständige und 34 Zeugen gehört.”

Neu ist jetzt das Thema: Was taten die sächsischen Ermittler eigentlich, nachdem die Zwickauer Wohnung des NSU-Trios in die Luft geflogen war? Mit der Frage des Umgangs mit dem NSU-Komplex nach dem Bekanntwerden der Verbrechen soll sich nun der Untersuchungsausschuss zusätzlich beschäftigen.

“In den Fokus gehört für mich die Frage, inwieweit sächsische Behörden dazu beigetragen haben, dass sich die Aufklärung der Verbrechen des NSU und des behördlichen Agierens verzögert hat oder dies dadurch maßgeblich erschwert wurde. Prominentestes Beispiel ist hier sicherlich die Frage der Aktenvernichtungen im Landesamt für Verfassungsschutz. Aber es stellt sich auch die generelle Frage, ob Akten zurückgehalten wurden”, benennt Lippmann ein Uralt-Problem der sächsischen Verfassungsschützer, die augenscheinlich genauso gern wichtige Akten schreddern, wie das ihre Schlapphut-Kollegen auf Bundesebene getan haben.

“Wir wollen mit dem neuen NSU-Ausschuss auch einen Gleichklang mit den eingesetzten Untersuchungsausschüssen in den anderen Bundesländern herstellen. Der Landtag in Thüringen hat gerade den Ausschuss wieder eingesetzt. Mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es jetzt auch Ausschüsse in Bundesländern, in denen direkt nach Bekanntwerden des NSU kein Ausschuss eingesetzt wurde”, stellt Lippmann fest. “Nicht zuletzt sind wir es den Opfern und deren Angehörigen schuldig, dass das Versagen der staatlichen Behörden bei der Verfolgung der Terroristen umfassend aufgeklärt wird. Wir sind aber auch der sächsischen Bevölkerung und dem Rechtsstaat schuldig, dass das behördliche Agieren nach dem Bekanntwerden des NSU umfassend beleuchtet wird.”

Die Bilanz der Linksfraktion zum 3. Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“.

Der Einsetzungsantrag von Grünen und Linken für den neuen NSU-Untersuchungsausschuss.

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