Sachsens beide Großstädte sind zwar die besseren Integrationsmotoren für die unterzubringenden Asylsuchenden. Aber hier bekommen Kommune und Freistaat auch direkt zu spüren, dass der zur Verfügung stehende freie Wohnraum knapp und nicht mehr billig ist. Entsprechend teuer wird die Unterbringung der Asylsuchenden. Darauf hat die Staatsregierung jetzt schweren Herzens reagiert.

Aber wo die Pauschale in ländlichen Regionen problemlos reicht, um die Unterbringungskosten abzudecken, lag sie in den Großstädten weit unter den tatsächlichen Kosten. Ein Gutachten für die Landesregierung hatte bestätigt, dass dem so ist. Und am 10. Juni vermeldete die „Freie Presse“ in Chemnitz, dass „sich Finanzminister Georg Unland (CDU) mit den kommunalen Spitzenverbänden in zähen Verhandlungen für 2016 auf eine Anhebung des Betrags pro Leistungsempfänger und Jahr auf 10.500 Euro“ geeinigt habe.

Entsprechend begrüßte das noch am selben Tag der Sächsische Städte- und Gemeindetag. Und auch die Linksfraktion, die das Thema im Mai öffentlich gemacht hatte, begrüßt die Anhebung der Pauschale von derzeit 7.600 auf 10.500 Euro pro Jahr und Geflüchtetem. Da stöhnten die Kämmerer der Kommunen schon unter den auflaufenden Kosten, die sie aus den eigenen Etats eigentlich nicht gegenfinanzieren können.

„Endlich kommt der Freistaat zur Vernunft“, kommentiert das Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Linksfraktion im Landtag. „Dass die im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz festgeschriebene Asylpauschale in Höhe von 7.600 Euro pro Person und Jahr nicht auskömmlich ist, war bereits zur Beschlussfassung des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2015/16 und damit vor dem Anwachsen der Zahl von Geflüchteten ab Sommer 2015 klar. Die Linke hatte schon damals auf die Erhöhung der Pauschale gedrängt und jüngst ein Umschwenken von der Pauschallösung zur Spitzabrechnung entsprechend den tatsächlichen Kosten gefordert.“

Dabei liegen die 10.500 Euro noch unter den tatsächlich ermittelten Kosten für 2015, die durchschnittlich bei 11.000 Euro lagen. „Für 2017 und 2018 einigten sich beide Seiten auf eine Pauschale leicht unter 10.000 Euro. Dabei gehen sie von deutlich sinkenden Flüchtlingszahlen aus“, hatte die „Freie Presse“ noch gemeldet. Da bleibt sichtlich wieder eine Finanzierungslücke – und zwar besonders in den drei großen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz, wo der Aufwand pro Unterzubringenden sogar bei 12.100 Euro lag, wie das Gutachten ergab. Und für die Folgejahre sah es nicht wirklich ein Sinken der Kosten voraus, denn die Lage entspannt sich ja in den Großstädten nicht, der Wohnraum bleibt knapp – gerade im bezahlbaren Segment.

Und bei der Unterbringung bleibt es ja nicht, wie Juliane Nagel feststellt. Wenn die Menschen untergebracht sind, beginnt ja erst die eigentliche Integrationsarbeit: „Eine wirklich kostendeckende Finanzierung der Pflichtaufgabe der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im Asylverfahren ist ein Essential für stabile und handlungsfähige Kommunen und eine qualitativ angemessene Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Nun muss aber auch der nächste Schritt getan werden: die finanziellen Herausforderungen absichern, die mit der Integration von anerkannten Geflüchteten auf die Kommunen zukommen.“

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