Am Mittwoch, 17. August, wurde im Sächsischen Landtag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur gerechten Finanzverteilung in Sachsen angehört. Irgendwie unterstützt das Land Sachsen seine Kommunen über den Finanzausgleich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Aber irgendetwas läuft da schief: Immer mehr Kommunen können ihre Haushalte nicht mehr genehmigungsfähig machen. Da stimmt also was nicht, Herr Finanzminister.

Franziska Schubert, die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, kommt aus der Lausitz und sieht die sächsischen Verteilungsprobleme daher auch vor allem aus Sicht der Landkreise, die ihre Haushalte nicht mehr zur Deckung bringen können. Dazu hatte sie mehrere Anfragen an die Landesregierung gestellt und so auch erfahren, dass es immer mehr Gemeinden und Landkreisen schwerfällt, überhaupt noch einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen. Einige haben es bis zum Sommer 2016 nicht geschafft, einen Haushalt zur Genehmigung einzureichen.

Dabei war Schuberts Heimatlandkreis Görlitz besonders betroffen.

„Für 2016 haben mehr als 80 Prozent der sächsischen Kommunen es nicht geschafft, rechtzeitig ihren Haushalt zu beschließen. Die Landkreise bringen inzwischen im Schnitt 50 Prozent ihres Etats für Sozialausgaben auf. Über die Hälfte der Landkreise und zwei der drei Kreisfreien Städte weisen aus, dass sie keinen freien Finanzspielraum haben“, benennt Schubert die Problemlage, die sich immer weiter in die sächsischen Regionen hineinfrisst. „Wir kennen alle die Folgen: zuerst werden die freiwilligen Leistungen drastisch gekürzt. Es sind aber genau die, welche die Lebensqualität vor Ort in den Regionen ausmachen. Kaputtsparen in den Kommunen kann nicht Sachsens Zukunft sein. Über diese Situation müssen wir reden und das haben wir mit der Anhörung zu unserem Antrag bezweckt. Wir Grüne sehen hier dringenden Handlungsbedarf.“

Eigentlich, so finden die Grünen, gehört das Thema jetzt ganz zentral in die Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018. Deswegen haben sie extra ihren Antrag gestellt, der insbesondere den Gleichheitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz hinterfragt.

Den Antrag (wir haben ihn unterm Text verlinkt) hat Finanzminister Georg Unland (CDU) zwar schon mit vielen Argumenten zerpflückt. Gerade die Großstädte stünden danach ja sogar viel zu gut finanziert da, wie er schreibt: „Einerseits wird deutlich, dass die Kreisfreien Städte gegenüber dem kreisangehörigen Raum eine höhere Überdeckung ihrer Gesamtausgaben erzielten.“

Was ja bekanntlich die Staatsregierung dazu animiert hat, ab 2017 fast 23 Millionen Euro aus dem Topf der Kreisfreien Städte in den der Landkreise umzuschichten. Das ist dann sozusagen Gleichheit auf die sächsische Art: Man nimmt denen, die eigentlich keine Spielräume mehr haben, Geld weg, das man dann denen gibt, die noch weniger haben.

Das Problem aus Schuberts Sicht aber ist: Das Ausgleichsystem stammt aus den 1990er Jahren, als die Kommunen noch längst nicht mit diesem Berg von sozialen Ausgaben überlastet waren wie heute. Und es fehlt eine Komplettbetrachtung zum Gesamtbedarf.

„Zurzeit finden in Sachsen Haushaltsverhandlungen statt. Ein Drittel des Etats ist für die Kommunen vorgesehen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können“, stellt sie fest. „In den vergangenen 25 Jahren wurde nicht geprüft, ob die vom Land bereitgestellte Summe ausreicht und die Verteilung sinnvoll ist. Dass eine grundsätzliche Gesamtbetrachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen fehlt, überraschte auch Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Sachverständige der Grünen. Sie hat deutlich gemacht, dass eine Reihe von Problemen unterwegs ist, die auf Sachsen zukommen und auf die weder das Land noch die Kommunen eingestellt sind.“

Es ist offensichtlich, dass der sächsische Finanzausgleich die rapide gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gar nicht berücksichtigt.

„Anfang der 1990er Jahre war die Problemlage für Kommunen und Land eine andere als heute. Jetzt haben wir die Auswirkungen des demografischen Wandels, aber auch der Gebietsreformen. Sachsens Kommunen und seine Einwohner stehen vor großen Herausforderungen. Wir Grüne fordern seit Längerem, dass die Sozialausgaben, z.B. in einem Nebenansatz, im sächsischen kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden“, sagt Schubert. „Aber nicht nur das – es ist auch zu prüfen, ob ein Bedarfsmodell geeignet wäre. Im Gegensatz zu dem in Sachsen praktizierten Modell wird bei einem Bedarfsmodell erhoben, was die Kommunen brauchen, um ihre Pflichtaufgaben ordentlich erledigen zu können – und auch was es braucht, um freiwillige Leistungen aufrechterhalten zu können.“

Denn da es tatsächlich nicht mehr Geld aus dem Finanzausgleich gab, haben viele Kommunen die steigenden Sozialkosten mit Geld finanziert, das eigentlich für freiwillige Leistungen gebraucht würde.

Und mit einer Bedarfserfassung haben die ganzen Rechenoperationen, mit denen Sachsens Finanzminister jedes Jahr ausrechnet, was die Kommunen bekommen sollen, nichts zu tun.

Die Summen hat Georg Unland ja mitgeliefert. Danach schwankten die Zuweisungen jedes Jahr erheblich zwischen 2,034 Milliarden Euro im Jahr 2012 und 2,523 Milliarden im Jahr 2015. Grund sind die Schwankungen bei den Steuereinnahmen des Landes, wobei die Effekte immer zeitverzögert bei den Kommunen ankommen.

2012 haben die Kommunen quasi den Einbruch der Steuereinnahmen von 2010 weitergereicht bekommen, der auf dem Wirtschaftseinbruch durch die Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 beruhte.

Tatsächlich verzeichnet Sachsen seit 2011 wieder stetig steigende Steuereinnahmen. Von 8,4 Milliarden Euro zum absoluten Tiefpunkt 2011 stieg der selbsterwirtschaftete Betrag auf 10,4 Milliarden im Jahr 2015. 2016 rechnet der Finanzminister mit 10,8 Milliarden und mit einem Anstieg auf 13 Milliarden bis 2020.

Diese selbsterwirtschafteten Steuereinahmen sind die Grundlage für den Finanzausgleich.

Plus – das darf nicht vergessen werden – investive und zweckgebundene Förderzuweisungen. Nur so kommt man auf das von Schubert genannte Drittel.

Dass sich der Freistaat damit zurückhält, trotzdem mehr Geld an die Kommunen weiterzureichen, hat mit dem stetigen Abschmelzen der Sonderbedarfszuweisungen zu tun, die Sachsen vom Bund bekommt. Von einst über 3 Milliarden Euro schmelzen sie bis zum Ende des Jahrzehnts auf Null ab. Und dass es seit 2009 so viele Sparhaushalte und Personalkürzungen gab, hat mit der panischen Angst der Staatsregierung zu tun, sie könnte dieses Loch von 3 Milliarden Euro nicht mehr stopfen.

Das Abschmelzen der Landesbediensteten von 85.000 auf 70.000 hat Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) zwar immer mit der demografischen Entwicklung in Sachsen begründet. Aber Hauptgrund waren immer die zurückgehenden Sonderbedarfszuweisungen (SoBeZ).

Die Jahre seit 2012 aber haben gezeigt, dass die Angst unbegründet war. Die Landesregierung hat der sächsischen Wirtschaft schlicht nicht zugetraut, dass sie sich nach der Krise je wieder so würde berappeln können.

Das hat sie dann auch eher gegen die Erwartungen der Staatsregierung getan.

Nur: Die Kommunen haben bislang nichts davon. Denn die 2,506 Milliarden Euro, in die sich Gemeinden, Landkreise und Kreisfreie Städte 2016 teilen müssen, entsprechen gerade mal dem Niveau, das schon 2010 erreicht worden war. Gegenüber 2015 sind sie sogar ein Rückgang, der bei stetig steigenden Kosten (Kita-Betreung, Hartz IV usw.) längst nicht mehr ausreicht, die Löcher zu stopfen.

„Es stellt sich für mich schon die Frage, wie die Staatsregierung zu ihren Kommunen tatsächlich steht. Finanzminister Unland hat bei der Haushaltseinbringung im August 2016 deutlich gesagt, dass er die Höhe der Mittel, die aus dem Landeshaushalt an die Kommunen gehen (immerhin ein Drittel), für bedenklich hält“, sagt Schubert – sichtlich mit einigen Befürchtungen, was den Umgang der Staatsregierung mit den Kommunen betrifft. „Dazu kann ich nur sagen: Es ist ein Fakt, dass nie so viel Geld da war und trotzdem schaffen es die Kommunen nicht, ihre Haushalte rechtzeitig zu beschließen. Das passiert, wenn im geregelten Verfahren nicht sichergestellt werden kann, dass die Einnahmen für die Ausgaben reichen. Hier stimmt grundsätzlich etwas nicht. Daher müssen die Zahlen, Aufgaben und Fakten auf den Tisch. Und deswegen müssen wir auch über diesen Teil des Landeshaushalts reden. Es ist noch nicht zu spät, auch in diesem Jahr hier erste strukturelle Änderungen anzugehen.“

Grünen-Antrag „Sächsischen kommunalen Finanzausgleich überprüfen – finanzielle Gerechtigkeit in Stadt und Land sicherstellen, Demografie und ungleiche Soziallasten einpreisen“ Drs. 6/5321.

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