Sechs Jahre lang hat Sachsens Regierung versucht, den Deckel draufzuhalten und den Beschluss, das Landespersonal bis zum Unmöglichen herunterzusparen, als Effizienzgewinn verkauft. Aber zuerst wurde im Schulwesen sichtbar, wie kaputtgespart das Personal schon ist, dann folgte die Polizei. Jetzt sorgt der Justizvollzug für immer neue Schlagzeilen.

Nach dem bundsweit wahrgenommenen Selbstmord des mutmaßlichen Terroristen Al-Bakr in der JVA Leipzig im vergangenen Jahr, kam es nach einer Meldung der LVZ am 12. Januar 2017 zu einem weiteren Suizid in der JVA.

„Nur drei Monate nach dem Suizid des mutmaßlichen Terroristen Dschaber Al-Bakr hat ein weiterer Inhaftierter der JVA Leipzig den Freitod gesucht“, kommentierte das am 17. Januar Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag. „Wenn sich tatsächlich herausstellt, dass das obligatorische Zugangsgespräch, das mit jedem neu Inhaftierten geführt wird, aufgrund von Personalmangel nicht voll umfänglich stattfinden konnte und auch keine Vorstellung beim Sozialdienst und dem Anstaltsarzt stattfand, obwohl der Inhaftierte unter Drogeneinfluss stand, ist von einem schwerwiegenden organisatorischen Versagen auszugehen.“

Denn wenn an Personal gespart wird, dann wird auch an Fachpersonal gespart. In diesem Fall an psychologischen Betreuern, die gerade dann wichtig sind, wenn es um psychisch labile oder auch suchtgefährdete Häftlinge geht. Auf ihnen lastet die letzte Entscheidung, was mit dem Häftling passiert, ob er besonders überwacht wird, gar als suizidgefährdet eingestuft wird. Oder auch nicht. Denn wer übernimmt am Ende die Verantwortung, wenn die Last dann nur noch auf den Schultern eines einzigen Psychologen/einer einzigen Psychologin liegt?

Der Minister, der die Personalkürzung verantwortet hat? Der Minister, der die Gelder zusammengestrichen hat? Der Minister, der in der Öffentlichkeit den harten Hund spielt?

In Sachsen bekanntlich keiner. Man hat das System über Jahre erodieren lassen. Und man reagiert nicht mal nach einem aufsehenerregenden Selbstmord. Man lässt sich Zeit bei der Lösung.

„Ich fordere den Justizminister Sebastian Gemkow auf, umgehend die Untersuchung des Falls zu veranlassen. Sollte sich herausstellen, dass die Suizidabsicht bei ordnungsgemäßer Eingangsuntersuchung hätte erkannt werden können, trägt die Staatsregierung mit ihrer verfehlten Personalpolitik die Verantwortung dafür“, forderte Meier in der vergangenen Woche. „Die im Haushaltsverfahren beschlossene Stellenaufstockung ist zu begrüßen, wird aber nicht ausreichen. Für jede sächsische Justizvollzugsanstalt muss eine Analyse der konkreten Personalsituation erfolgen und entsprechend gehandelt werden.“

Am Montag, 23. Januar, erneuerte Meier nun die Forderung. Denn nicht nur in der JVA Leipzig macht sich der Personalnotstand mittlerweile dramatisch bemerkbar. Auch in Torgau und Zwickau kam es zu schwerwiegenden Vorfällen. In der Haftanstalt Leipzig kam es zudem – wie die LVZ berichtete – zu einer versuchten Tötung eines Gefangenen durch zwei Mithäftlinge.

Schon im Sommer, bevor all diese Vorfälle bekannt wurden, hatten die Grünen einen Antrag gestellt: „Leistungsfähigkeit des sächsischen Justizvollzugs sicherstellen“.

In der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag erhielt die Grünen-Landtagsfraktion von Justizminister Sebastian Gemkow im August 2016 die Antwort, dass eine solche Kommission nicht als zielführend betrachtet werde.

Die im Antrag geforderte JVA-Fachkommission soll in einem ersten Schritt konkret für jede Anstalt die zum Betriebsablauf notwendige Gesamtarbeitsstundenanzahl pro Jahr ermitteln und dabei sowohl bauliche, organisatorische sowie dem Betriebsablauf geschuldete Spezifika, aber u. a. auch den zeitlichen Mehrbedarf durch anstaltsspezifisches Gefangenenklientel usw. in der Berechnung berücksichtigen. In einem zweiten Schritt soll die Kommission die durchschnittliche jährliche Stundenleistung eines Bediensteten errechnen und dabei den durchschnittlichen Krankenstand, die Urlaubs- sowie Fortbildungstage usw. einrechnen.

Es ist im Grunde dieselbe Forderung nach einem belastbaren Personalkonzept, wie sie der Innenminister für die Polizei genauso abgelehnt hat wie die Bildungsministerin für die Schule. Immer noch glauben die meisten Minister, dass Stellenpläne die Entwicklung echter Personalkonzepte völlig überflüssig machen.

Aber erst, wenn man ein belastbares Konzept hat, kann man auch die Vollzeitstellen für jede Anstalt errechnen, indem die notwendige jährliche Gesamtarbeitsstundenzahl der jeweiligen Anstalt durch die durchschnittliche jährliche Stundenleistung eines Bediensteten dividiert wird (Gesamtstundenzahl je Anstalt/Stundenleistung = Anzahl an Vollzeitstellen je Anstalt).

„In den nächsten Landtagssitzungen am 1. und 2. Februar werden wir unseren Antrag zur Einrichtung einer Fachkommission zur anstaltsspezifischen Berechnung des Personalbedarfs auf die Tagesordnung setzen“, erklärt Katja Meier. „Diese Fachkommission soll – wie in Niedersachsen geschehen – den notwendigen Personalbedarf je Justizvollzugsanstalt auf der Grundlage der für deren Betrieb notwendigen Gesamtstundenanzahl ermitteln.“

Meier appelliert an den Justizminister Sebastian Gemkow (CDU), seine in der Stellungnahme zum Antrag deutlich gewordene ablehnende Haltung aus dem Sommer 2016 noch einmal zu überdenken:

„Wenn sich innerhalb von nur wenigen Tagen gleich zwei derart schwerwiegende Vorfälle in der JVA Leipzig ereignen, muss von erheblichen strukturellen Defiziten innerhalb der Haftanstalt ausgegangen werden. Wenn ein Neuzugang trotz bekannter Drogenabhängigkeit und aktuellem Drogeneinfluss nicht sofort dem Anstaltsarzt oder wenigstens dem Sozialdienst vorgestellt wird, dann ist die Personalsituation offensichtlich unzureichend“, sagt sie. „Das Problem fehlenden Personals beim Strafvollzug bearbeitet die Staatsregierung nach wie vor halbherzig. Die im Haushalt 2017/2018 zusätzlich geschaffenen Stellen sind mit Blick auf die Altersabgänge in den kommenden Jahren bestenfalls ein ‚Herumdoktern‘ an den Symptomen.“

Grünen-Antrag mit Stellungnahme von Justizminister Sebastian Gemkow. Drs. 5673

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