Die Frage ist nur zu berechtigt, die „JG“ im Kommentar zum Artikel „Ulbigs Wohnungsförderprogramm wird für Leipzig zu einem Schuss in den Ofen“ gestellt hat: „Wo steht geschrieben wie viel Geld die Bundesregierung der Landesregierung Sachsen jährlich zur Verfügung stellt UND B – wo steht geschrieben, dass diese Mittel ZWECKGEBUNDEN zur Schaffung von mietpreisgebundenen Wohnraum einzusetzen sind?“

Letzteres steht nirgendwo. Letzteres ist eine Interpretationsfrage. Worauf sich übrigens nicht erst Markus Ulbig als sächsischer Innenminister beruft, dem die Unkonkretheit des Fördergegenstandes natürlich in die Hände spielt. Dass es so unkonkret wird, dafür hat 2001 ein Gesetz der Schröder-Regierung gesorgt, das „Wohnraumförderungsgesetz“, das 2002 in Kraft trat und mit dem man die zuvor eindeutig geregelte Schaffung von sozialem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte umdefinierte in eine „soziale Wohnraumförderung“, mit der man auch die Wohnprobleme anderer Bevölkerungsgruppen versuchte mit abzubilden – „Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen“.

So stand es in einer Studie für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus dem Jahr 2011, die am Ende sogar zu einer regelrecht schizophrenen Schlussfolgerung kam. Einerseits stellte man deutlich fest: „Die Zahl von Haushalten mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnungen des freien Wohnungsmarktes und mit besonderem Unterstützungsbedarf wächst bis 2019 deutlich. Dies betrifft insbesondere ältere und  behinderte Menschen sowie generell Haushalte mit niedrigem Einkommen, darunter auch viele Haushalte mit Migrationshintergrund. Bei diesen Gruppen entsteht eine Schere zwischen steigenden Wohnkosten und sinkender Mietzahlungsfähigkeit.“

Anderseits befand man die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für völlig für ausreichend und plädierte für eine Beibehaltung der Förderhöhe.

Das hat der Bund – auf Druck der SPD – mittlerweile korrigiert und die bereitgestellen Mittel quasi verdoppelt. Auch ist die Hoheit für den Bereich mit dem Entflechtungsgesetz vom Bund auf die Länderebene gewechselt. An der sächsischen Förderpraxis hat das aber nichts geändert.

Denn im Ursprungsgesetz ging es eindeutig darum, Wohnraum da zu fördern, wo die Bezahlbarkeit für einkommensschwache Haushalte gesichert werden sollte. Dazu zählte auch die Barrierefreiheit, die mit diesem Geld hergestellt werden kann, um auch einkommensärmeren älteren Mietern barrierefreie Wohnungen anbieten zu können. Dazu zählt auch die energetische Sanierung, damit Wohnungsbestände so energetisch saniert werden können, damit die sozial verträglichen Mieten im Wohngebiet gehalten werden können. Und dass mit dem Programm vor allem der Bau neuer preisgestützter Wohnungen weitergeführt werden sollte, das hatten die meisten Bundesländer auch so gesehen. Bis auf drei: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Sie schrumpften die Gelder für sozialen Wohnungsbau auf Null, wie in der beigefügten Tabelle zumindest bis zum Jahr 2010 gut zu sehen.

Anteil der Neubauförderung in den Ländern 2002 bis 2010. Grafik: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Anteil der Neubauförderung in den Ländern 2002 bis 2010. Grafik: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

In Sachsen hat sich seitdem nichts geändert, obwohl die Studie des Bundesbauministeriums deutlich mahnte: „Die Zahl der Wohnungen mit Belegungs- und/oder Mietpreisbindung wird weiter, auch bis 2019, drastisch sinken, sofern nicht in großem Umfang im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neue Bindungen geschaffen werden.“ Gerade in den Großstädten drohte schon damals eine Knappheit an sozialem Wohnraum.

Die Mittel fließen auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes jetzt direkt an die Länder. Aber es gelten noch die alten Vorgaben. Wie mutwillig diese aber vom sächsischen Innenminister ausgelegt wurden, das zeigt jetzt eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten der Grünen, Wolfram Günther. Denn das Ziel, preiswerten Wohnraum zu schaffen oder zu sichern, ist gerade 2016 einem völlig anderen gewichen: Das Geld wurde fast ausschließlich an (junge) Familien ausgereicht, damit sie sich eigenen Wohnraum schaffen können. Mit dem ursprünglichen Gesetz hat das nichts mehr zu tun.

„Wohneigentum trägt zur Stabilisierung von Stadtquartieren bei, entlastet den Mietwohnungsmarkt, dient der Vermögensbildung und ist ein wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge. Die Förderung ist für Familien mit Kindern besonders attraktiv“, meinte Markus Ulbig noch im Januar 2016 und machte da ziemlich deutlich, wie verschoben seine Perspektiven sind. Von fast 100 Millionen Euro, die Sachsen 2016 für Wohnraumförderung bereitstellte, flossen über 91 Millionen Euro in die „Zusatzförderung Haushalte mit Kindern“ und in den Zinszuschuss für Wohnungserwerb.

Sachsen, die sich Wohneigentum leisten können, gehören ganz bestimmt nicht zu den Einkommensschwachen im Land. Auch wenn es sicher ein echtes politisches Ziel wäre, auch wirklich einkommensschwachen Haushalten wieder die Kraft zum Wohnungserwerb zu geben.

Nur 6 Millionen Euro flossen in energetische Sanierung, nur 2,5 Millionen Euro in Mehrgenerationenwohnen. Was auch mit der Kompliziertheit der Förderbedingungen zu tun hat. Was Markus Ulbig ja mit der nun beschlossenen Förderung für sozialen Wohnungsbau prächtig unter Beweis gestellt hat. Augenscheinlich übertrumpfen sich die Sachbearbeiter im sächsischen Innenministerium, wenn es darum geht, Klauseln zu erfinden, die eine Antragstellung für soziale Projekte fast unmöglich machen.

Nun gibt es zwar wieder ein soziales Wohnungsbauprogramm für Sachsen. Aber wer gedacht hätte, der Freistaat würde die kompletten 117 Millionen Euro, die der Bund dem Land für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, auch genau dafür verwenden, der sieht sich enttäuscht.

Auf die Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther antwortet Innenminister Markus Ulbig (CDU): „Aus den Entflechtungsmitteln stehen 2017 72.321,6 TEUR und 2018 71.321,6 TEUR Zuschüsse für die Wohnraumförderung zur Verfügung.“

Was aus den abgezweigten 45 Millionen Euro wird, verrät er zwar nicht. Aber man kann es ahnen. Oder um einmal aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2014 zu zitieren: „Seit dem Jahr 2014 müssen die Bundesländer die Entflechtungsmittel der Bundesregierung für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von 518 Mio. Euro jährlich nicht mehr zweckgebunden verwenden. Die Zweckbindung ist nur noch investiv, das heißt, die Mittel könnten auch für andere investive Zwecke wie etwa den Straßenbau eingesetzt werden.“

Gehen dann wenigstens die 72 Millionen Euro in sozialen Wohnungsbau?

Antwort: Nein.

„Davon sind in beiden Jahren jeweils 40.000,0 TEUR (2017: 55,31 %; 2018: 56,08 %) für die soziale Wohnraumförderung eingeplant. Die restlichen Mittel sind für den Einsatz in den beiden anderen genannten Projektbereichen sowie u. a. für weitere soziale wohnungswirtschaftliche Fördermaßnahmen z. B. für Senioren vorgesehen.“

Von 117 Millionen Euro, von denen der Bund sich wünscht, „dass diese die Mittel dennoch zweckgebunden verwenden und dem Bund darüber berichten“, (Antwort an die Grünen-Bundestagsabgeordneten), fließen nur 40 Millionen Euro in die soziale Wohnraumförderung. Das sind nur 34 Prozent. Und die Gelder fließen ausschließlich nach Dresden und Leipzig, wo der preiswerte Wohnraum schon entsprechend knapp ist. Und das zu Konditionen, die in Leipzig praktisch nicht umsetzbar sind. Ganz zu schweigen davon, dass es zu wenig ist.

Knapp 200 Wohnungen könnten davon pro Jahr gebaut werden, hat Baubürgermeisterin Dubrau vorgerechnet, obwohl der Leipziger Bedarf eher bei 1.500 neuen Sozialwohnungen im Jahr liegt. Rund 150 Millionen Euro müssten also jährlich zur sozialen Wohnraumförderung nach Leipzig fließen. Dann würde ein Schuh draus. Die Hin- und Herrechnerei des sächsischen Innenministers geht also ziemlich gründlich an der sächsischen Realität vorbei.

Tatsächlich hält Sachsens Innenminister an der alten Klientelpolitik fest, wie er erst im Dezember betonte: „Im Vordergrund stehen dabei die Erleichterung der Wohnraumschaffung für Familien, der bedarfsgerechte Umbau von Wohnungen für Mieter mit Behinderungen und die Anpassung des Wohnungsbestandes an die sich verändernden Bedarfe der zunehmend älteren Bevölkerung.“

Wohnraumbeschaffung aber heißt: Unterstützung von Wohneigentumserwerb für (junge) Familien. Das mögen die Bedürftigen in Bayern sein, aber ganz bestimmt nicht die in Sachsen.

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