Was Sachsens Regierung nicht wahrhaben mag, das fasst sie mit bürokratischen spitzen Fingern an. Und so ein Thema ist – neben Drogen- und Menschenhandel – auch das Thema Prostitution. Es wird nicht ohne Grund „das älteste Gewerbe der Welt“ genannt, denn es ist nun einmal eine Dienstleistung, die auf einen Bedarf reagiert. Nur mit dem wirklich ernst gemeinten Schutz der Prostituierten nimmt es Sachsens Regierung nicht ernst. Das ist ihr irgendwie peinlich.

Über sechs Monate nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), das Anmelde- und Erlaubnispflichten sowie Pflichtberatungen für Prostituierte vorsieht, liegt endlich der zweiseitige Gesetzestext eines sächsischen Ausführungsgesetzes der Staatsregierung vor. Da für die praktische Umsetzung des Bundesgesetzes die Kommunen zuständig sind, bedurfte es weiterer landesspezifischer Regelungen.

Am Montag, 8. Januar, ging der Gesetzentwurf den Landtagsabgeordneten zu.

„Ich sehe mich in den schlimmsten Befürchtungen bestätigt“, kritisiert Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, den Entwurf des sächsischen Ausführungsgesetzes. „Der Gesetzentwurf verkennt, dass das Kernelement und das Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes der Schutz der Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung und nicht die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten ist. Leider wird dieses Ziel durch den vorliegenden Entwurf in Sachsen unerreichbar. Das Thema Prostituiertenschutz wurde komplett verfehlt. Es ist erschreckend, dass dieses Werk aus einem Sozialministerium kommt.“

Schon vor einem halben Jahr hatte sie das Ausbleiben dieser Regelungen für Sachsen kritisiert. Immerhin ging es darum, die Arbeit der Menschen, die sich prostituieren, rechtlich besser abzusichern und die „Sexarbeit“ aus dem Schatten des Verruchten zu holen. Denn anderswo in der Republik ist man ja längst zu der Erkenntnis gekommen, dass man es hier mit einer echten Dienstleistung zu tun hat, die augenscheinlich von anderen Menschen dringend gebraucht wird.

Erst die Verdrängung des Themas ins Zwielicht durch moralisierende Politiker führt dazu, dass das Gewerbe auch irgendwo im Halbdunkel stattfindet, die Rechte der Prostituierten aber eingeschränkt sind.

Prostitution ist in Sachsen in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz (also Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) erlaubt. Das durch den Bundesgesetzgeber im September 2016 verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht diverse neue Anmelde- und Erlaubnispflichten sowie gesundheitliche Pflichtberatungen für Prostituierte vor. Die spezifischen Ausführungsgesetze in den Bundesländern sollten im Idealfall am 1. Juli 2017 zusammen mit dem ProstSchG in Kraft treten. In einigen Bundesländern, unter ihnen auch der Freistaat Sachsen, gibt es jedoch bis heute keine Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Kommunen.

Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat die Staatsregierung immer wieder mit Kleinen und Mündlichen Anfragen auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen und die Einsetzung eines die Umsetzung des ProstSchG in Sachsen begleitenden „Runden Tischs Prostitution“ beantragt. Dies wurde von der CDU/SPD-Koalition im Landtag abgelehnt. Währenddessen hat die Sächsische Staatsregierung die Umsetzung ohne erkennbare sachliche Gründe so weit verzögert, dass Sachsen hinsichtlich der Pflichten von in der Prostitution Tätigen, die mangels geregelter Zuständigkeiten weder von den Prostituierten noch von den Kommunen erfüllt werden können, nunmehr als rechtsfreier Raum bezeichnet werden kann, kritisiert Maier.

„Die Kommunen werden bei der praktischen Umsetzung der Beratungs- und Anmeldepflichten allein gelassen. Sie erhalten auch keinerlei inhaltliche Unterstützung durch das zuständige Sozialministerium“, bemängelt die Abgeordnete. „Zur Deckung ihrer durch die neuen Aufgaben entstehenden Kosten dürfen die Kommunen zwar Gebühren erheben. Diese werden aber so hoch sein, dass sich die häufig herrschende finanzielle Zwangslage der Prostituierten weiter verschärft. Das hat mit dem Schutzgedanken des Gesetzes nichts mehr zu tun. Vielmehr droht die Konsequenz, dass sich Prostituierte gar nicht anmelden und damit in die Illegalität gedrängt werden. Die diesbezüglich begründeten Einwände der sächsischen Kommunen im Gesetzgebungsverfahren haben leider keinerlei Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Das beweist einmal mehr Ignoranz und Arroganz der Staatsregierung gegenüber den betroffenen Städten. Das alleinige Ziel der Staatsregierung ist es offenbar, Kosten zu sparen.“

In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Prostituierten keine Kosten an.

„Der Sächsische Landtag kann über diesen Gesetzentwurf nicht ohne eine öffentliche Sachverständigenanhörung abstimmen. Genau diese wird die Grüne-Fraktion im nächsten Sozialausschuss beantragen. Für die hierdurch entstehende weitere Verzögerung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Sachsen trägt die beratungsresistente Staatsregierung die Verantwortung“, erklärt Meier.

Prostituiertenschutzgesetz zum 1. Juli einfach mal ein halbes Jahr vertrödelt

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“Denn anderswo in der Republik ist man ja längst zu der Erkenntnis gekommen, dass man es hier mit einer echten Dienstleistung zu tun hat, die augenscheinlich von anderen Menschen dringend gebraucht wird.” Eine Dienstleistung unter Beteiligung häufig sehr ungleicher “Geschäftspartner”, bei der etliche “Dienstleisterinnen” regelmäßig zum Dienst am Kunden gezwungen werden. Und diesen Prostituierten sind auch mögliche Gebühren wurscht, weil sie nicht erst durch die Auswirkungen des ProstSchG in die Illegalität gedrängt werden, sondern sowieso in der Illegalität ihr Dasein fristen. Bevor man die Imagepflege der “verruchten” Prostitution in Angriff nimmt, sollte man erst mal wirksame Instrumente installieren, um Menschenhandel und Zwangsprostitution zu bekämpfen. Alles andere ist Augenwischerei, eine schlicht menschenverachtende noch dazu. Das ProstSchG wird die wenigsten, die wirklich schutzbedürftig sind, schützen. Eine halbherzige und verschleppte Umsetzung in Sachsen macht dieses verkorkste Gesetz kaum schlimmer. Die ganze Diskussion darum ist in höchstem Maße naiv. (Nebenbei bemerkt: Ob diese Dienstleistung tatsächlich “gebraucht” wird, sei dahingestellt. Jeder hat sicher ein Recht auf die eigene Sexualität. Ob man sich zwecks Ausleben derselben gegen Geld tatsächlich das Recht, über einen fremden Körper zu verfügen, kaufen kann/darf, steht aber auf einem anderen Blatt.)

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