Anfangs schienen es nur Einzelfälle zu sein. Doch eine Antwort des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU) macht jetzt klar, dass die Übersendung von Versammlungsanmeldungen an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), wie sie zuletzt in Plauen bekannt wurden, auch bei anderen Versammlungsbehörden in Sachsen offenbar an der Tagesordnung sind. Die kommunalen Behörden spielen mit. Auch die Leipziger.

Das geht aus der Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Grüne) hervor.

Danach übermittelten allein in diesem Jahr Städte und Landkreise in 271 Fällen die personenbezogenen Daten von Versammlungsanmeldern an das LfV. In 61 Fällen wurde auch der Versammlungsbescheid übersandt. Im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 1. Mai in Plauen wurden Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adressen der Anmelder, Leiter und Stellvertreter an das LfV übermittelt.

„Das Ausmaß dieser rechtswidrigen Praxis ist erschreckend, denn Plauen ist kein Einzelfall“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Allein in Dresden wurden laut der Antwort des Innenministers in 180 Fällen Daten von Versammlungsanmeldern an das LfV übersandt. Jede Person, die eine Versammlung anmeldet, muss nun damit rechnen, dass ihre Daten beim Verfassungsschutz landen. Die Folgen für die Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit sind verheerend. Die Vorstellung, in den Datenbanken des Verfassungsschutzes zu landen, ist für viele Menschen zu Recht abschreckend. Diese Praxis schränkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich ein und muss sofort abgestellt werden.“

Wobei die Informationen, die Innenminister Roland Wöller liefert, genauere Schlüsse überhaupt nicht zulassen. Das hat wieder einmal mit der augenscheinlich völlig undurchschaubaren Protokollierung solcher Vorgänge zu tun. Die Versammlungsbehörden haben auf Nachfrage nur Schätzungen abgegeben, wie viele solcher Versammlungen sie an den Verfassungsschutz gemeldet haben. Schon das ein Unding, denn es macht deutlich, wie fahrlässig die Ordnungsämter tatsächlich mit Daten umgehen. Wenn belastbare Gründe für solche Meldungen vorliegen, sollte das eigentlich auch bei diesen Behörden protokolliert werden.

Welche Gründe das sein können, hat Wöller auch erklärt: „Wird anhand einer eingehenden Versammlungsanzeige eine sich konkret abzeichnende Versammlungslage als potenziell konfliktträchtig eingeschätzt, insbesondere auch bei vermuteter extremistischer Beteiligung, wie im konkreten Fall aufgrund der Beteiligung der Partei ,Der Ill. Weg‘, sollte die Versammlungsbehörde das LfV Sachsen um Übermittlung einer Lageeinschätzung bitten. Hierbei können dem LfV Sachsen die betreffenden Versammlungsanzeigen einschließlich der personenbezogenen Daten beigefügt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich des Versammlungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach dem datenschutzrechtlichen Regime der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).“

Lippmann hatte auch ganz gezielt nach den Rechtsgrundlagen gefragt. Und damit meinte er ganz eindeutig nicht die Datenschutzverordnung, die ja eigentlich regeln soll, das Behörden nicht willkürlich mit den Daten der Bürger umgehen, sondern die Frage nach der Berechtigung, die Daten der Anmelder an den Verfassungsschutz zu übermitteln.

Schon Wöllers Definition ist danach brandgefährlich, denn die Definition „Extremismus“, mit der Sachsens Regierung arbeitet, ist schwammig und nicht ansatzweise trennscharf, was auch das Innenministerium immer wieder beweist, wenn seine Polizeibehörden auf Extremistenjagd gehen – oder auch nur Extremistenschnüffelei wie bei den mehrmaligen Ausforschungen im Fan-Umfeld von Chemie Leipzig.

Die andere Seite sind just die Rechtsextremisten, die Wöller mit „Der III. Weg“ in Plauen benannt hat, die aber in Sachsen jahrelang meist unbehelligt agieren konnten, ohne dass sich der mit Daten gefütterte Verfassungsschutz auch nur bemüßigt fühlte, die kriminellen rechten Vereinigungen auch nur wahrzunehmen.

Wer aber entscheidet in den Ordnungsbehörden vor Ort, welche Anmelder als extremistisch einzuschätzen sind? Gibt es dazu ein Handbuch? Augenscheinlich nicht, denn in Plauen meldete die Behörde kurzerhand die Daten aller Versammlungsanmelder weiter – auch die von DGB, Grünen und Paulus-Gemeinde. So werden Ordnungsämter ganz automatisch zu Handlangern einer Überwachungsbehörde, die ihrerseits nie darüber berichtet, was sie eigentlich alles sammelt und überwacht. Augenscheinlich so viel, dass sie in Momenten, wo ihre Arbeit einmal zum Politikum wird (wie 2011 nach dem Auffliegen des „NSU“) hektisch anfängt, Akten zu schreddern, weil die Aufbewahrungsfristen überschritten waren. In diesem Fall augenscheinlich Akten, die brisante Erkenntnisse über den „NSU“ enthielten.

Denn Kontrollen, ob sich Sachsens Behörden tatsächlich an die Aufbewahrungsfristen personengebundener Daten halten, scheint es nicht wirklich zu geben.

Welche als extremistisch vermuteten Anmelder hinter den 180 vom Dresdener Ordnungsamt weitergemeldeten Versammlungen standen, ist aus den „Schätzungen“ der kommunalen Behörden nicht mehr ablesbar. Ebenso wenig bei den 29 Meldungen, die in Zwickau „geschätzt“ wurden.

Und noch ein Verdacht steht im Raum: Dass gerade diese Weitermeldung von Anmeldedaten unter dem Rubrum „extremistisch“ dann ungeprüft auch wieder in Berichten des LfV auftauchen. Dann aufgepolstert mit den Meldungen der Polizei zu Versammlungsvorfällen. Quasi ein Behördenkarussell der Selbstbestätigung, ohne dass irgendwo eine objektive Instanz zwischengeschaltet ist, die wirklich in der Lage ist einzuschätzen, ob die von den Ortsbehörden gemeldeten Verdachtsfälle auch belastbar sind. Dass die Daten überhaupt etwas beim Verfassungsschutz zu suchen haben, bezweifelt Valentin Lippmann wohl zu Recht.

Denn: Personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern dürfen nur ausnahmsweise an das LfV übermittelt werden. Bei Versammlungen ist dies in der Regel nicht der Fall. Auch für die Lageeinschätzung des LfV für die Versammlungsbehörden vor Ort ist es nicht erforderlich, solche Daten zu übermitteln. Die Speicherung der Daten liegt im Ermessen des LfV, Höchstspeicherfristen gibt es nur für Personen unter 18 Jahren. In Plauen wurden freilich auch die personenbezogenen Daten der Anmelder von Versammlungen des Runden Tisches oder der Partei Bündnis 90/Die Grünen an das LfV übermittelt.

„Ich fordere daher Innenminister Wöller auf, die Löschung sämtlicher personenbezogener Daten beim LfV zu veranlassen, die aus der Übersendung von Versammlungsanzeigen und -bescheiden stammen“, fordert der Grünen-Angeordnete deshalb. „Er muss sicherstellen, dass die Städte und Landkreise solche Daten nicht mehr übersenden. Das Landesamt kann sich nicht darauf zurückziehen, die Daten nicht angefordert und sie sofort gelöscht zu haben. Es muss vielmehr Sorge dafür getragen werden, dass die Daten gar nicht erst übermittelt werden. Den Betroffenen kann ich nur empfehlen, Auskunft über die übermittelten und gespeicherten Daten sowie deren Löschung zu verlangen.“

Macht sich schon als Extremist verdächtig, wer in Sachsen eine Demo anmeldet?

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