Die momentane Situation rund um die weltweite Ausbreitung des neuartigen Virus' Covid-19 fordert auch Bereiche heraus, die von vielen Menschen gern aus der Wahrnehmung verbannt werden – so etwa das Gefängnis und der Strafvollzug. Die Justizvollzugsanstalten (JVA) Leipzig und Dresden sehen sich den Problemen derzeit gewachsen.

Viele Menschen, zwangsweise auf begrenztem Raum untergebracht – auch für die sächsischen Gefängnisse bedeutet die weltweite Corona-Pandemie eine ernsthafte Herausforderung. Mit Stand 29. März 2020, 8 Uhr gibt es aus der JVA Leipzig in der Leinestraße bisher keinen bestätigten Fall einer Infektion, teilt Sprecherin Nadine Schönfelder auf Anfrage der L-IZ mit. Drei Verdachtsfälle unter Gefangenen hätten sich nicht bestätigt.

Zur Vorbeugung würden im Zugangsbereich des Hafthauses sowie im Haftkrankenhaus gesonderte Räume freigehalten, um Gefangene bei einem etwaigen Infektions- oder Verdachtsfall isoliert unterbringen zu können. Dazu kämen weitere Vorsichtsmaßnahmen, wie etwa die stündliche Reinigung von Handläufen im Treppenhaus, aufgestellte Desinfektionsspender und hygienische Aufklärung.

Besonders ältere und vorerkrankte Gefangene, die gleichwohl nur einen geringen Gesamtanteil ausmachten, wiesen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Daher sei mit allen chronisch Vorerkankten, die eine Immunschwäche aufwiesen, ein Gespräch geführt worden. Außerdem würden auf allen Stationen Informationsblätter und Thermometer verteilt, für den Ernstfall stünde im Hintergrund ein medizinischer 24-Stunden-Dienst bereit.

Psychische Zusatz-Belastungen für Gefangene

Doch jenseits dieses Maßnahmenpakets bleiben die psychischen Zusatz-Belastungen für die inhaftierten Menschen hoch – gerade weil sie eine isolierte Gruppe betreffen, denen ohnehin schon die Bewegungsfreiheit genommen ist. So sind Besuche von Angehörigen und anderer nahestehender Personen seit 23. März grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für Rechtsanwälte und Behördenvertreter bei dringender Angelegenheit. Im Einzelfall entscheide die Anstaltsleitung, so Schönfelder. Auch Lockerungen aus dem geschlossenen Strafvollzug heraus, etwa zu Behördengängen oder Wohnungsbesichtigungen, sind derzeit ausgeschlossen.

Ähnlich stellt sich die Situation in der JVA Dresden dar. Da es in der Vergangenheit bereits Fälle ansteckender Krankheiten gab, sei man jedoch für den professionellen Umgang mit Verdachtsfällen gerüstet, erklärt Vollzugsleiterin Rebecca Stange auf Nachfrage der L-IZ. Auch in der Landeshauptstadt gibt es bisher keinen bestätigten Corona-Fall unter Inhaftierten, allerdings seien am Wochenende zwei Gefangene vorsorglich auf der Quarantänestation untergebracht worden.

Trotz der Einschränkungen könnten die Gefangenen den Tagesablauf in der Haft, wie etwa Aufschluss der Zellen, Freigang und den Besuch von Arbeitsstätten, weiterhin wahrnehmen. Sowohl in Dresden als auch in Leipzig würden die Häftlinge die Einschränkungen akzeptieren.

Vorsorge für Engpass unter Bediensteten

Doch wie wird der tägliche Betrieb im Fall einer Ausweitung der Pandemie gesichert, die zwangsläufig auch die Bediensteten der JVA treffen kann? Rebecca Stange verweist auf täglich neu überprüfte Maßnahmen und den engen Austausch mit dem Gesundheitsamt, um Insassen und Personal vor einer Ansteckung zu schützen.

Sprecherin Schönfelder aus Leipzig betont: „Es werden die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes beachtet und umgesetzt. Pandemiepläne wurden erarbeitet. Sollte es einen personellen Engpass unter den Bediensteten geben, werden veränderte Tagesablaufpläne in Kraft gesetzt.“ Insgesamt jedoch, so teilt sie am Montag mit, sei die Situation unter den Gefangenen und den Bediensteten entspannt.

Wie kam es überhaupt zu den verschärften Ausgangsbeschränkungen in Sachsen?

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