„Querdenker“-Demo erhält Rückendeckung vom Freistaat und Motel One storniert

Es hat ziemlich gedauert und am Ende kam zumindest auf gesamt zehn Fragen zu verschiedenen Bereichen der neuen „Corona-Schutzverordnung“ des Freistaates eine Antwort schneller als die anderen, die noch folgen. „Übernachtungen zur Teilnahme an angemeldeten Demonstrationen sind vom Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung gedeckt.“, teilte das Sozialministerium Sachsen auf L-IZ.de-Nachfrage mit. Die ergäbe sich aus den „ausdrücklich zugelassenen Demonstrationen“ in § 9 der Verordnung, „an denen natürlich auch Auswärtige teilnehmen dürfen.“