Es ist fast schon vergessen, dass es auch in die Sachsenwahl 2019 einen ordentlichen Aufreger gab, weil die AfD – nachdem sie ihre Aufstellungsversammlung unterbrochen hatte – quasi eine nicht gesetzeskonforme Kandidatenliste abgab und der Landeswahlausschuss nur die gekürzte Kandidatenliste zur Wahl zuließ. Aber statt den eigenen Fehler einzusehen, beschäftigte die AfD danach auch noch extra einen Untersuchungsausschuss. Dessen Zwischen-Arbeitsergebnis soll jetzt veröffentlicht werden. Auch die Linksfraktion findet das gut.

Aber nicht, weil sie vermutet, der AfD sei dabei tatsächlich Unrecht geschehen. Denn dass die sächsische AfD an ihrem Fehler selbst schuld war, hatte schon vor einem Jahr der Fraktionsvorsitzende der Linken, Rico Gebhardt, sehr prononciert auf den Punkt gebracht:„Wenn man den gesamten Vorgang genauer betrachtet, muss man den Eindruck gewinnen, dass dieser ein Fall für den Staatsanwalt ist. Die Partei hat insgesamt vier Landeslisten beim Landeswahlausschuss eingereicht, von denen sie keine zurückgenommen hat. Dazu hat sie Protokolle von Niederschriften derselben Versammlung vorgelegt, die unterschiedliche Inhalte aufweisen, dazu jeweils die entsprechenden Versicherungen an Eides statt in verschiedenen Ausführungen sowie Protokolle von Aufstellungsversammlungen, die nicht von allen dafür vorgesehenen Funktionsträgern unterzeichnet sind. Das alles sollte eigentlich genug Anlass zu Ermittlungen geben. Mit ihrem Unvermögen hat die AfD einen Haufen Leute sinnlos beschäftigt: Landeswahlausschuss, Wahlprüfungs- und auch den Untersuchungsausschuss.“

Inzwischen gibt es ja auch einen extra eingesetzten Untersuchungsausschuss, der sich mit dem Vorgang beschäftigt. Der hat sich – nach Antrag der AfD-Fraktion – unter dem sperrigen und ziemlich AfD-tönigen Titel versammelt:

„Untersuchung in Betracht kommender Einflussnahmen oder pflichtwidriger Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller sowie ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht unterliegender Behörden und von namentlich bisher nicht bekannten Bundes- und Landespolitikern und deren Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Kürzung der Landesliste der Alternative für Deutschland zur Landtagswahl am 1. September 2019 durch den Landeswahlausschuss, die z. T. vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen bereits als ‚qualifiziert rechtswidrig’ erkannt wurde (Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige’ Kürzung der AfD Landesliste) – Drs 7/81“.

Da aber auch der Untersuchungsausschuss bislang nicht feststellen kann, dass das Aufstellungs-Tohuwabohu der AfD in irgendeiner Weise qualifiziert gewesen wäre, aber gleichzeitig sich substanziell mit dem Wahlrecht beschäftigt, findet auch die Linksfraktion richtig, dass ein Zwischenbericht unbedingt veröffentlicht werden sollte. Beantragt haben das die drei Koalitionspartner CDU, SPD und Grüne.

Transparenz hilft gegen Verschwörungstheorien

„Wir unterstützen diesen Antrag aus drei Gründen“, sagt Kerstin Köditz, Sprecherin der Linksfraktion für antifaschistische Politik. „Erstens berühren die Themen des Untersuchungsausschusses auch das Wahlrecht. Dieser Landtag muss gegebenenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Handlungsbedarf zu erkennen, bevor der Untersuchungsausschuss endet – das ist womöglich erst zum Ende der Wahlperiode der Fall.“

„Zweitens enthält der Untersuchungsauftrag eine ganze Reihe äußerst schwerwiegender Vorwürfe. Sollten sie sich auch nur zu einem Teil bewahrheiten, kämen sie einer Art Verschwörung gleich, die unter gar keinen Umständen hingenommen werden dürfte, sondern in die Debatte gehört. Drittens geht das alles den gesamten Landtag auch dann etwas an, wenn sich im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nichts von alledem bewahrheitet hätte, wenn die AfD den Landtag mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beauftragt hätte, der keine ‚Verschwörung‘ aufdecken kann, weil da nie etwas anderes war als eine abwegige Verschwörungstheorie von Rechtsaußen. Letzteres ist aus unserer Sicht der Fall.“

Ein Untersuchungsausschuss kann nun einmal nicht aus der Welt schaffen, wenn eine Partei bei ihren Kandidatenaufstellungen schlampert. Und Parteien können sich die Regeln eben nicht einfach auslegen, wie sie es gern bequem hätten. Und wenn es bis Mitternacht dauert, bis die ganze Liste beschlossen ist.

„Es war die AfD, die nachvollziehbare Zweifel daran weckte, ein rechtmäßiges Aufstellungsverfahren durchgeführt zu haben“, stellt Köditz fest. „Und es ist die AfD, die bis heute nicht bereit ist, irgendeinen eigenen Fehler zuzugeben.“

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