Es ist nicht nur ihre Rhetorik, mit der die AfD Angst verbreitet: Etliche Mitglieder dieser Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, haben sich ganze Waffenarsenale zugelegt. Ein Zustand, den die Landtagsabgeordnete der Linken, Juliane Nagel, sehr kritisch findet und deshalb die Zahlen zum Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern seit einiger Zeit bei der Sächsischen Staatsregierung abfragt. Nun kann sie feststellen: Sächsische AfD-Mitglieder verfügen offenbar über mehr Schusswaffen als bisher bekannt.

Das zeige die neueste Kleine Anfrage, die Juliane Nagel, Landtagsabgeordnete der Linken, zu diesem Thema (Drucksache 8/5259) gestellt hat. Demnach besaßen zum Jahreswechsel insgesamt 95 Anhängerinnen und Anhänger der AfD waffenrechtliche Erlaubnisse. Auf sie verteilen sich insbesondere 103 sogenannte Waffenbesitzkarten, die zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger, scharfer Schusswaffen berechtigen.

Insgesamt besitzen AfD-Parteimitglieder im Freistaat demnach 283 scharfe Schusswaffen, davon 107 Kurzwaffen (Pistolen oder Revolver) und 176 Langwaffen (Gewehre und Flinten).

„Als das Innenministerium Mitte 2025 auf meine Anfrage hin erstmals Daten herausgab (Drucksache 8/3365), war von 82 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen und 249 scharfen Schusswaffen die Rede. Aus der jetzt vorgelegten Auflistung ergibt sich nicht, ob die Zunahme auf Neumitglieder zurückgeht oder die Informationen zuständiger Behörden – die Erkenntnisse werden beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gesammelt – bruchstückhaft sind. Nichts von beidem wäre zu begrüßen, denn bewaffnete Verfassungsfeinde sind zweifellos eine Gefahr“, stellt die Leipziger Landtagsabgeordnete fest.

Späte Kooperation

Zu Dutzenden relevanten Personen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz bereits im ersten Halbjahr Erkenntnisse an die kommunalen Waffenbehörden geliefert. Diese sind für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zuständig, die das Waffenrecht fordert. Im zweiten Halbjahr kamen Mitteilungen zu weiteren 13 Personen hinzu.

„Auf dieser Grundlage gelang es 2025, gegenüber sieben Personen die Erlaubnis zu widerrufen, heißt: Sie mussten ihre Waffen abgeben. Diese Entscheidungen sind teils noch nicht rechtskräftig. Zwei weitere Personen verzichteten freiwillig auf ihre Waffen“, geht Juliane Nagel auf den Befund ein. „Die Entwaffnung der extrem rechten Partei steht damit immer noch ganz am Anfang, zuletzt waren 68 Prüfvorgänge und Entzugsverfahren offen.“

Erst seit März 2025 kooperiert das LfV überhaupt dazu mit den Kommunen.

„Bis dahin waren die Daten zurückgehalten worden, unter anderem um ‚Rechtsstreitigkeiten‘ und ‚wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen‘ zu vermeiden, wie Innenminister Armin Schuster (CDU) damals einräumte (Drucksache 8/942). Konsequenz dieses Zögerns“, so Juliane Nagel: „In Sachsen ist die AfD wohl deutlich stärker ‚unter Waffen‘ als die konventionelle rechte Szene von Neonazis und Reichsbürgern. Zu Letzteren kann der Innenminister noch keine aktuellen Daten vorlegen (Drucksache 8/5256).“

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