Der sächsische Wahlprüfungsausschuss wird sich wohl noch in diesem Jahr mit der Kürzung der AfD-Landesliste vor der Landtagswahl befassen. Doch das reicht den Rechtsradikalen nicht: Auf Antrag der AfD hat der Landtag am Mittwoch, den 30. Oktober, zusätzlich einen Untersuchungsausschuss zu diesem Vorgang beschlossen. Vertreter der anderen Fraktionen werfen der AfD vor, von eigenen Fehlern ablenken zu wollen.

Der sächsische Landtag hat am Mittwoch, den 30. Oktober, einen Untersuchungsausschuss beschlossen, der sich mit der Kürzung der AfD-Landesliste vor der Landtagswahl befassen soll. Die AfD-Fraktion hatte den Untersuchungsausschuss beantragt. Für den Beschluss war die Zustimmung von 24 Abgeordneten – einem Fünftel des Parlaments – ausreichend. Die AfD verfügt im Landtag Sachsens über 38 Stimmen.

Der Untersuchungsausschuss trägt den Titel „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“. Die AfD sieht sich als Opfer einer Verschwörung rund um die Kürzung der Landesliste durch die Landeswahlkommission.

Diese hatte lediglich 18 statt 61 Listenplätze für die Landtagswahl zugelassen und dies mit Fehlern während der zwei stattgefundenen Parteiversammlungen zur Listenaufstellung begründet. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig bestätigte diese Entscheidung später teilweise, erweiterte die Landesliste jedoch auf 30 Personen. Wegen der weiterhin gekürzten Landesliste konnte die AfD nach der Wahl am 1. September 2019 einen Sitz im neu gewählten Landtag nicht besetzen.

Rolle der Staatsregierung

Die rechtsradikale Partei möchte insbesondere untersuchen, inwiefern die Staatsregierung an Vorgängen rund um ehemalige und aktuelle Mitglieder der Landeswahlkommission beteiligt war und welchen Einfluss sie auf die Entscheidungen genommen hat. Der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban hatte schon vor Monaten von einem „Altparteien-Komplott“ gesprochen.

Die anderen Fraktionen im sächsischen Landtag kritisierten den Antrag der AfD. Diese sei „nicht Opfer, sondern Täter“, sagte der CDU-Abgeordnete Stephan Meyer. Die AfD sei die einzige Partei gewesen, die ihre Landesliste nicht korrekt aufgestellt habe. Meyer verwies zudem auf den Wahlprüfungsausschuss, der sich mit diesem Thema beschäftigen werde. Es sei rechtlich problematisch, parallel dazu einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Enrico Gebhardt (Linke) sprach von einer „Verschwörungstheorie“ der AfD und verwies auf die besondere Bedeutung von Untersuchungsausschüssen. Diese sollten sich gesellschaftlich relevanten Themen widmen, nicht Belangen einer bestimmten Partei. In der Vergangenheit hatte es beispielsweise Untersuchungsausschüsse zum NSU, zur Krise bei der Landesbank Sachsen und zum sogenannten Sachsensumpf gegeben.

Fraktionen wollen Fehler der AfD im Ausschuss thematisieren

Der Grünen-Politiker Valentin Lippmann warf der AfD vor, von der „eigenen Verantwortung für das Desaster“ ablenken zu wollen. Er verwies ebenfalls auf den kommenden Wahlprüfungsausschuss. Dort sei es möglich, Anträge zu stellen, Zeug/-innen zu vernehmen und die Vorgänge später gegebenenfalls durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Ähnlich wie CDU-Mann Meyer kündigte Lippmann an, dass der Untersuchungsausschuss als „Bumerang“ zurückkommen werde.

Albrecht Pallas (SPD) widersprach der Darstellung der AfD, wonach der Landeswahlausschuss rechtswidrig beziehungsweise willkürlich entschieden habe. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, habe der Verfassungsgerichtshof festgestellt. Dieser habe ebenfalls Fehler bei der AfD festgestellt. Auf Nachfrage eines AfD-Abgeordneten sagte Pallas, dass es beispielsweise ein Fehler gewesen sei, am zweiten Tag der Versammlung das Wahlverfahren zu ändern.

Vorsitzender des Untersuchungsausschusses wird der CDU-Politiker Lars Rohwer sein. Der AfD-Abgeordnete Carsten Hütter wurde als Stellvertreter gewählt. Der Untersuchungsausschuss wird 18 Mitglieder haben. Ein Antrag der AfD, den Ausschuss auf 17 Mitglieder zu verkleinern, wurde abgelehnt.

Teilerfolg für die AfD: Verfassungsgerichtshof lässt Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl zu

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Es gibt 3 Kommentare

Sie wollen als diskriminiert gelten. Sie suhlen sich in der Opferrolle.
Irgendwie sind die wie die Reichsbürger. Lehnen den Staat/die Demokratie ab bzw wollen sie schleifen, bemühen aber andererseits gerade die staatlichen Rechtsmittel (Gerichte, Parlamente) um ihre Mimositäten durchzusetzen.
Bissel irre ist das schon

Nun ja: Zwei Ausschüsse zum gleichen Thema. Kann man machen. Der Rest ist die Frage, warum nur die AfD offensichtlich unfähiger als beispielsweise solche “Spaß”parteien wie die PARTEI ist, eine Landesliste aufzustellen.

Aber was solls – Schwamm drüber – der Rest ist Propaganda …

Schlimm, dass diese Rechtsradikalen auch noch ihre verfassungsgemäßen Rechte wahrnehmen und sich nicht mit dem Votum der demokratischen Parteien zufriedengeben!

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