Sachsens ehemalige Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte 2020 eine sogenannte Weihnachtsamnestie für Gefangene eingeführt. Mehr als 200 Menschen profitierten seitdem davon. Constanze Geiert (CDU), die Nachfolgerin von Meier, schafft diese Amnestie nun wieder ab. Aus Sicht von Meier sendet diese Entscheidung ein falsches Signal.
Als einen „Akt der Humanität“ hatte Meier die Gnadenerlasse bei ihrer Einführung vor fünf Jahren bezeichnet. Wer im Zeitraum vom 24. November 2020 bis 6. Januar 2021 entlassen werden sollte, durfte das Gefängnis unter bestimmten Umständen bereits am 23. November verlassen. Meier wollte damit kurz vor Weihnachten „familiäre Bindungen“ fördern, was „eine essenzielle Säule einer wirksamen Resozialisierung“ sei.
Für die aktuelle Justizministerin Geiert gibt es andere Prioritäten: „Strafe ist keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit. Wer Unrecht begangen hat, muss dafür einstehen – unabhängig davon, zu welcher Jahreszeit die Strafvollstreckung erfolgt.“ Durch die Weihnachtsamnestie seien einige Gefangene bevorteilt worden.
Geiert argumentiert auch mit Bürokratieabbau. Die zuständigen Behörden müssten sich jetzt nicht mehr mit „aufwendigen Prüfverfahren“ beschäftigen. Dem hält Meier, mittlerweile normale Landtagsabgeordnete, die Arbeitsbelastung von Bediensteten in Gefängnissen entgegen: „Die Weihnachtsamnestie bringt den Justizvollzugsanstalten in der traditionell besonders angespannten Weihnachtszeit auch etwas Entlastung.“
Laut Meier sendet das Justizministerium mit der Abschaffung das „falsche Signal, dass Strafe wichtiger ist als Resozialisierung“. Ein moderner Strafvollzug sehe anders aus. Sachsen gesellt sich damit in diesem Jahr wieder zu Bayern – dem bislang einzigen Bundesland ohne Weihnachtsamnestie.
In Sachsen wurden anfangs mehrere dutzend Menschen vorzeitig entlassen, zuletzt aber nur noch elf. Die CDU hat seit Jahren die Abschaffung der Gnadenerlasse gefordert. Laut dem justizpolitischen Sprecher Martin Modschiedler handelte es sich um ein „zentrales Anliegen der CDU-Landtagsfraktion“.
Ein bisschen Gnade möchten die Christdemokraten aber auch weiterhin noch zeigen. Wer in den Tagen nach Weihnachten regulär das Gefängnis verlassen dürfte, soll bereits am 21. Dezember entlassen werden. Zudem sei es möglich, Ausgang für einen oder mehrere Tage zu bekommen – sofern keine Fluchtgefahr und andere Voraussetzungen vorliegen.
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