Der Streit um den Bürgerentscheid für den Nahverkehr in Dresden geht möglicherweise in die nächste Runde. Im Dezember hatte der Stadtrat das entsprechende Bürgerbegehren abgelehnt; die Initiatoren legten Widerspruch ein. Wie aus einer aktuellen Vorlage des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert hervorgeht, empfiehlt dieser dem Stadtrat, auch den Widerspruch zurückzuweisen.

Im Frühjahr 2025 hatten drei Politiker der Linkspartei ein Bürgerbegehren gestartet. Ziel ist es, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf dem Niveau von 2024 aufrechtzuerhalten. Hintergrund sind geplante Kürzungen im Dresdner ÖPNV. Die Initiatoren sammelten nach eigenen Angaben fast doppelt so viele Stimmen wie nötig. Damit war der Weg für einen Bürgerentscheid geebnet.

Doch dann stimmte im Dezember die rechtskonservative Mehrheit im Stadtrat gegen einen Bürgerentscheid. Streitpunkt ist offenbar die Frage, wie das Defizit bei den Verkehrsbetrieben stattdessen beseitigt werden kann, wenn nicht durch Kürzungen.

Die Initiatoren legten im Januar 2026 Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates ein. Dieser wiederum muss demnächst über den Widerspruch entscheiden. OBM Hilbert empfiehlt, dem Widerspruch nicht „abzuhelfen“, wie es in der Behördensprache heißt. Laut den Initiatoren bemängelt die Verwaltung, dass keine eigene Kostenschätzung für das Defizit bei den Verkehrsbetrieben vorgenommen worden sei.

„Die ‚Argumentation‘ von Herrn Hilbert wirkt wie aus Absurdistan“, beklagen die drei Initiatoren André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis. „Um das Bürgerbegehren zu Fall zu bringen, vertritt der Oberbürgermeister nun sogar die bemerkenswerte Auffassung, dass sich die Bürger nicht auf seine amtlichen Mitteilungen verlassen dürfen, sondern diesen grundsätzlich zu misstrauen haben.“ Gemeint ist damit die Zahl von 18 Millionen, die von der Verwaltung kam.

Die Initiatoren vermuten daher: „Der Oberbürgermeister fürchtet offenkundig das Votum der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb versucht er mit allen Mitteln, den Bürgerentscheid zu verhindern.“

Sollte der Stadtrat dem Widerspruch tatsächlich nicht abhelfen, wäre der Streit noch nicht vorbei. Weiter heißt es in der Vorlage von Hilbert: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Widerspruch umgehend der Landesdirektion Sachsen zur Entscheidung vorzulegen.“

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