Dass Sachsens Regierung am 14. April in Berlin einen Vorstoß unternahm, die EU-Wiederherstellungsverordnung aushebeln zu lassen, kam schon beim NABU Sachsen ganz schlecht an. Und auch beim BUND Sachsen fragt man sich, ob die Mitglieder der sächsischen Staatsregierung eigentlich nicht mehr mitbekommen, dass auch der Freistaat längst massiv unter Naturzerstörung und Artensterben leidet.
Von Klimakrise und Wasserkrise ganz zu schweigen. Denn eigentlich müssten ja alle im Biologieunterricht gelernt haben, dass in der Natur alles mit allem zusammenhängt. Aber irgendwie haben etliche Politiker ihren Biologieunterricht wohl geschwänzt. Der BUND Sachsen wird ebenfalls deutlich.
Denn Sachsen leidet längst genauso wie andere Regionen Deutschlands unter Wasserknappheit, Waldschäden und Biodiversitätsverlust. Das hat viele Gründe. Einer ist die noch immer dominierende exzessive Landwirtschaft mit ihren riesigen, baum- und strauchlosen Schlägen, die sich in der Sommerhitze aufheizen, während der Boden extrem verdichtet ist und immer noch zu viel chemischer Dünger, Insektizide und Pestizide ausgebracht werden.
Und gerade aus den großen Landwirtschaftsbetrieben kam immer wieder die Forderung, die Naturschutzauflagen wieder rückgängig zu machen, damit das alte, bodenzerstörende Wirtschaften weitergehen kann.
Die rückwärtsgewandte Forderung findet in Sachsens Staatsregierung immer wieder Gehör. Und diese fordert nun – einmal mehr – die Aufhebung der EU-Wiederherstellungsverordnung zugunsten bloßer Freiwilligkeit. Der BUND Sachsen widerspricht dieser Forderung sehr deutlich.
Viel zu vage Vorgaben
„Die Verordnung zielt auf den Erhalt der Biodiversität, die seit Langem ungebremst schwindet. Dieses Ziel ist für Natur und Klima unverzichtbar“, erklärt Professor Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen und Umweltjurist.
„Das Problem der Verordnung ist nicht, dass sie zu viel verlangt – sondern dass sie noch viel zu viele Ausnahmen und zu vage Vorgaben enthält, um wirklich wirksam zu sein. Die Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren sind keine Schikane, sondern eine wirksame Klimaschutzmaßnahme. Jeden Euro, den wir heute in den Naturschutz investieren, sparen wir vielfach an künftigen Klimawandel- und Biodiversitätsverlust-Folgekosten.
Um das zu erreichen, sollte die EU jedoch die zu ergreifenden Maßnahmen konkreter vorgeben – etwa eine Mengensteuerung der Tierhaltung, um Klima und Biodiversität zu entlasten und der Landwirtschaft mehr Fläche zu geben. Und einen Umbau der EU-Agrarsubventionen hin zu Geldern nur noch für ökologische Leistungen wie Moorwiedervernässung. Genau die Parteifreunde der sächsischen Staatsregierung in Brüssel sind es jedoch, die solche wissenschaftlich weithin geforderten Ansätze bislang verhindern.“
Naturwiederherstellung brauche auch deshalb Verbindlichkeit, weil freiwillige Maßnahmen den schlechten Zustand vieler Ökosysteme nicht hinreichend verbessern werden, stellt der BUND Sachsen fest. Zudem seien bestehende Praxisprobleme kein Argument gegen die Verordnung, sondern für eine bessere Umsetzung.
Der BUND Sachsen fordert die Landesregierung deshalb erneut auf, konstruktiv an der Umsetzung der Verordnung mitzuwirken – statt auf europäischer Ebene Rückschritte zu betreiben.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen.
Übrigens im Interesse künftiger Generationen, die von sächsischen Landespolitikern immer so gern beschworen werden, wenn es ums Geldsparen geht. Dass die Kinder und Enkel ein Recht darauf haben könnten, wenigstens noch eine einigermaßen intakte Natur und belastbare Lebensgrundlagen vorzufinden, kommt in den Sonntagsreden der Politiker, die Naturschutz als Nötigung verstehen, einfach nicht vor.
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