Geht RB Leipzig allzu leichtfertig mit den persönlichen Daten seiner Mitglieder um? Der Zweitligist legte dem Leipziger Amtsgericht im Dezember 2014 und März 2015 umfassende Mitgliederlisten vor. Die brisanten Dokumente können zu den Öffnungszeiten auf der Registerstelle von Jedermann eingesehen werden. Offensichtlich ein massiver Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien.

Bis zur Einführung einer Fördermitgliedschaft im vergangenen Sommer konnten Außenstehende RB Leipzig nur in der Theorie beitreten. Entsprechende Anträge wurden vom Vorstand regelmäßig ohne Gründe zurückgewiesen. Im Zuge des Lizenzierungsverfahrens für die 2. Bundesliga verständigten sich die Rasenballer mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) auf eine teilweise Öffnung der fest verschlossenen Strukturen. Interessierte können seit Juni 2014 eine Fördermitgliedschaft erwerben. Die ist ab 70 Euro zu haben. Der Jahresbeitrag soll in die Nachwuchsabteilung fließen.

Fördermitglieder dürfen außerdem an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, genießen dort allerdings kein Stimmrecht. Seit März 2015 stellen die Förderer satzungsgemäß ein Mitglied des Aufsichtsrats, das allerdings von den 14 ordentlichen Mitgliedern gewählt wird.

An der Mitgliederversammlung am 16. März in der Arena nahmen rund 60 Mitglieder teil. Auf der Agenda standen Satzungsänderungen und die Wahl eines Aufsichtsrats aus den Reihen der Fördermitglieder. Der Verein ließ vor Ort Namenslisten auslegen, auf denen die Teilnehmer mittels Unterschrift ihre Anwesenheit zu bezeugen hatten. Das Dokument mit über 500 Namen gelangte als Anlage zum Protokoll ins Vereinsregister. Dieses wird beim hiesigen Amtsgericht geführt und kann von Jedermann ohne Nennung von Gründen kostenfrei eingesehen werden. Analog verfuhr der Verein mit dem Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Dezember 2014, bei der die Anwesenden über die Ausgliederung der Profiabteilung berieten.

Eine Offenlegung der Daten ist nicht zwingend erforderlich

Jeder Leipziger Verein muss dort Veränderungen in Satzungen und Gremien eintragen lassen. Allerdings verlangt die Rechtslage lediglich, dass der Vorstand im Protokoll einer Mitgliederversammlung über die wesentlichen Inhalte der Zusammenkunft informiert. Wer anwesend war und wer nicht, zählt nicht dazu. “Die Gestaltung der Protokolle der Mitgliederversammlungen obliegt den jeweiligen Vereinen”, erklärt Gerichtssprecher Stefan Blaschke. Durch das Registergericht werde lediglich geprüft, ob diese ausreichende Angaben zum Nachweis der angemeldeten Tatsachen enthalten.

“Die Implementierung eines vollständigen Anwesenheitsverzeichnisses ist dazu grundsätzlich nicht zwingend erforderlich”, betont Blaschke.

RB Leipzig äußerte sich gegenüber L-IZ.de nur in einem vertraulichen Hintergrundgespräch zu den Gründen, die zur Offenlegung der Mitgliederdaten geführt haben sollen. L-IZ.de hält die Argumente der Rasenballer vor dem Hintergrund der Rechtslage insbesondere in Bezug auf die Versammlung im März nicht für plausibel. PR-Direktor Florian Scholz wollte den Vorgang Ende vergangener Woche nicht weiter kommentieren. Der derzeitige Vereinssprecher verwies stattdessen auf eine Stellungnahme seines Vorgängers.

Das Thema ist RB Leipzig seit dem Frühjahr 2015 bekannt

Sharif Shoukry teilte Ende April mit, die eingereichten Unterlagen seien mit dem Registergericht abgestimmt gewesen. “Im Übrigen obliegt es ausweislich des Willens des Gesetzgebers allein dem Registergericht, sowohl darauf hinzuweisen, dass die Unterlagen nur zu Informationszwecken verwendet werden dürfen als auch einen Missbrauch zu verhindern”, teilte der damalige Mediendirektor mit. Das Statement zeugt keinesfalls von einer lebendigen Fehlerkultur, zumal Shoukry noch ergänzte, der Verein teile die Bedenken gegen sein Handeln nicht.

In der Tat erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch, das die Errichtung von Vereinsregistern regelt, den Gerichten zu überprüfen, ob angeforderte Daten missbräuchlich verwendet werden. Andererseits dient die Einsichtnahme dem Gesetzestext zufolge ausdrücklich Informationszwecken. Wer sich über die Inhalte der Registerakte informieren möchte, darf von seiten der Gerichte nicht an der Einsichtnahme gehindert werden. Von allen Eintragungen kann eine Kopie verlangt werden. In Leipzig können interessierte Bürger die Akten eigenhändig auf der Registerstelle an einem Münzkopierer vervielfältigen. Hierzu bedarf es keines polizeilichen Führungszeugnisses, sondern ein wenig Kleingeld. Eines der Protokolle kann sogar über das Internet abgerufen werden.

Datenschutzverstoß oder nicht?

“Ob die Einreichung der vollständigen Anwesenheitsverzeichnisse zu den Protokollen der Mitgliederversammlungen 2. Dezember 2014 und vom 16. März 2015 im Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Vereinsregister ausnahmsweise erforderlich war, ergibt sich aus den Registerakten nicht”, berichtet Gerichtssprecher Blaschke. Da ausnahmslos jeder Schriftsatz des Amtsgerichts Eingang in die Akten findet, darf angenommen werden, dass das Gericht die Rasenballer nicht explizit aufgefordert hat, ihre Mitgliederkartei offenzulegen.

“Die Mitgliedschaft in einem Verein ist grundsätzlich Privatsache”, findet der Leipziger Verwaltungsrechtler Jürgen Kasek. Die Veröffentlichung von Mitgliedsdaten bewertet der sächsische Grünen-Vorsitzende als Verstoß gegen den Datenschutz. “Das hat dort nichts zu suchen”, meint Kasek. Den betroffenen Fördermitgliedern, die in Teilen der Fanszene entstammen, drohen mitunter weitreichende Probleme. Die Leipziger sind in der Fußballwelt nach wie vor ein höchst umstrittener Verein. Bei Auswärtsspielen schlägt RB-Fans häufig purer Hass entgegen.

In Leipzig müssen rot-weiße Anhänger nach wie vor damit rechnen, in gewalttätige Auseinandersetzungen mit Fans anderer Clubs zu geraten. Betroffene können laut Kasek allerdings vom Verein verlangen, dass dieser die persönlichen Daten in der Registerakte schwärzen lässt.

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