Kappungsgrenze

Für kleine Einkommen ist der Leipziger Wohnungsmarkt längst eng geworden. Foto: Ralf Julke
·Politik·Leipzig

OBM soll sich in Dresden um eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung bemühen

Der Leipziger Wohnungsmarkt ist eng geworden. Gerade in innerstädtischen Quartieren ist das schon deutlich zu spüren. Umso besorgter waren die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen im März, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung 2020 ohne Nachfolgeregelung ausläuft. Deshalb beantragten sie, der OBM möge sich in Dresden darum bemühen, dass es eine Anschlussregelung gibt.

Tim Elschner (Die Grünen). Foto: Michael Freitag
·Politik·Leipzig

Der Stadtrat tagt: Senkung der Kappungsgrenze um 5 Prozentpunkte beschlossen

Mit einer knappen Mehrheit hat der Stadtrat Leipzig die Senkung der Kappungsgrenze von Bestandsmieten auf 15 % beschlossen. Zugrunde liegt dem ein Antrag der Fraktion „Die Grüne/Bündnis 90“, unterstützt von großen Teilen der Fraktionen „Die Linke“ und „SPD“. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird nun bei der Sächsischen Staatsregierung den entsprechenden Antrag einreichen, um den Beschluss rechtlich zu fixieren. Er selbst hat ebenfalls für eine Senkung abgestimmt. Damit wird Leipzig nach Dresden die zweite sächsische Gemeinde mit gesenkter Kappungsgrenze.

Für kleine Einkommen ist der Leipziger Wohnungsmarkt längst eng geworden. Foto: Ralf Julke
·Wirtschaft·Verbraucher

Am heutigen Mittwoch wird der Grünen-Antrag zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Thema im Stadtrat

Die Schätzungen der Stadt gehen von einem angespannter werdenden Wohnungsmarkt aus, Akteure des Wohnungsmarktes sehen noch kein Problem. Aber Leipzigs Problem ist in der Regel das flächendeckend niedrige Einkommen vieler Haushalte. Deswegen beantragten die Grünen schon im Februar eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Leipzig. Die Verwaltung hat nun Stellung genommen.

Melder zu Kappungsgrenze

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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