Ziel dieser Anpassung ist es laut Tim Elschner, dem Wortführer der Grünen, zufolge, „Mietern ein Instrument gegen Mietpreiserhöhungen zur Verfügung zu stellen.“ Verankert ist die Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % im Bundesgesetzbuch seit der Mietrechtsänderung vom 1. Mai 2013, wenn die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ gefährdet ist. Die Frage, ob dies in Leipzig bereits zutrifft, sorgte im Stadtrat für längere Diskussionen.
Sabine Heymann von der CDU verwies auf den Monitoring Bericht Wohnen, der einen Anstieg der durchschnittlichen Nettokaltmiete im Zeitraum von 2010 bis 2015 um 6 % verzeichnet. Deswegen werde, so Heymann, eine Herabsenkung der Kappungsgrenze für die Mieter keine positive Auswirkung haben. Stattdessen befürchte sie als Reaktion darauf eine Welle von Mieterhöhungen und steigendes Missvertrauen gegenüber Vermietern.
Gegen diese Darstellung protestierte Franziska Riekewald für Die Linke, sie betonte die steigende Diskrepanz zwischen der Kaltmiete und dem durchschnittlichen Einkommen. Außerdem diene die Kappungsgrenze auch als Schutz für Einzelfälle, die nicht im Rahmen der Durchschnittswerte liegen. Für allgemeines Gelächter sorgte eine Aussage von Afd-Vertreter Tobias Keller, der gegen die Senkung plädierte. Sein Kommentar in Richtung Tim Elscher: „Wenn es nach ihnen geht, haben wir bald wieder Sozialismus.“
Korrektur: In der Überschrift hatten wir zuerst „Senkung der Kappungsgrenze um 5 % beschlossen“ stehen. Was natürlich Quatsch ist. Der Stadtrat hat die Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent beschlossen. Das sind 5 Prozentpunkte. Aber in Prozent ausgedrückt, sind es 25 Prozent.