Gesellschaft

Die Veranstaltungshinweise bestehen vorwiegend aus redaktionell nicht bearbeiteten Informationen von verschiedenen Organisatoren sowie Veranstaltern aus der Stadt und dem Großraum Leipzig und werden von der Terminredaktion der L-IZ.de frei ausgewählt. Für die Richtigkeit der Informationen sind die Veranstalter und Organisatoren verantwortlich.

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Holger Mann lädt ein zur BürgerInnensprechstunde am 25. März: Kompromiss zur Schuldenbremse in der Verfassung

Am Montag, 25. März, lädt der Landtagsabgeordnete Holger Mann (SPD) ab 16 Uhr in seine BürgerInnensprechstunde. Diese findet im Bürgerbüro in der 3. Etage des Lipinski-Hauses in der Rosa-Luxemburg-Straße 19/21 statt. Inhaltlicher Schwerpunkt wird der Kompromiss zur Aufnahme der Schuldenbremse in die sächsische Landesverfassung sein. Die SPD hat diesen Kompromiss mit verhandelt, informiert alle Sachsen über dessen Inhalt und führt bis 7. April einen Mitgliederentscheid dazu durch.

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Am 7. März im Hopfenspeicher: SPD Leipzig-Südost hat Umweltbürgermeister Rosenthal als Gast

Der SPD-Ortsverein Leipzig-Südost lädt im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe "SPD Leipzig-Südost im Dialog mit den Bürgermeistern unserer Stadt" sehr herzlich am Donnerstag, 7. März, um 19:00 Uhr in das Brauereilokal "Hopfenspeicher" (Oststr. 38) ein. Als Gast des Abends begrüßt die Ortstgruppe mit Heiko Rosenthal den Bürgermeister für Umwelt, Ordnung und Sport der Stadt Leipzig.

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Holger Mann lädt ein zur BürgerInnensprechstunde am 4. März: Den neuen Rundfunkbeitrag gerecht gestalten

Am Montag, 4. März, lädt der Landtagsabgeordnete Holger Mann (SPD) ab 16 Uhr in seine BürgerInnensprechstunde. Diese findet im Bürgerbüro in der 3. Etage des Lipinski-Hauses in der Rosa-Luxemburg-Straße 19/21 statt. Thematisch geht es um die aktuelle Reform des Rundfunkbeitrages, der aus Sicht der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag einfacher und gerechter als die bisherige Rundfunkgebühr sein muss.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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