In der am Donnerstag, 26. Juli, veröffentlichten Verdienststrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik und des Sächsischen Landeamts für Statistik wird der hohe Anteil von Beschäftigten deutlich, die unterhalb eines existenzsichernden Stundenlohns arbeiten. Sachsen liegt mit einem Anteil von 23 Prozent von Geringverdienenden auf dem bundesweit vorletzten Platz.

Die sächsische Arbeiterwohlfahrt erhebt daher erneut ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn.

“Die größte Gruppe unter den sächsischen Geringverdienern sind Vollzeitbeschäftigte die zu 77 Prozent auch einen Berufsabschluss haben. Dass sie von ihrer Arbeit nicht leben können, ist ein gesellschaftlicher Skandal”, so Margit Weihnert, Landesvorsitzende der sächsischen Arbeiterwohlfahrt: “Gemeinsam mit den Gewerkschaften und vielen Verbänden fordern wir seit Jahren einen gesetzlichen Mindestlohn, um dem Lohndumping Einhalt zu gebieten. Wer Armutslöhne zahlt und seine Beschäftigten für Wohngeld und Aufstockung auf’s Amt schickt, hat kein Geschäftsmodell und darf nicht weiter subventioniert werden.”

Der Wohlfahrtsverband warnt auch vor gravierender Altersarmut als Folge des hohen Niedrigverdieneranteils im Freistaat.

Weihnert: “Nach heutigem Stand wird sogar erst ab einem Mindestlohn von 9,28 Euro bei einer Vollbeschäftigung nach 45 Beitragsjahren eine Altersrente über der Grundsicherung erreicht. Mit Blick auf die vielen gebrochenen Erwerbsbiographien und den gleichzeitig hohen Anteil von Geringverdienern steht uns Altersarmut in Größenordnung bevor. Deshalb ist gerade Sachsen nicht nur auf einen Mindestlohn angewiesen sondern braucht generell eine Abkehr von der seit der Wende verhängnisvollen Niedriglohnstrategie.”

www.awo-sachsen.de

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