Die "S-Bahn" gehört nicht länger allein der Bahn. Das Bundespatentgericht hat jetzt die vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) beantragte Löschung der Wortmarke "S-Bahn" insbesondere für Waren und Dienstleistungen des Personennahverkehrs bestätigt.

Damit hat sich der ZVNL mit seinem Antrag auf Löschung der Wortmarke “S-Bahn” auch in zweiter Instanz durchgesetzt, nachdem das in erster Instanz zuständige Deutsche Patent- und Markenamt bereits am 28. Januar 2011 auf Antrag des ZVNL die Eintragung der Wortmarke “S-Bahn” durch die Deutsche Bahn (DB) gelöscht hatte.

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Hintergrund des Löschungsbegehrens des ZVNL ist die Abwehr der monopolartigen Verwendung des Begriffs “S-Bahn” durch die DB. Ein weiterer Bestand der Marke würde bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen an Wettbewerber der DB zu einem Verbot der Nutzung des Begriffs “S-Bahn” oder einer Verteuerung führen, da dann die DB die Nutzung des Begriffs “S-Bahn” verbieten oder auf Lizenzgebühren in erheblicher Höhe bestehen könnte.

Den Betrieb des künftigen mitteldeutschen S-Bahn-Netzes, das nach Eröffnung des Leipziger Citytunnels 2013 in Betrieb gehen soll, hat der ZVNL trotzdem der DB zugesprochen.

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