Eile tut Not. Und Corona hat alles durcheinandergebracht. Da konnte man glattweg vergessen, dass der Stadtrat 2018 beschlossen hat, die Finanzierung der Leipziger Verkehrsbetriebe endlich wieder den realen Bedürfnissen anzupassen. Doch festgelegt wurden die neuen Zuschüsse nur für die Jahre 2019/2020. Damit die LVB 2021 nicht im Regen stehen, braucht es jetzt einen schnellen neuen Beschluss.

Obwohl: Auch 2018 war es knapp und der Beschluss erfolgte auch erst im Dezember, nachdem die Stadtverwaltung endlich zugestanden hatte, dass 45 Millionen Euro Zuschuss für die LVB schlicht eine Unterfinanzierung in Millionenhöhe war. Sie deckten nicht einmal ab, was die Stadt von ihrem ÖPNV-Unternehmen eigentlich alles bestellt hatte. Entsprechend deutlich war schon die Erhöhung des Zuschusses in den ersten beiden Jahren.

„Eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung der Finanzierung des ÖPNV auf Basis des gültigen Nahverkehrsplanes erfolgt mittels einer ex-ante Festlegung der Finanzierungsbeiträge im VLFV. Im aktuell gültigen VLFV, zuletzt geändert durch eine entsprechende Zusatzvereinbarung vom 19.12.2018, ist im § 2 Absatz 4a der Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig für 2019 und 2020 auf einen Höchstbetrag von 53 Mio.€ bzw. 56 Mio.€ begrenzt“, formuliert das Dezernat Stadtentwicklung und Bau jetzt in seiner Vorlage diesen zurückliegenden Beschluss.

„Weiterhin ist darin festgelegt, dass der sich für den Planungszeitraum ab 2021 ergebende Finanzierungsbedarf anhand von Trennungsrechnungen zu überprüfen ist. Diese durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestätigten Trennungsrechnungen haben in der Vergangenheit stets ergeben, dass keine Überkompensation der LVB besteht.“

Jetzt hat es die Rechnung für die nächsten beiden Jahre in einer Vorlage endlich auch verschriftlicht, die in der Ratsversammlung am 16. Dezember beschlossen werden müsste, damit die LVB halbwegs gesichert ins neue Jahr fahren können. Wobei noch nicht alle Ungewissheiten ausgeräumt sind.

Denn die massiven Fahrgastrückgänge aufgrund der Corona-Pandemie haben ja 2020 noch ein zusätzliches Loch von mindestens 18 Millionen Euro gerissen.

„Die Eilbedürftigkeit begründet sich insbesondere mit diversen zeitkritischen Themen und Unsicherheiten bei der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche auch im Zusammenhang mit der seit März 2020 anhaltenden COVID-19-Pandemie entstanden sind“, betont das Planungsdezernat deshalb extra in seiner Vorlage.

„Unter Berücksichtigung der genannten Umstände konnten die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) die Wirtschaftsplanung für 2021 ff., aus welcher sich auch die mit dieser Vorlage zu beschließenden Höchstbeträge der Stadt Leipzig ableiten, erst im Herbst 2020 beginnen. Erst nach der Behandlung im Aufsichtsrat der LVV am 30.11.2020 erfolgt die Übermittlung der entsprechenden Höchstbeträge an die Stadtverwaltung und die Behandlung im Verwaltungsausschuss am 03.12.2020.“

Diese Höchstbeträge muss die Ratsversammlung jetzt mit „der 8. Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV)“ beschließen. Was im Konkreten heißt: Für die Jahre 2021 und 2022 wird darin der neue Zuschuss jeweils begrenzt auf 60,9 Millionen Euro (2021) und 66,3 Millionen Euro (2022).

Das sind schon Summen, die sich deutlich von den 45 Millionen Euro unterscheiden, mit denen die LVB jahrelang über die Runden kommen mussten. Und sie liegen auch endlich in den Bereichen, die auch im Stadtrat diskutiert wurden, weil erst diese Größenordnung überhaupt ermöglicht, das Angebot so zu gestalten, wie es der 2019 beschlossene Nahverkehrsplan vorsieht.

Weshalb das Planungsdezernat auch betont: „Die Beträge ermöglichen es der LVB, ihre Planung so zu gestalten, dass das Nahverkehrsangebot im Einklang mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans erbracht werden kann. Die festgesetzten Höchstbeträge spiegeln dabei die solidarische Gesamtverantwortung von Stadt und Leipziger-Gruppe durch jeweils eigene Beiträge zur Finanzierung der ersten Stufe eines zukunftsfähigen Mobilitätskonzeptes wider.

Dabei trägt der Gesamtfinanzierungsbeitrag der derzeit absehbaren finanziellen Leitungsfähigkeit von Stadt und Leipziger-Gruppe sowie bekannten Fördermittelkulissen Rechnung und steht im Einklang mit den für den LVV-Konzern geltenden Eigentümerzielen und mit der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (Stand 31.12.2019).“

Im Normalfall müssen die Stadtwerke Leipzig und die Kommunalen Wasserwerke diese Summe erwirtschaften, mit der die LVB dann innerhalb der L-Gruppe querfinanziert werden. In den vergangenen Jahren gelang das den Kommunalbetrieben in der Regel recht problemlos.

SPD-Fraktion beantragt 20 Millionen Euro extra Kapital für die L-Gruppe, um die Verkehrswende zu finanzieren

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Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit

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