Lesen in der Straßenbahn – das schaffen heutzutage nur noch die ganz Abgebrühten. Dazu ist es in den Bahnen der LVB längst zu laut geworden. Und zwar nicht nur durch all die Leute, die in der Bahn ihre Privat- und Kundengespräche per Smartphone führen, sondern auch durch die Ansagen der LVB selbst. Die Anfahrt von Haltestellen hat sich längst zu einer Werbe-Dauerbeschallung entwickelt. Das geht selbst Die-PARTEI-Stadtrat Thomas Kumbernuß nur noch auf die Ketten.

Und so stellte er sich auf der Fahrt vom schönen Connewitz zur Arbeit im Stadtrat die durchaus berechtigte Frage: „Können Haltestellen zur Benennung gemietet/erkauft werden? Wenn ja, zu welchem Preis?“Er hatte gleich ein Dutzend Fragen gestellt. Denn für die Benennung von Haltestellen muss es ja bestimmte Regeln geben. Und irgendwie gibt es die ja auch, wie das Planungsdezernat nun antwortet: „Haltestellen werden bevorzugt nach der amtlichen Straßen- und Platzbezeichnung im Umfeld benannt, die auch in Stadtplänen und Online-Kartendiensten auffindbar sind. Damit wird Ortsunkundigen die Orientierung im Netz erleichtert.“

Schön wär’s, wenn es das nur wäre. Aber es gibt da ein paar Sonderregeln. Manchmal versteht man sie – etwa wenn die Stadt mit den LVB eine Vereinbarung geschlossen hat, dass wichtige Leipziger Gebäude wie Oper oder Gewandhaus mitgenannt werden. Dann wissen auch Auswärtige, dass sie zur Vorstellung hier aussteigen müssen.

Schwieriger wird es mit der Frage, warum die LVZ an der Münzgasse beworben wird. Denn da weicht das Planungsdezernat aus: „Hier greift die Regelung zu überregionaler Bedeutung und Info-Relevanz als Veranstaltungsort.“

Was schon verblüfft. Die LVZ muss also nicht mal etwas bezahlen dafür, dass sie auf dem Haltestellenschild an der Münzgasse stehen darf. Und das mit der Begründung, sie sei ein überregional relevanter Veranstaltungsort? Warum gibt es dann am Südplatz keine Ansagen zu naTo und Horns Erben? Und am Connewitzer Kreuz fürs Werk 2?

Wirklich konsistent klingt die Antwort der Stadt hier nicht. Eher nach einem schönen Werbegeschenk für eine Lokalzeitung.

Ist die Frage von Thomas Kumbernuß, ob Haltestellen vermarktet werden, also unberechtigt?

„Haltestellenbezeichnungen werden grundsätzlich nicht vermarktet, da sie der Fahrgastinformation dienen“, erwidert das Planungsdezernat.

Und kommt dann trotzdem in quirlige Fahrwasser. Denn was ist es dann, wenn die LVB solche Werbebotschaften zu den Haltestellen in den Lautsprecherdurchsagen vermarkten lässt? Was wird da dann vermarktet? Die Haltestelle? Die Geduld der Fahrgäste? Der Lautsprecher?

„Die LVB ist verantwortlich für Durchsagen in den Fahrzeugen der LVB. Der LE Medien GmbH wurde das ausschließliche Recht eingeräumt, Zusatzansagen zu vermarkten“, erläutert das Planungsdezernat diesen Vermarktungsauftrag. Die LE Medien sind eigentlich das bekannte Sachsen Fernsehen, das auch die Werbeclips in den Straßenbahn-Monitoren vermarktet. Der Vermarktungsvertrag läuft bis 2023.

Was die Vermarktung einer Haltestellendurchsage kostet, hat die Verwaltung in einer Antwort auf eine Anfrage der Stadträtin Juliane Nagel (Die Linke) zur umstrittenen Immobilienfirma United Capital mal mit Zahlen untersetzt:

„Die Vermarktung von Haltestellenansagen für Unternehmen und Organisationen erfolgt über LE Medien GmbH. Verträge laufen ein Jahr. Die Firma United Capital RE GmbH hat eine Haltestellenansage für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 gebucht. Eine Buchung ist nur einmal im Jahr möglich, da eine einheitliche Vertonung hierfür notwendig ist (eine Stimme), dies wird jährlich einmal vorgenommen. Das Auftragsvolumen für eine Haltestellenansagen-Buchung umfasst 6.000 Euro netto.“

Was aber heißt es dann, wenn die Verwaltung meint: „Haltestellenbezeichnungen werden grundsätzlich nicht vermarktet, da sie der Fahrgastinformation dienen“?

Und wenn dann die Haltestelleninformation trotzdem mit einem Schwanz von werblichen Ansagen angereichert wird?

„Die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen ist das Maximum der zur Verfügung stehenden Zeit. Oberste Priorität haben die betrieblichen Ansagen. Die restliche Fahrzeit kann für Zusatzansagen genutzt werden. Je Haltestelle darf eine maximale Anzahl von 3 Zusatzansagen nicht überschritten werden“, meint das Planungsdezernat.

Da muss man schon ganz schön abgehärtet sein, um da noch lesen zu können, bevor der nächste Werbeblock in der Lautsprecheransage kommt. Und man kann sich – anders als im Internet – nicht mal mit einem Adblocker gegen diese aufdringliche Berieselung schützen.

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Keine Kommentare bisher

Mein Vorschlag zur Güte:
Schafft man es nur die Hälfte aller 1600 Haltestellen mit Ansage zu vermarkten, sollten die Werbeeinnahmen (4.8Mio € je Jahr bei 6T€/Haltstelle) für ein paar Wagen mehr eingesetzt werden. In diesen könnte man z.B. Ruhewagen, Kinderabteile, Safe-Spaces, vielleicht sogar mobilen Office-Workspaces (die dann wiederum mehr kosten) einrichten. Da wär dann bestimmt auch Platz für eine Leseecke.

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