Wer bei der Stadt Leipzig arbeitet, kann bei der Mobilität kräftig sparen. Gerade dann, wenn er oder sie komplett auf das Auto verzichten. Schon jetzt haben städtische Mitarbeiter die Wahl, einen Zuschuss zum Jobrad oder zum Jobticket zu bekommen. So beschlossen mit dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand 2020. Aber was wird damit, wenn ab 1. Mai das Deutschlandticket gilt?

Das machte FDP-Stadtrat Sascha Matzke zu seinem Thema und beantragte „34,40 € pro Monat fürs Jobticket ab 1. Mai 2023“. Also das D-Ticket für Beschäftigte der Stadt zum deutlich niedrigeren Preis.

Und damit stieß er offene Türen auf, denn das Verwaltungsdezernat stimmt dem Anliegen zu: „Dem Antrag wird zugestimmt.“

Noch muss der Stadtrat das beschließen. Aber es könnte die Zahl der Stadtangestellten, die mit dem ÖPNV zur Arbeit kommen, deutlich erhöhen. Das Verwaltungsdezernat rechnet durchaus mit bis zu 8.000 Nutzern.

Die aktuelle Zahl der Beschäftigten, die das Jobticket der Stadt in Anspruch nehmen: „Zum MDV-Jobticket wird den Beschäftigten der Stadtverwaltung der Zuschuss von monatlich 15,01 Euro bereits seit Januar 2021gezahlt. Derzeit betrifft das 1.681 Nutzer/innen. Die Aufwendungen für den Zuschuss belaufen sich auf ca. 302.000 € pro Jahr.“

Wenn der Arbeitgeber was zuzahlt zum D-Ticket, gibt es sogar noch Rabatt, wie das Dezernat feststellt: „Das Deutschlandticket wird ab 1. Mai 2023 (vorbehaltlich der finalen Gesetzgebung zur Finanzierung durch Bund/Länder) ebenfalls als Jobticket mit einem Rabatt durch den Verkehrsanbieter angeboten. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Zuschuss des Arbeitgebers von mindestens 25 % geleistet wird – das sind 12,25 € pro Monat.“

Stadt will weiter 15,01 Euro zugeben

Sascha Matzke hatte moniert, dass das bis jetzt so vonseiten der Stadt noch nicht vorgesehen war: „Eine Rabattierung von 5 % bis 11 % durch die oben genannten Arbeitgeber, wie aktuell, wird dem Begriff ‚Jobticket‘ ab 01. Mai 2023 nicht wirklich gerecht und schließt eine Nennung als Werbung für den Arbeitgeber im Ausschreibungstext quasi aus. Wenn Arbeitgeber ab dem 01. Mai 2023 einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu.

Arbeitnehmende erhalten auf das Ticket dann mindestens 30 Prozent. So zahlen sie höchstens noch 34,30 € monatlich anstelle der 49 €. Gerade hier liegt viel Potenzial für die Verkehrswende, Pendlern den Weg zur Arbeit hierbei durch das Angebot des Arbeitgebers wirklich attraktiv zu machen.“

Da die Stadt Leipzig bis jetzt schon 15,01 Euro zum MDV-Jobticket zusteuerte, schlägt das Verwaltungsdezernat vor, diese Summe auch beim D-Ticket weiter anzusetzen: „In der Stadtverwaltung wird es daher künftig beide Möglichkeiten zur Nutzung eines Jobtickets geben. Für das Deutschland-Jobticket wird ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,01 € wie für das MDV-Jobticket gewährt. Damit müssen die Beschäftigten für das Ticket nur 31,54 € aufwenden.“

Also noch einmal deutlich weniger, als von Sascha Matzke vorgeschlagen.

Der Nutzerkreis ist ausbaufähig

Wie viele städtische Angestellte und Beschäftigte der kommunalen Betriebe das Ticket dann nutzen, kann auch der Verwaltungsbürgermeister noch nicht sagen. Denn mit dem Deutschlandticket entfallen ja die Tarifgrenzen im Verkehrsverbund. Pendeln mit Bus und Bahn über die Stadtgrenze hinaus wird deutlich leichter. Und das dürfte auch so manchen Beschäftigten überzeugen, der bislang noch mit dem Auto zur Arbeit in die Stadt pendelte.

Schafft die Stadt so 2.000 ihrer Beschäftigten zum Jobticket zu überreden, würde das im Jahr einen Zuschuss von 360.240 Euro brauchen, bei 5.000 Nutzer/-innen wären es dann 900.600 Euro, bei 8.000 dann 1.440.960 Euro.

„Die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen unterstützen grundsätzlich den Antrag als Beitrag zur Klimapolitik. Über die Gewährung von Zuschüssen zum Jobticket entscheiden sie unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eigenständig“, betont das Verwaltungsdezernat.

„Der bisherige Umgang mit Arbeitgeberzuschüssen zum Jobticket bei den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen ist unterschiedlich. Teilweise werden bereits Zuschüsse zum MDV-Jobticket gewährt, die in ihrer Höhe der im Antrag geforderten Rabattierung des Deutschlandtickets entsprechen bzw. darüber hinaus gehen. Einige Unternehmen haben entschieden, das Deutschland-Jobticket mit 25 % zu bezuschussen, um das bisher geringe Interesse der Beschäftigten zu steigern. Andere prüfen die Höhe einer etwaigen Bezuschussung noch. Für weiter Unternehmen ist ein Zuschuss von 25 % aus wirtschaftlichen Gründen nicht abbildbar.“

Aber Ziel sei es ausdrücklich, einen Zuschuss in Höhe von 25 % zum Deutschland-Ticket zu leisten. Am Mittwoch, dem 19. April, steht die Vorlage auf der Tagesordnung der Ratsversammlung und sollte auch entsprechend beschlossen werden. Denn ab 1. Mai gilt das Deutschlandticket. Und in der Vorlage heißt es dazu: „Die Zahlung von Zuschüssen zum Deutschlandticket wird ab 1. Mai 2023 aufgenommen.“

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