Erst vor wenigen Wochen warnte die Verbraucherzentrale Sachsen vor Anrufen von Betrügern, bei denen der gute Name der Verbraucherzentrale missbraucht wurde. Schon kursiert die nächste Masche dieser Art, teilt die Verbraucherzentrale mit. Diesmal meldet sich ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin, einmal aus Köln, ein andermal aus Berlin am Apparat.

Bei einer Dame aus Aue beispielsweise gab der Anrufer vor, dass ihr ein Gewinn zustehe und die Unterlagen zum Verbraucherschutz nach Aue überstellt würden. Nur wenig später rief dann der “Verbraucherschutz” aus Aue bei dieser Dame an und teilte mit, dass die Unterlagen am nächsten Tag bei der Verbraucherzentrale in Aue abgeholt werden könnten. Angezeigt wurde dabei tatsächlich die Rufnummer der Beratungsstelle Aue. Verbraucher aus Plauen, Dresden und Hoyerswerda schilderten ähnliche Erfahrungen. Teilweise machten die angeblichen Staatsanwälte bei den geneppten Verbrauchern zudem Forderungen geltend für Summen, die noch zur Zahlung ausstünden. Nach Begleichung würde dann ein Gewinn für sie bereitgestellt werden.

“Eine unglaubliche Dreistigkeit, gutgläubige Verbraucher mit den Namen von Ermittlungsbehörden sowie der Verbraucherzentrale Sachsen derartig zu betrügen”, meint Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Verbraucherzentralen rufen niemals ungefragt an, schon gar nicht, um Dienstleistungen, Gewinne oder Waren anzubieten bzw. dubiose Überweisungen zu fordern”, so Henschler. “Und keinesfalls sollte man Geld an Unbekannte überweisen.”

Aber wie funktioniert die Masche? Wie lassen sich Telefone derart manipulieren? Die L-IZ hat Katja Henschler noch ein paar Fragen dazu gestellt.

Wie geht das? Kann das jeder mit einem normalen Telefon machen oder haben die Ganoven dafür ein besonderes technisches Equipment?

Die angezeigte Rufnummer zu manipulieren, geht nicht einfach am Telefon. Aber mit einer Telefonanlage und etwas technischem Knowhow ist dies kein größeres Problem.

Haben die Telefongesellschaften keinen Schutz, der so einen Rufnummernmissbrauch verhindert? Oder kann der Schutz unterlaufen werden?

Leider gibt es dafür keinerlei Schutz. Der Anrufende hat es in der Hand, die bei seinem Anruf angezeigte Nummer zu verändern, ohne dass ein Dritter dies bemerkt bzw. etwas dagegen tun kann.
Sind Telefongesellschaften haftbar zu machen, wenn Rufnummern missbraucht werden?

Das Telekommunikationsgesetz verbietet zwar die Rufnummernunterdrückung bei sogenannten kommerziellen Anrufen. Anbieter können bei Verstößen dagegen von der Bundesnetzagentur mit Bußgeldern belegt zwar. Allerdings schreibt das Gesetz nicht vor, dass die Rufnummer korrekt anzugeben ist. Mit anderen Worten genügt es, wenn der Anrufer irgendeine Nummer anbietet. Zumindest bußgeldpflichtig würde er sich damit nicht machen. Sofern die Identität eines Dritten missbraucht wird, wie in dem Fall unserer heutigen Information, ist dies natürlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Hat die Verbraucherzentrale eine Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten? Und ist die reelle Rufnummer überhaupt ermittelbar?

Ja. Wir gehen davon aus, dass dies versuchter Betrug ist und haben Strafanzeige erstattet. Die reelle Rufnummer zu ermitteln, ist äußerst schwierig.

Was müsste der Gesetzgeber tun, um einen solchen Rufnummernmissbrauch zu verhindern? Oder wird die Telekommunikation immer mehr zu einem Feld, auf dem dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind?

Der Gesetzgeber müsste in jedem Falle für Anrufe kommerzieller Art vorschreiben, dass die korrekte, dem Anbieter zugeordnete Nummer anzugeben ist und Verstöße mit Bußgeld belegen. Verstöße wären außerdem konsequent zu verfolgen, wozu gehört, die Aufsichtsbehörden finanziell und personell entsprechend auszustatten. Darüber hinaus fordern die Verbraucherzentralen seit Jahren, dass Verträge mit Verbrauchern nicht am Telefon abgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber ist dieser Forderung bis heute jedoch leider nicht nachgekommen. Insofern bietet die Telekommunikation leider sehr viel Spielraum für Missbrauch, wie wir in unserer täglichen Arbeit sehen.

Wer unsicher ist, sollte nach solchen Anrufen umgehend bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Die Mitarbeiter dort sind mit den aktuellen Maschen vertraut und können den Angerufenen in vielen Fällen Unterstützung bieten. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter Tel. (0341) 6962929 zu erreichen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wird Strafanzeige erstatten. Betroffene sollten dies ebenfalls tun.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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