Da reagierte diesmal das Leipziger Unternehmen Unister sehr schnell, nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag, 6. März, öffentlich gerügt hatte: "Unister-Flugseiten werben irreführend für akzeptierte Zahlungsmittel". Und sie kündigte auch gleich an, mit mehreren Verfahren vor Gericht gehen zu wollen.

Ein Spruch, den die Verbraucherzentrale dabei zitierte: „Auf fluege.de zahlen Sie immer sicher mit”. So wurde Ende 2014 auf der bekannten Unister-Flugverkaufsseite geworben, so die Verbraucherzentrale. Daneben abgebildet war ein farbiges ec-Logo, zwischen den Logos verschiedener Kreditkarten. Ähnliche Versprechungen hätten Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf anderen Portalen der Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Leipzig lesen können. Wer glaubte, alle auf der Seite gebuchten Flüge mit Überweisung oder Lastschrift zahlen zu können, wurde allerdings in vielen Fällen enttäuscht, so die Verbraucherzentrale.

„Bei unseren Tests haben wir festgestellt, dass im Schnitt nur etwa 30 Prozent der Flüge per Lastschrift gezahlt werden können“, informiert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir haben auf fünf Portalen nach jeweils zehn verschiedenen Flügen pro Portal gesucht. Am geringsten war die Quote auf flug24.de mit 10 Prozent und ab-in-den-urlaub.de mit 20 Prozent. Eine Zahlung per Überweisung war in keiner der getesteten Buchungen möglich.“

Am gravierendsten sei die Irreführung auf der Seite billigflug.de gewesen. Diese gehöre zur Travel Viva GmbH aus Aschaffenburg, welche 2014 von Unister übernommen wurde. Dort sei sogar behauptet worden, es könne mit Paypal, Sofortüberweisung und Giropay bezahlt werden. Doch dies wäre in keinem der getesteten Fälle möglich gewesen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen habe wegen dieser Werbung mehrere Gerichtsverfahren gegen Unternehmen der Unister-Gruppe eingeleitet.

„Der erste Fall ist erfolgreich abgeschlossen“, teilt Hummel mit. „Wir haben beim Landgericht Aschaffenburg eine einstweilige Verfügung gegen Travel Viva und ihren Geschäftsführer erwirkt (Aktenzeichen 2 HK O 1/15), die das Verhalten auf billigflug.de mit sofortiger Wirkung untersagt. Das ec-Logo darf während eines Buchungsvorgangs nicht abgebildet werden, wenn bei der zu buchenden Flugreise die Zahlung mit EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung nicht möglich ist. Die Logos von Paypal, Sofortüberweisung und Giropay dürfen weder auf der Startseite noch am Beginn des Buchungsvorganges abgebildet werden, wenn nicht bei allen vertriebenen Flugreisen die Zahlung mit dem jeweiligen Zahlungsdienst möglich ist.“

Travel Viva und ihr Geschäftsführer hätten nun bezüglich dieser Entscheidung eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass die einstweilige Verfügung endgültig und rechtskräftig sei, betont die Verbraucherzentrale Sachsen.

Zwischenzeitlich hätten dann alle betroffenen Unister-Flugseiten ihre Werbung in den angegriffenen Punkten verändert. Unter dem ec-Logo stehe nun das Wort „Lastschrift“ und ein Hinweis „Alle Zahlarten sind abhängig von der Akzeptanz der Fluggesellschaft“.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Änderung trotzdem für nicht ausreichend und hat gegen die neuen Darstellungen jeweils weitere gerichtliche Verfahren eingeleitet. Unister habe in einer anwaltlichen Stellungnahme erklärt, dass Linienflüge zwar grundsätzlich mittels Lastschrift gebucht werden könnten. Aber auch diesbezüglich gäbe es „geringfügige Einschränkungen hinsichtlich der Höhe des Warenkorbes und der Mindest-Reisevorausbuchungsfrist“.

Kurz darauf gab es dann gleich am 6. März die Erklärung von Unister Travel. Die hängen wir einfach mal in voller Länge an:

UNISTER Travel weist Vorwürfe zurück
Mängel in Testmethodik des Verbraucherschutzes erkennbar

Mit Erstaunen hat UNISTER Travel auf Vorwürfe der Verbraucherzentrale Sachsen reagiert, irreführend für Zahlungsmittel zu werben. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale die Behauptung aufgestellt, in einem Test hätten “nur etwa 30 Prozent per Lastschrift gezahlt werden können.” „Diese Darstellung ist falsch, denn das Lastschriftverfahren ist auf den Flugportalen von UNISTER Travel die kostenfreie gängige Zahlart, und zwar bei allen Linienflügen“, betonte Direktor Kommunikation bei UNISTER Travel, Dirk Rogl.

Der Verbraucherschutz, so Rogl weiter, sei ein durchaus kritischer und kritisch akzeptierter Begleiter der Arbeit von UNISTER Travel und in der Vergangenheit durchaus Impulsgeber für technologische Innovationen im hoch komplexen Fluggeschäft gewesen, die von UNISTER an manchen Stellen auch erfolgreich umgesetzt worden seien. „Mit den jetzt erhobenen Vorwürfen schießt die Verbraucherzentrale aber weit über das Ziel hinaus“, betonte Rogl.

Fakt ist, dass auf den Flugportalen von UNISTER Travel für sämtliche Linienflüge eine kostenfreie Zahlart angeboten wird. Dies ist die Lastschrift, die dem Kunden auch als solche angezeigt wird. UNISTER Travel ist zudem stolz auf die innovative Buchungstechnologie von Fluege.de, die es ermöglicht, die vielfältigen Steuern und Gebühren im Airline-Geschäft schon im ersten Buchungsschritt zu berechnen und transparent darzustellen.

Diese Steuern und Gebühren werden übrigens in aller Regel direkt von den Airlines und nicht vom Reisebüro festgelegt und erhoben. Auch die Höhe der  Kreditkartenentgelte wird von den Airlines bestimmt. UNISTER Travel ist mit seiner exklusiven Technologie in der Lage, diese schon bei der Buchungsanfrage exakt zu berechnen.

Dass der Verbraucherschutz Sachsen in seinen Tests dennoch in Einzelfällen auf Flugangebote stößt, für die keine gängige, kostenfreie Zahlart angeboten wird, ist allerdings nicht ganz von der Hand zu weisen. Tatsache ist, dass es im Bereich der so genannten Billig-Airlines einige Ausnahmen gibt, die keine gängige kostenfreie Zahlart nach deutschem Recht anbieten. Und allein die Airlines bestimmen die Akzeptanz und die Kosten für ihre Zahlungswege.

“Wir sind im ständigen Dialog mit unseren Airline-Partnern und beobachten mit Freude, dass der vermeintliche Mangel an kostenfreien Zahlungsmitteln im Airline-Geschäft immer mehr abnimmt”, sagt Rogl. “Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es möglicherweise zielführend, dieses wichtige Anliegen bei einigen wenigen Airlines hervorzuheben statt bei den Reisebüros, die die Flugtickets und die dafür fälligen Zahlungsgebühren der Fluggesellschaften im Auftrag ihrer Kunden lediglich vermitteln”, sagt Rogl.

UNISTER Travel setzt bei diesem wichtigen Branchenthema auf fairen und fundierten Dialog statt auf juristische Prozesse. Fair wäre es übrigens auch, wenn der Verbraucherschutz Sachsen seine Testmethodik veröffentlichen und die erhobenen Vorwürfe überdenken würde: „Und auch für ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung“, so Rogl.

Über UNISTER Travel:  UNISTER Travel ist mit Portalen wie Fluege.de und Ab-In-Den-Urlaub.de und dem dynamischen Veranstalter Urlaubstours der führende Online-Reiseanbieter in Deutschland. Neben Fluege.de hat auch die Tochter Travel Viva  eine führende Rolle im Online-Vertrieb von Flugtickets.

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