Noch im März war man sich in der Geschäftsführung der Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (LVV) sehr sicher: Die UBS bekommt keine Revision für ihren Prozess um die Kosten für das Leipziger KWL-Desaster: "Die KWL und ihre Gesellschafter sind zuversichtlich, dass der Court of Appeal die Berufung der UBS nicht zulassen bzw. in der Sache selbst zurückweisen wird.“

Der Londoner High Court of Justice hatte schon im Dezember 2014 eine Berufung abgelehnt, nachdem das Urteil des High Court im November deutlich ausgefallen war: Die Schweizer Großbank UBS hätte die kritischen Geschäfte mit dem damaligen Wasserwerke-Geschäftsführer Heininger niemals einrühren dürfen. Die Bank steht für den Ausfall von mehreren hundert Millionen Euro selber gerade.

Doch wirklich aufatmen konnte in Leipzig niemand. Noch blieb der UBS der Appell an das Appellationsgericht, den Court of Appeal, wo man aus UBS-Sicht den Vorteil hatte, dass die dortigen Richter sich erst einmal neu in die Materie einarbeiten mussten. Und es ist eine Menge. Der zuständige Richter am High Court of Justice, Justice Males, hatte sich so tief in die Materie eingearbeitet, dass es selbst die von der Leipziger LVV bestellten Verteidiger verblüffte. Im Grunde hatte er vorgemacht, wie ein kompetenter Richter mit undurchsichtigen Finanzprodukten und zweifelhaften Vertragumständen umgehen kann.

Doch auch im englischen Recht gibt es noch die höchste Instanz, die dann den Verhandlungstermin  vom 7. Oktober kurzfristig verschob. “Wir nehmen organisatorische Gründe des Gerichts für die Verschiebung des Termins an”, teilte die LVV-Spitze dazu am 7. Oktober lakonisch mit. “An unserer bisherigen rechtlichen Einschätzung ändert sich dadurch nichts. Wir sind nach wie vor sehr zuversichtlich, dass das Urteil aus November 2014 von Justice Males vom High Court of Justice durch den Court of Appeal bestätigt wird.”

Aber am Freitag, 16. Oktober, bestätigte sich nun, dass der Appellationsgerichtshof keineswegs einfach so den Argumenten von Richter Justice Males folgt. Der Londoner Court of Appeal hat dem Antrag der UBS auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des High Court of Justice vom 4. November 2014 ohne nähere Begründung stattgegeben.

“Die Entscheidung von Lord Justice Clarke bedeutet aber nicht, dass auch die Berufung selbst für UBS erfolgreich sein wird. Noch im Frühjahr 2015 hatte der Court of Appeal durch Lord Justice Floyd anders entschieden und die Berufung der UBS nicht zugelassen”, betont die LVV.

Das Damoklesschwert hängt also weiter über LVV und Wasserwerken. “Derzeit steht nur fest, dass es eine Berufungsverhandlung vor dem Court of Appeal geben wird. Wann sie stattfinden wird, ist derzeit noch offen”, betonen die LVV. Und für die Konzerntochter Wasserwerke Leipzig betonen sie: “Die KWL ist zuversichtlich, sich, wie schon in erster Instanz, auch in der Berufung erfolgreich durchzusetzen.”

Nur kann das eben auch noch einmal denselben juristischen Aufwand wie im eigentlichen Prozess bedeuten. Von der weiterhin ungeklärten Lage für den LVV Konzern ganz abgesehen.

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